Rechtstheorie: Unrechtsgehalt und rechtliche Sanktionen

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Unrechtsgehalt und klassische Konzeptionen

Die klassische positivistische Konzeption des Rechtspositivismus betrachtet das Verhalten als rechtswidrig in Abhängigkeit vom Begriff des „Guten“. Die Rechtswidrigkeit wird hierbei als das „Böse“ definiert. Das Recht fungiert als repressives Instrument, um Verbrechen zu ahnden, wobei die Strafe als Übel für den Schuldigen verstanden wird. Da jedoch nicht alle moralisch verwerflichen Handlungen gesetzlich erfasst sind, decken sich Rechtswidrigkeit und Moral nicht zwingend.

Mala in se und mala prohibita

Man unterscheidet zwischen zwei Konzepten:

  • Mala in se: Moralisch inakzeptables Verhalten.
  • Mala prohibita: Verhalten, das moralisch irrelevant sein kann, aber durch das Gesetz verboten ist. Die Verletzung dieser Normen führt zwingend zu einer Strafe.

Die positivistische Konzeption nach Kelsen

Die positivistische Konzeption basiert auf einer kritischen Sichtweise, deren Vertreter Hans Kelsen eine rein rechtliche Betrachtung fordert. Nach Kelsen ist die Straftat eine Bedingung des Rechts. Es ist undenkbar, ein Verhalten als „rechtswidrig“ oder „schädlich“ im Sinne einer metapositiven Moral zu bezeichnen, da das Gesetz selbst definiert, was rechtmäßig ist.

Konzept und Charakterisierung der Sanktion

Die gesetzliche Sanktion ist ein notwendiger Mechanismus zur Sicherstellung der Einhaltung von Gesetzen. Sie dient als Vergeltung und hat eine Vorbildfunktion. Rechtliche Sanktionen unterscheiden sich von anderen Sanktionen durch ihre Härte und Formalität:

  • Soziale Organisation und Anwendung von Gewalt.
  • Spezielle staatliche Organe zur Durchsetzung.
  • Maximaler Grad der Institutionalisierung (nach Norberto Bobbio).

Strukturelle Anforderungen an Sanktionen

Nach Ruiz de la Cuesta muss klar definiert sein:

  1. Was ist strafbar?
  2. Wie wird bestraft (Art der Sanktion)?
  3. Wer straft (Strafverfolgung)?
  4. In welcher Weise wird bestraft (Verfahren)?
  5. Wo wird bestraft (Vollzugsorte)?

Man muss zudem zwischen Zwangsmaßnahmen und rechtlichen Sanktionen unterscheiden. Eine rechtliche Sanktion ist eine Maßnahme zur Stärkung der Normeinhaltung und zur Behebung der Folgen von Normverstößen.

Arten von rechtlichen Sanktionen

Norberto Bobbio unterscheidet zwischen positiven und negativen Sanktionen:

Negative Sanktionen

Diese Maßnahmen dienen dem Ausgleich bei Regelverstößen und unterteilen sich in:

  • Vergeltung: Strafrechtliche Sanktionen (Entzug von Freiheit, Rechten oder Eigentum).
  • Restaurativ: Administrative Sanktionen (Geldstrafen) oder zivilrechtliche Entschädigungen, die auf dem Prinzip der Genugtuung basieren.

Positive Sanktionen

Diese Maßnahmen fördern die Einhaltung von Regeln durch Anreize:

  • Vergeltung: Preise, Auszeichnungen oder Orden.
  • Restaurativ: Ausgleich für Arbeit, Anstrengungen oder entstandene Kosten.

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