Die Reformen der Zweiten Spanischen Republik (1931-1933)
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Kirchenreformen und Säkularisierung
Eines der Hauptziele der Republik war die **Begrenzung des Einflusses der Kirche** und die Etablierung eines nicht-konfessionellen Staates, der Religionsfreiheit garantierte. Dies umfasste die Abschaffung der staatlichen Finanzierung von Gottesdiensten und des Klerus. Zudem wurden Scheidung und Zivilehe erlaubt. Die Regierung übernahm die Kontrolle über das Bildungswesen, verbot religiösen Orden den Unterricht und schränkte deren Eigentumsbesitz ein. Eine ernsthafte Auseinandersetzung entstand mit dem Jesuitenorden aufgrund ihres Gehorsamsgelübdes gegenüber dem Papst. Der Jesuitenorden wurde daraufhin aufgelöst und sein Vermögen verstaatlicht.
Armeereform und Modernisierung
Die republikanische Regierung strebte die Schaffung einer **professionellen und demokratischen Armee** an. Dazu wurde es als notwendig erachtet, die Truppenstärke und die Anzahl der Offiziere zu reduzieren, deren Gehorsam gegenüber der zivilen Autorität sicherzustellen und militärische Interventionen in der Politik zu beenden. Ein Gesetz zur Pensionierung von Offizieren wurde erlassen, das ihnen die Möglichkeit gab, mit vollem Lohnausgleich in den Ruhestand zu treten. Später wurde die Guardia de Asalto (Angriffswache) als der Republik treue Ordnungstruppe geschaffen. Die Reform führte zu einer Reduzierung der Militärausgaben, behinderte jedoch die Modernisierung der Waffensysteme. Sie wurde auch als Angriff auf die militärische Tradition wahrgenommen. Diese Unzufriedenheit der Rechten förderte die Revolte gegen die Republik.
Agrarreform und Landbesitz
Ziel der Agrarreform war es, die **Dominanz des Großgrundbesitzes** in Süd- und Zentralspanien zu beenden und die Lebensbedingungen der Landbevölkerung zu verbessern. Angesichts der Rolle der Landwirtschaft in der Wirtschaft war diese Reform unerlässlich. Erste Maßnahmen umfassten die Beendigung von Pachtverträgen, die Einführung des 8-Stunden-Arbeitstages und von Mindestlöhnen. Die eigentliche Agrarreform zielte nicht auf eine radikale Umwälzung ab, sondern auf die Modernisierung der Landwirtschaft. Die anfänglichen Ergebnisse waren jedoch enttäuschend, da weit weniger Bauern als erwartet angesiedelt wurden.
Regionale Autonomie und Staatsreform
In Katalonien hatte Francesc Macià am 14. April 1931 die Katalanische Republik proklamiert. Verhandlungen zwischen der republikanischen Regierung und den katalanischen Führern führten zur Aufhebung dieser Proklamation im Austausch für die Bildung einer provisorischen Selbstverwaltung. Das Autonomiestatut wurde durch eine Volksabstimmung mit 99 % der Stimmen angenommen, und Francesc Macià wurde zum Präsidenten der Generalitat gewählt. Im Baskenland entwarfen die PNV und die Karlisten im Juni 1931 ein Statut. Dessen Verabschiedung verzögerte sich jedoch aufgrund militärischen Widerstands. Im Oktober 1936 wurde das Statut schließlich angenommen, und José Antonio Aguirre wurde zum ersten Lehendakari gewählt. In Galicien war das nationalistische Bewusstsein weniger ausgeprägt, und der galicische Nationalismus war weit davon entfernt, eine hegemoniale Kraft zu sein. Im Juni 1936 entstand ein Statutenentwurf, der jedoch aufgrund des Ausbruchs des Bürgerkriegs nicht mehr genehmigt werden konnte.
Bildungs- und Kulturreformen
Eine weitere wichtige Reform betraf das **Bildungswesen**. Ziel war es, eine liberale und säkulare Bildung für die gesamte Bevölkerung zu fördern. Es entstanden 10.000 neue Schulen und 7.000 Lehrerstellen. Dies war ein Versuch, die Hegemonie der religiösen Erziehung zu beenden. Die Schulen nahmen ein gemischtes, säkulares, obligatorisches und kostenloses Modell an. Die republikanischen Führer waren von der Notwendigkeit überzeugt, das kulturelle Niveau zu verbessern: Es wurden Kampagnen gefördert, die sich an die ärmsten Bevölkerungsgruppen richteten, wie die sogenannten *Misiones Pedagógicas* (Pädagogische Missionen), mobile Gruppen bestehend aus Schülern, Lehrern und Intellektuellen.
Arbeitsreformen
Francisco Largo Caballero initiierte Reformen zur **Verbesserung der Arbeitsbedingungen**. Dazu gehörten das Arbeitsvertragsgesetz, das Gesetz über die gemischten Jurys, die Festlegung der Arbeitszeit auf 40 Stunden pro Woche und die Förderung von Lohnerhöhungen. Zudem wurde die Gründung der Sozialversicherung vorangetrieben und Maßnahmen zur Unterstützung von Bauern in Kurzarbeit eingeführt. Diese Maßnahmen führten jedoch zu Irritationen bei den Arbeitgeberverbänden.