Reform des Arbeitsrechts: Gesetz 35/2010 und Arbeitsverträge

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Gesetz 35/2010 vom 17. September

Wichtigste Änderungen

  • Förderung stabiler Beschäftigung und Begrenzung des Einsatzes befristeter Arbeitsverträge.
  • Vorübergehende Reduzierung von Maßnahmen in Krisenzeiten.
  • Anpassung der Bonuspolitik für unbefristete Arbeitsverträge für junge Arbeitslose.

Betroffene Bereiche

  • Vertragsrecht
  • Lohnarbeitspraktiken
  • Ausbildung
  • Tarifverträge zur Förderung unbefristeter Verträge
  • Keine Aneinanderreihung von Verträgen
  • Gleichstellung
  • Entschädigung für Arbeits- oder Dienstleistungsverträge
  • Änderung der Arbeitsbedingungen und kollektive geografische Mobilität
  • Aussetzung und Kurzarbeit
  • Zielentlassung
  • Massenentlassungen
  • Tarifverhandlungen
  • FOGASA

Die Arbeitsverwaltung

  • Ihre Aufgabe ist die Entwicklung von Arbeitsstrategien und die Sicherstellung deren Einhaltung.
  • Zuständigkeit für die staatliche Regulierung auf Basis grundlegender Prinzipien.
  • Die Verordnung erfolgt durch königliche Dekrete und Erlasse.
  • Die Regionen können unter Beachtung der Grundgesetze eigene Regelungen festlegen.

Die Arbeitsinspektion

Organ der Staatsverwaltung

Ziel: Überwachung der Einhaltung des Arbeitsrechts.

Initiierung der Inspektion durch

  • Eigeninitiative der Inspektion.
  • Unternehmen.
  • Sozialversicherung.
  • Anzeige durch jede Person.

Arten von Arbeitsverträgen

Unbefristete Verträge

Basierend auf unbefristeten Verträgen.

Befristete Verträge

  • Werk- oder Dienstleistungsvertrag
  • Befristet aufgrund von Produktionsspitzen
  • Interimsvertrag (Vertretung)
  • Praktikumsvertrag
  • Teilzeitvertrag

Weitere Vertragsformen

  • Relaisvertrag (Staffelvertrag)
  • Vorruhestandsvertrag
  • Heimarbeitsvertrag
  • Vertrag für Arbeitsgruppen
  • Vertrag für Opfer häuslicher Gewalt
  • Vertrag für wissenschaftlichen Nachwuchs

Zeitarbeitsfirmen (ETT) und Subunternehmer

Unbefristete Verträge

Merkmale

Kein Enddatum. Ein Vertrag gilt als unbefristet, wenn:

  • Arbeitnehmer nach Beendigung der Probezeit nicht ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung (SS) abgemeldet werden.
  • Verträge zur Umgehung gesetzlicher Bestimmungen abgeschlossen werden.

Verträge zur Förderung der Festanstellung

Gültig für folgende Personengruppen

  • Arbeitslose:
    • Junge Frauen (16-30 Jahre), die für Berufe mit geringer Frauenbeteiligung rekrutiert werden.
    • Personen über 45 Jahren.
    • Behinderte Personen.
    • Personen, die von sozialer Ausgrenzung betroffen sind.
    • Opfer häuslicher Gewalt.
  • Erweiterung der Reform 35/2010:
    • Personen, die einen Monat oder länger ununterbrochen als arbeitslos gemeldet sind.
    • Personen, die in den letzten zwei Jahren befristete Verträge bei verschiedenen Firmen hatten und nun unbefristet eingestellt werden.
  • Arbeitnehmer, die bereits bei derselben Firma einen befristeten Vertrag hatten.

Merkmale

  • Unbefristete Dauer.
  • Schriftliche Form erforderlich.
  • Abfindung bei Beendigung: 33 Tage pro Jahr, maximal 24 Monatsgehälter.

Befristete Verträge: Umwandlung in unbefristete

Befristete Verträge werden unbefristet, wenn sie innerhalb der letzten 24 Monate folgende Kriterien erfüllen:

  • Beim selben Unternehmen und für dieselbe Tätigkeit.
  • Zwei oder mehr befristete Verträge, unabhängig von ihrer Art.
  • Ausgenommen sind Verträge für Vertretung, Ausbildung und Erholung.

Werk- oder Dienstleistungsvertrag

  • Begrenzte Laufzeit, aber von ungewisser Dauer.
  • Tritt in der Regel im Baugewerbe auf.
  • Bei einer Dauer von mehr als einem Jahr ist eine Kündigungsfrist von 15 Tagen vor Beendigung einzuhalten, oder es ist eine entsprechende Entschädigung zu zahlen.
  • Muss schriftlich erfolgen.
  • Maximale Dauer von 3 Jahren, verlängerbar um 1 weiteres Jahr. Danach wird der Vertrag unbefristet.

