Redlichkeit, Transparenz und Informationszugang

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Redlichkeit

Redlichkeit bezeichnet ehrliches, untadeliges und faires Verhalten bei der Ausübung einer Funktion oder Position, wobei das öffentliche Interesse Vorrang hat.

Korruption

Ausübung öffentlicher Funktionen durch einen Amtsträger zur Befriedigung privater Interessen.

Amtsunfähigkeit/Hinderungsgründe

Gründe, die zur Disqualifikation für ein öffentliches Amt führen können:

  • a) Amtsenthebung oder schlechte Bewertung in einem früheren öffentlichen Amt.
  • b) Verurteilung wegen eines Verbrechens oder Vergehens, die zur Amtsunfähigkeit führt.
  • c) Interessenkonflikte (z.B. mit Auftragnehmern, Prozessparteien, Familienmitgliedern).

Interessenerklärungen

Ein Mechanismus zur Verhinderung von Interessenkonflikten.

Berufliche Tätigkeiten

Ausübung eines Berufs oder einer Tätigkeit, entgeltlich oder unentgeltlich, unabhängig von der Rechtsnatur des Beschäftigungsverhältnisses und der Person (natürlich oder juristisch), für die die Leistung erbracht wird.

Wirtschaftszweig

Ausübung oder Entwicklung von Industrie-, Handels- oder anderen Aktivitäten durch die Behörde oder den Beamten, die Einkommen oder wirtschaftliche Vorteile generieren oder generieren können, einschließlich der Beteiligung an juristischen Personen (gemeinnützig oder nicht).

Vermögensdeklaration

Ein Mechanismus zur transparenten Darstellung der Vermögensentwicklung von Amtsträgern. Sie sollte eine vollständige Identifizierung der relevanten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Erklärenden enthalten. Ist der Erklärende verheiratet und unterliegt dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft, muss die Erklärung auch die Identifizierung des Vermögens des Ehepartners umfassen.

Verhaltensweisen gegen Redlichkeit

Bestimmte Verhaltensweisen, die im Widerspruch zum Grundsatz der administrativen Redlichkeit stehen:

  • a) Verwendung von vertraulichen Informationen, zu denen aufgrund der Amtsstellung Zugang besteht, zur persönlichen Bereicherung.
  • b) Missbräuchliche Geltendmachung der Amtsstellung, um eine Person zu beeinflussen und einen direkten oder indirekten Vorteil für sich selbst oder Dritte zu erzielen.
  • c) Verwendung von Geldern oder Eigentum der Behörde zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter.

Transparenz

Ziel ist es, der Öffentlichkeit zu ermöglichen zu verstehen, warum und wie die staatliche Verwaltung funktioniert und welche Entscheidungen getroffen werden. Dies ermöglicht Bewertung, Überwachung der Einhaltung des Redlichkeitsprinzips und Beteiligung. Zudem wirkt Öffentlichkeit abschreckend auf redlichkeitswidriges Verhalten, da es mögliche Sanktionen und sozialen Tadel nach sich ziehen kann.

Regelung der Transparenz

Die Transparenz ist geregelt durch:

  1. Den Grundsatz der Transparenz im öffentlichen Sektor.
  2. Das Recht auf Zugang zu Informationen.
  3. Die Modalitäten zur Ausübung des Rechts auf Informationszugang.
  4. Den Schutz des Rechts auf Zugang zu öffentlichen Informationen.
  5. Gesetzliche Gründe für Vertraulichkeit oder Geheimhaltung.

Aktive Transparenz

Gesetzliche Pflicht staatlicher Organe, bestimmte Informationen permanent und aktualisiert auf Webseiten öffentlich zugänglich zu machen.

Passive Transparenz

Jede Person hat das Recht, Informationen von staatlichen Organen anzufordern und zu erhalten.

