Regelungen zu Arbeitszeit, Ruhezeit und Urlaub
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Arbeitstag und Arbeitszeit
Maximale Arbeitszeit & Definition:
- Als tatsächliche Arbeitszeit gilt die Zeit, die der Arbeitnehmer zur Durchführung seiner Aufgaben im Betrieb verbringt.
- Als tatsächliche Arbeitszeit gilt auch die Ausbildungszeit zur Verhütung berufsbedingter Gefahren.
- Nicht zur tatsächlichen Arbeitszeit zählt der Weg des Arbeitnehmers vom Wohnort zum Arbeitsplatz.
- Ebenso wenig zählt die Zeit für das Umkleiden oder die persönliche Hygiene zur Arbeitszeit.
Wöchentliche Verteilung und Ruhezeiten
Grenzwerte:
- Eine tägliche Ruhezeit von mindestens 12 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen.
- Eine wöchentliche Mindestruhezeit von eineinhalb ununterbrochenen Tagen, die über einen Zeitraum von bis zu vierzehn Tagen angesammelt werden kann. Für Arbeitnehmer unter 18 Jahren beträgt die Mindestruhezeit zwei ununterbrochene Tage.
Überstunden
Dies sind Arbeitsstunden, die über die maximale Dauer des normalen Arbeitstages hinaus geleistet werden. Es gibt zwei Arten:
- Freiwillige Überstunden: Solche, die aufgrund von Produktions- oder Geschäftsanforderungen geleistet werden.
- Verpflichtende Überstunden: Solche, die notwendig sind, um Reparaturen durchzuführen oder Unfälle bzw. andere Schäden zu vermeiden.
Weitere Arbeitszeitkonzepte
Arbeitszeitverteilung
Dies bezeichnet die Verteilung der Arbeits- und Ruhezeiten innerhalb des Arbeitstages. Der Arbeitgeber legt den Zeitplan fest, der starr oder flexibel sein kann.
Nachtarbeit
Als Nachtarbeit gilt Arbeit, die zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr geleistet wird. Für Nachtarbeit ist eine gesonderte Vergütung vorgesehen.
Schichtarbeit
Dies ist jede Form der Arbeitsorganisation, bei der Arbeitnehmer nacheinander dieselben Arbeitsplätze gemäß einem bestimmten Rhythmus besetzen.
Arbeitskalender
Dies ist die jährliche Planung der Arbeitstage sowie der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten, unter Berücksichtigung von besonderen Ereignissen und Feiertagen.
Gesetzliche Feiertage
Gesetzliche Feiertage gelten als bezahlte, arbeitsfreie Tage und sind nicht nachzuarbeiten. Es dürfen nicht mehr als 14 pro Jahr sein, von denen 2 von den lokalen Gebietskörperschaften festgelegt werden können:
- Es gibt bundesweite Feiertage (z. B. Weihnachten, Neujahr, 1. Mai). (Anmerkung: Der 12. Oktober ist kein bundesweiter Feiertag in Deutschland.)
- Die Bundesländer können innerhalb des Rahmens von 14 Tagen weitere Feiertage festlegen.
Jahresurlaub
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen bezahlten Jahresurlaub von mindestens dreißig Kalendertagen.
Bezahlte Freistellung (Sonderurlaub)
Dies bezeichnet eine Unterbrechung der Arbeit mit Lohnfortzahlung (bezahlte Freistellung) oder ohne Lohnfortzahlung (unbezahlte Freistellung). Bezahlte Freistellungen („Sonderurlaub“) werden unter anderem gewährt für:
- Die notwendige Zeit zur Teilnahme an Prüfungen.
- Die Wahrnehmung von Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft.
- 15 Tage anlässlich der Eheschließung. (Anmerkung: Die Dauer kann je nach Tarifvertrag oder Gesetz variieren; 15 Tage sind in Deutschland unüblich.)