Befristeter Vertrag aufgrund von Produktionsspitzen

  • Zur Deckung spezifischer Erhöhungen der Unternehmenstätigkeit.
  • Maximale Dauer von 6 Monaten, verlängerbar um weitere 6 Monate.
  • Durch Tarifvertrag kann die Dauer auf bis zu 18 Monate verlängert werden.
  • Es ist nur eine einmalige Verlängerung zulässig.
  • Abfindung von 8 Tagen pro Jahr, wenn der Vertrag länger als 4 Wochen oder in Teilzeit besteht.

Interimsvertrag (Vertretung)

  • Zum Ersatz eines Arbeitnehmers mit Anspruch auf seinen Arbeitsplatz.
  • Zur Besetzung einer Stelle bis zur Beilegung eines Auswahlverfahrens oder einer Beförderung.
  • Gültig, solange der Vertrag ausgesetzt ist oder bis das Auswahl-/Beförderungsverfahren abgeschlossen ist (max. 3 Monate).
  • Keine Abfindung.
  • Muss schriftlich erfolgen und den Namen des ersetzten Arbeitnehmers sowie den Grund für die Vertretung angeben.

Praktikumsvertrag

  • Für junge Menschen, um Berufserfahrung zu sammeln.
  • Erfordert einen Hochschulabschluss, einen technischen oder leitenden technischen Abschluss.
  • Abschluss muss innerhalb der letzten 4 Jahre vor der Einstellung erworben worden sein (6 Jahre bei Behinderten).
  • Dauer: 6 Monate bis 2 Jahre.
  • Zwei Verlängerungen sind zulässig.
  • Vergütung: Mindestens 60 % im 1. Jahr und 75 % im 2. Jahr des im Tarifvertrag für die gleiche Position festgelegten Lohns.
  • Das Gehalt darf niemals unter dem Mindestlohn liegen.

Ausbildungsvertrag

Zweck und Zielgruppe

Ziel ist der Erwerb von Wissen und Fähigkeiten zur Entwicklung eines Handwerks oder einer qualifizierten Position. Für Arbeitnehmer zwischen 16 und 21 Jahren.

Die Altersgrenze gilt nicht für

  • Behinderte Personen.
  • Ausländische Arbeitslose in den ersten 2 Jahren ihrer Arbeitserlaubnis.
  • Arbeitslose seit mehr als 3 Jahren.
  • Personen, die soziale Ausgrenzung erfahren.
  • Teilnehmer an Werkstattschulen oder Heimarbeitsplätzen.

Merkmale

  • Dauer: Zwischen 6 Monaten und 2 Jahren (maximal 3 Jahre bei Tarifvertrag).
  • Zwei Verlängerungen sind zulässig.
  • Keine Teilzeitbeschäftigung möglich.
  • Mindestens 15 % der Arbeitszeit für theoretische Ausbildung.
  • Vergütung gemäß Tarifvertrag, aber mindestens der Mindestlohn.
  • Der Arbeitgeber muss nach Abschluss ein Zertifikat ausstellen.
  • Anzahl der Verträge im Verhältnis zur Belegschaft.
  • Beitrag zur Sozialversicherung (SS) für die gesamte Dauer.
  • Keine Abfindung.
  • Zählt nicht für die Rentenberechnung.

Teilzeitverträge

Merkmale

Die Anzahl der Arbeitsstunden ist geringer als bei einer Vollzeitbeschäftigung. Der Vertrag muss die Anzahl der Stunden pro Tag, Woche, Monat oder Jahr festlegen.

Unbefristete Teilzeitverträge für

  • Feste, intermittierende Mitarbeiter.

Überstunden und Zusatzstunden

Grundsätzlich sind Überstunden nicht zulässig, außer in Ausnahmefällen.

Die Vereinbarung von Zusatzstunden muss schriftlich erfolgen:

  • Nicht mehr als 15 % der regulären Arbeitsstunden sind als Zusatzstunden gesetzlich zulässig.
  • Durch Tarifvertrag kann dieser Anteil auf bis zu 60 % erhöht werden.
  • Vergütung der Zusatzstunden entspricht dem normalen Stundensatz.
  • Arbeitnehmervertreter müssen über Datum und Uhrzeit der Ausführung dieser Maßnahmen informiert werden. Die Vereinbarung kann vom Arbeitnehmer nach einem Jahr mit einer Frist von 15 Tagen gekündigt werden.

Die Vergütung erfolgt proportional zur geleisteten Arbeitszeit.

Vertrag für Teilzeit-Vorruhestand (Relaisvertrag)

Merkmale

Ersetzt teilweise einen Arbeitnehmer, der in den Teilzeit-Vorruhestand geht. Der Vertrag ist unbefristet oder hat mindestens die Dauer, bis der ersetzte Arbeitnehmer das Rentenalter erreicht.