Gründe für Verweigerung des Zugangs (Art. 21 Gesetz 20.285)

Der Zugang kann verweigert werden:

  1. Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung: Wenn die Veröffentlichung, Mitteilung oder Kenntnisnahme die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben des betreffenden Organs beeinträchtigt, insbesondere:
    • a) wenn es die Prävention, Untersuchung und Verfolgung von Straftaten oder Vergehen beeinträchtigt oder wenn es sich um Hintergrundinformationen für die Rechts- und Gerichtsverteidigung handelt.
    • b) wenn es sich um Hintergrundinformationen oder Beratungen vor dem Erlass einer Entscheidung, Maßnahme oder Politik handelt (die Grundlagen sind jedoch nach Annahme öffentlich).
    • c) wenn die Anfragen allgemeiner Natur sind, sich auf eine große Anzahl von Akten beziehen oder deren Bearbeitung die reguläre Arbeit der Behörde übermäßig beeinträchtigen würde.
  2. Rechte von Personen: Wenn die Veröffentlichung, Mitteilung oder Kenntnisnahme die Rechte von Personen beeinträchtigt, insbesondere deren Sicherheit, Gesundheit, Privatsphäre oder gewerbliche oder wirtschaftliche Rechte.
  3. Sicherheit der Nation: Wenn die Veröffentlichung, Mitteilung oder Kenntnisnahme die Sicherheit der Nation beeinträchtigt, besonders wenn es die Landesverteidigung oder die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung betrifft.
  4. Nationale Interessen: Wenn die Veröffentlichung, Mitteilung oder Kenntnisnahme das nationale Interesse beeinträchtigt, besonders wenn es sich auf die öffentliche Gesundheit, internationale Beziehungen oder wirtschaftliche und kommerzielle Interessen des Landes bezieht.
  5. Gesetzliche Geheimhaltung: Wenn Dokumente, Daten oder Informationen durch ein Gesetz mit qualifizierter Mehrheit oder aufgrund von Artikel 8 der Verfassung als vertraulich oder geheim eingestuft wurden.

Hinweis: Zur Festlegung von Geheimhaltung oder Vertraulichkeit für Verwaltungsakte oder Entscheidungen ist ein Gesetz mit qualifizierter Mehrheit erforderlich; einfache Gesetze oder Verordnungen genügen nicht.

Grundsätze des Informationszugangs

  1. Prinzip der Relevanz: Es wird vermutet, dass alle Informationen, die sich im Besitz von Organen der Staatsverwaltung befinden, relevant sind, unabhängig von Format, Medium, Erstellungsdatum, Herkunft, Klassifizierung oder Verarbeitung.
  2. Prinzip der Informationsfreiheit: Jede Person hat das Recht auf Zugang zu Informationen, die sich im Besitz von Organen der Staatsverwaltung befinden, mit den einzigen Ausnahmen oder Beschränkungen, die durch Gesetze mit qualifizierter Mehrheit festgelegt sind.
  3. Prinzip der Offenheit/Transparenz: Es wird vermutet, dass alle Informationen im Besitz von Staatsorganen öffentlich sind, es sei denn, sie unterliegen gesetzlich festgelegten Ausnahmen.
  4. Prinzip der maximalen Veröffentlichung: Die Organe der Staatsverwaltung müssen Informationen im größtmöglichen Umfang zugänglich machen und nur das zurückhalten, was unter eine gesetzliche Ausnahme fällt.
  5. Prinzip der Teilbarkeit: Enthält ein Verwaltungsakt sowohl öffentliche als auch unter eine Ausnahme fallende Informationen, muss Zugang zum öffentlichen Teil gewährt werden, während der andere Teil zurückgehalten wird.
  6. Prinzip der Erleichterung: Die Mechanismen und Verfahren für den Informationszugang durch Staatsorgane sollen die Ausübung des Rechts erleichtern und dürfen keine Anforderungen enthalten, die den Zugang behindern oder erschweren.
  7. Prinzip der Nicht-Diskriminierung: Die Staatsorgane müssen Informationen allen Antragstellern gleichermaßen zur Verfügung stellen, ohne willkürliche Unterscheidungen und ohne dass ein Grund für die Anfrage angegeben werden muss.
  8. Prinzip der Rechtzeitigkeit: Die Staatsorgane müssen Anfragen auf Informationszugang innerhalb der gesetzlichen Fristen, so schnell wie möglich und ohne Verzögerungen beantworten.
  9. Prinzip der Kontrolle: Die Einhaltung der Regeln zum Recht auf Informationszugang unterliegt einer permanenten Überprüfung, und Entscheidungen über Anträge können extern überprüft werden.
  10. Prinzip der Verantwortlichkeit: Die Verletzung der gesetzlichen Pflichten durch die Staatsverwaltung begründet Verantwortlichkeit und führt zu Sanktionen.
  11. Prinzip der Kostenfreiheit: Der Zugang zu Informationen ist grundsätzlich kostenlos; es dürfen nur die Kosten für die Reproduktion und ggf. gesetzlich festgelegte Gebühren für die Bereitstellung bestimmter Informationen erhoben werden.

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