Regionale Wirtschaftliche Zusammenarbeit & Integration: Formen, Akteure & EU

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Regionale Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Integration

4.1 Wirtschaftliche Zusammenarbeit: OECD und Offizielle Entwicklungshilfe

Im internationalen Handel gibt es drei Formen der Zusammenarbeit:

  • Lose Beziehung: Beschränkt sich auf den bloßen Austausch von Waren und Dienstleistungen zwischen Ländern, basierend auf Handelsbeziehungen und wirtschaftlicher Zusammenarbeit.
  • Engere Zusammenarbeit: Darüber hinaus besteht eine geschäftliche Beziehung zwischen den Ländern.
  • Integration: Geht über die Beseitigung von Hindernissen hinaus und zielt auf die Annäherung und Verwirklichung eines Binnenmarktes ab. Eine stärkere Integration bedeutet weniger Souveränität und mehr Beschränkungen für ein Land.

Typen der internationalen Zusammenarbeit:

Nord-Nord-Zusammenarbeit

Diese Zusammenarbeit findet ausschließlich zwischen entwickelten Ländern statt. Hier sind zwei wichtige Akteure hervorzuheben:

  1. OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung): Die OECD entstand aus der OEEC (Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit), die zur Verwaltung des Marshallplans gegründet wurde. Sie dient als Instrument zur Koordinierung der wirtschaftlichen Beziehungen. Zu ihren Aufgaben gehören:
    • Förderung des freien Handels
    • Wirtschaftspolitische Koordinierung
    • Analyse und Lösung von Problemen

    Innerhalb der OECD gibt es auch das DAC (Development Assistance Committee), eine Agentur zur Unterstützung der am wenigsten entwickelten Länder.

  2. G8 (Gruppe der Acht, heute G7): Der G8 legt die Grundzüge der Wirtschaftspolitik fest, die sowohl die Mitgliedsländer als auch zu einem gewissen Grad die ganze Welt beeinflussen.

Nord-Süd-Zusammenarbeit

Diese Zusammenarbeit findet zwischen entwickelten Ländern und dem Rest der Welt statt. Wichtige Akteure sind:

  1. UNO (Vereinte Nationen): Die wichtigste Organisation, die sich für internationalen Frieden und Sicherheit, die Förderung freundschaftlicher Beziehungen zwischen Ländern sowie die Zusammenarbeit in sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und humanitären Bereichen einsetzt. Ihre Aufgaben umfassen die Zusammenarbeit mit Organisationen wie IWF, Weltbank, UNICEF, FAO, UNESCO und vielen anderen.
  2. EU (Europäische Union): Die EU hat den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) geschaffen, um weniger entwickelten Ländern zu helfen. Die Präferenz galt dabei Ländern, die ehemalige Kolonien waren, insbesondere Frankreichs und Großbritanniens.
  3. OECD-DAC (Development Assistance Committee): Wie bereits erwähnt, ein Ausschuss der OECD, der sich der Entwicklungshilfe widmet.
  4. Bilaterale Zusammenarbeit: Hierbei bietet ein entwickeltes Land direkt medizinische, technische, Nahrungsmittel- und allgemeine Leistungen an. Diese Hilfe ist oft an den Kauf von Waren und Dienstleistungen im Geberland gebunden.
  5. Weitere Akteure: Hier sind insbesondere Nichtregierungsorganisationen (NRO) hervorzuheben.

4.2 Internationale Wirtschaftliche Integration: Vor- und Nachteile

Der Abbau von Hindernissen führt zu einem größeren Markt, was jedoch einen gewissen Souveränitätsverlust bedeutet.

Vorteile der Integration:

  • Größenvorteile
  • Höheres Kompetenzniveau, was zu einer Verbesserung von Qualität und Preis führt
  • Spezialisierte Produktion
  • Stärkere Verhandlungsposition

Um die Vorteile der Integration zu realisieren, ist der Zusammenhalt zwischen den Mitgliedsländern ein wesentlicher Faktor.

Phasen des Integrationsprozesses:

  1. Freihandelszone (FTA): Beseitigung der Zollschranken, wobei jedes Land seine eigenen Zölle gegenüber Drittländern beibehält (z.B. NAFTA zwischen den USA, Mexiko und Kanada).
  2. Zollunion: Annahme eines gemeinsamen Außenzolls und zu einem gewissen Grad harmonisierte Wirtschaftspolitik.
  3. Gemeinsamer Markt: Eine Zollunion, die den freien Verkehr von Produktionsfaktoren (Arbeit, Kapital) einschließt.
  4. Wirtschafts- und Währungsunion: Vollständige Harmonisierung der Politik, was zu einem Verlust an Souveränität in diesen Bereichen führt.
  5. Politische Union: Umfassende Harmonisierung der Politik und Schaffung supranationaler Organe. Eine vollständige politische Union existiert heute noch nicht.

4.3 Die EU und andere Integrationsprozesse

Die EU hatte am 1. Januar 2007 27 Mitglieder und strebte bald 30 an.

Wichtige Institutionen der EU:

  • Europäisches Parlament: Verantwortlich für den Gesamthaushalt und die Kontrolle von Kommission und Rat. Es bestand (im Kontext des Dokuments) aus 785 Mitgliedern, die alle 5 Jahre in allgemeinen Wahlen gewählt werden. Sitz ist Straßburg.
  • Rat der Europäischen Union (Ministerrat): Besteht aus Ministern der Mitgliedsländer. Er ist maßgeblich an der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften beteiligt, die in der Regel mit Mehrheit, manchmal aber auch einstimmig genehmigt werden. Der Vorsitz wechselt alle sechs Monate zwischen den Mitgliedsländern.
  • Europäische Kommission: Ein unabhängiges Gremium, das Vorschläge für neue Gesetze erarbeitet und das Exekutivorgan der EU ist. Sie bestand (im Kontext des Dokuments) aus 30 Kommissaren, die vom Präsidenten der Kommission ernannt und vom Parlament bestätigt werden.
  • Europäischer Gerichtshof (EuGH): Besteht aus einem Richter pro Mitgliedsland und acht Generalanwälten. Er hat seinen Sitz in Luxemburg.
  • Europäischer Rechnungshof: Überwacht die korrekte Verwendung der europäischen Fonds und die Aufsicht über den gemeinsamen Haushalt sowie dessen Verwaltung. Er bestand (im Kontext des Dokuments) aus 30 Mitgliedern, die vom Rat ernannt werden.

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