Der teilzeitverrentete Arbeitnehmer muss folgende Voraussetzungen erfüllen

  • Mindestens 61 Jahre alt sein.
  • Mindestens 6 Jahre vor dem regulären Rentenalter stehen.
  • Eine vorherige Beitragszeit von 30 Jahren haben.

Arbeitszeit: Vollzeit.

Abfindung: 8 Tage pro Jahr.

Vertrag zur Vertretung eines vorzeitig ausscheidenden Arbeitnehmers

  • Ersetzt Arbeitnehmer, die in den Ruhestand gehen.
  • Dauer: 1 Jahr.
  • Abfindung: 12 Tage pro Jahr (ab 18.06.2010).

Heimarbeitsvertrag

  • Für die Erbringung von Dienstleistungen außerhalb des Unternehmensstandortes.
  • Gleiche Bedingungen wie am Arbeitsplatz im Unternehmen.

Vertrag für Arbeitsgruppen

  • Vertrag für eine Gruppe von Arbeitnehmern.
  • Der Gruppenleiter wird als Ansprechpartner für die Arbeitnehmer behandelt.
  • Vertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden.
  • Für bestimmte oder unbestimmte Dauer.

Vertrag für Opfer häuslicher Gewalt

  • Unbefristet oder befristet.
  • Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung möglich.
  • Bonus für die Übernahme gemeinsamer Risiken.

Zeitarbeitsfirmen (ETT)

Geschäftstätigkeit und Einschränkungen

  • Das Geschäft der ETT besteht darin, Unternehmen vorübergehend mit Arbeitskräften zu versorgen.
  • Der Vertrag muss schriftlich und offiziell erfolgen.
  • ETT-Arbeit ist niemals auf Baustellen, bei gefährlichen Tätigkeiten, als Ersatz für Streikende oder in anderen spezifischen Fällen zulässig.
  • Die Weisungsbefugnis liegt beim entleihenden Unternehmen.
  • Die Sanktionsbefugnis liegt bei der ETT.

Dauer von ETT-Verträgen

  • Für ausgebildete Fachkräfte: nicht mehr als 4 bis 15 Monate (je nach Tarifvertrag).

Rechte der Arbeitnehmer bei ETT-Verträgen

  • Gleicher Lohn wie die Stammbelegschaft des entleihenden Unternehmens.
  • Gleiche Behandlung hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wie die Stammbelegschaft des entleihenden Unternehmens.
  • Probezeit: Kurze Dauer für ungelernte Kräfte, 45 Tage für alle anderen.
  • Abfindung von 12 Tagen pro Jahr.

Subunternehmertum

  • Wenn ein Teil der Unternehmenstätigkeit durch einen Vertrag oder eine Beauftragung an Dritte vergeben wird.

Arbeitstag und Arbeitszeit

  • Maximal 40 Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt.
  • Grundsätzlich nicht mehr als 8 Stunden pro Tag.
  • Nicht mehr als 9 Stunden pro Tag, es sei denn, dies ist durch Tarifvertrag anders geregelt. Für Personen unter 18 Jahren gelten besondere Bestimmungen.
  • Arbeitnehmer können die Arbeitszeit anpassen, um die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu fördern.

Reduzierung der Arbeitszeit

Für gesetzliche Vormundschaft

Für die gesetzliche Vormundschaft von Kindern unter 8 Jahren oder von Personen mit körperlichen, geistigen oder sensorischen Beeinträchtigungen, die keine Erwerbstätigkeit ausüben können.

  • Reduzierung der Arbeitszeit um mindestens ein Achtel und maximal die Hälfte des Tages.

Für stillende Mütter/Väter

  • Kind unter 9 Monaten.
  • Möglichkeit, die Stunde Stillzeit in zwei halbstündige Abschnitte aufzuteilen oder die Arbeitszeit um eine halbe Stunde zu verkürzen.
  • Möglichkeit, die Reduzierung in ganzen Arbeitstagen anzusammeln.
  • Kann von der Mutter oder dem Vater in Anspruch genommen werden.

Ruhezeiten

Wöchentliche Ruhezeit

Tägliche Ruhezeit

  • 12 Stunden zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten.
  • Mindestens anderthalb ununterbrochene Ruhetage pro Woche, die über einen Zeitraum von 14 Tagen angesammelt werden können (11 + 3 Tage).
  • Für Personen unter 18 Jahren: 2 aufeinanderfolgende Ruhetage.

Ununterbrochene Arbeitszeit

  • Bei mehr als 6 Stunden ununterbrochener Arbeitszeit: mindestens 15 Minuten Pause.
  • Für Personen unter 18 Jahren: 30 Minuten Pause bei mehr als 4 Stunden Arbeitszeit.
  • Die Pausenzeit wird nicht als Arbeitszeit angerechnet.

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