Regierung und Verwaltung: Das politische System Deutschlands
Eingeordnet in Rechtswissenschaft
Geschrieben am in
Deutsch mit einer Größe von 2,77 KB
Regierung und Verwaltung
Das politische System der Bundesrepublik Deutschland versuchte 1949, eine Regierungsspitze zu schaffen, die sich bewusst von der instabilen Exekutive der Weimarer Republik abgrenzt. Das Ergebnis ist eine Demokratie, die durch eine starke Stellung des Bundeskanzlers geprägt ist. Das Vertrauensverhältnis zwischen Regierung und Parlament ist eines der zentralen Merkmale der deutschen Politik.
Struktur der Bundesregierung
Die Regierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. De facto gehören ihr auch Parlamentarische Staatssekretäre an, die nach dem Vorbild des britischen Kabinetts geschaffen wurden, um die Ministerien bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
Die Rolle des Bundeskanzlers
Nach dem Grundgesetz wird der Kanzler vom Bundestag gewählt. Die Wahl bezieht sich auf die Person und nicht auf ein festes Regierungsprogramm. Der Kanzler wählt seine Minister selbst aus. Da das Parlament das Vertrauen nur in den Kanzler als Ganzes ausspricht, kann es nicht gezielt einem einzelnen Minister das Misstrauen entziehen. Das Parlament kann lediglich durch parlamentarische Kontrolle (Fragen und Interpellationen) Druck ausüben, was die Rolle des Kanzlers als primus inter pares (Erster unter Gleichen) innerhalb der Regierung stärkt.
Wahl des Bundeskanzlers
Der Vorschlag für den Bundeskanzler erfolgt durch den Bundespräsidenten. Der Kandidat muss im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreichen. Wird diese nicht erzielt, kann der Bundestag innerhalb von 14 Tagen eigene Kandidaten vorschlagen. Erreicht auch im dritten Wahlgang kein Kandidat eine absolute Mehrheit, kann der Bundespräsident den Kanzler ernennen oder den Bundestag auflösen. Dies ermöglicht im Ausnahmefall auch eine Minderheitsregierung.
Exekutive Funktionen und Prinzipien
In Bezug auf die exekutiven Funktionen gelten drei allgemeine Grundsätze:
- Kollegialitätsprinzip: Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern.
- Monokratisches Prinzip: Die Richtlinienkompetenz des Kanzlers bestimmt die Arbeit der Minister.
- Ressortprinzip: Jeder Bundesminister leitet sein Ministerium in eigener Verantwortung.
Besonders hervorzuheben ist die Rolle des Finanzministers, der ein Vetorecht bei allen Ausgabenerhöhungen besitzt.
Stärkung der Exekutive
Die Stärkung der Exekutive zeigt sich auch in der Delegation von Gesetzgebungsbefugnissen an die Regierung. Seit 1967 unterstützen Parlamentarische Staatssekretäre die Regierung dabei, die Disziplin innerhalb der parlamentarischen Fraktionen zu wahren und die Regierungsarbeit effizient zu gestalten.