Rehabilitation und Rechte: Internationale und EU-Standards im Strafvollzug

Eingeordnet in Ausbildung und Beschäftigung Beratung

Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 4,12 KB

Artikel 12: Die Behandlung von Personen, denen die Freiheit entzogen ist

1. Wandel in der Behandlung von Straftätern und soziale Integration

In den letzten zehn Jahren haben wir sowohl national als auch international einen Wandel in der Behandlung von kriminellem Verhalten erlebt. Der Fokus hat sich von der Kontrolle und den individuellen Ursachen hin zu einer stärkeren Gewichtung der Prävention und der Gestaltung von Strafanstalten als Räume für Rehabilitation und soziale Wiedereingliederung verschoben. Dieser Geist spiegelt sich in wichtigen Texten wider, wie:

  • Den Mindestnormen für die Behandlung von Gefangenen (UN-Resolution 663, 31. Juli 1957, des Wirtschafts- und Sozialrats).
  • Den Empfehlungen des Europarats zu Gefängnisregeln.

Die Änderung betrifft die gezielte Intervention bei diesen Personen unter Berücksichtigung der strukturellen Ursachen ihres Verhaltens.

2. Rechtlicher Rahmen und Maßnahmen der EU zur Behandlung von Gefangenen

Die wichtigsten Bestimmungen und Maßnahmen der EU in dieser Angelegenheit umfassen:

  1. Anpassung der UN-Mindestnormen (1957) durch den Europäischen Ausschuss für Strafrechtsfragen des Europarats im Jahr 1983 (Prävention von Kriminalität und Behandlung Straffälliger).
  2. Neuformulierung dieser Regeln im Jahr 1987.

Die Aktionen der europäischen Institutionen in Bezug auf kriminelles Verhalten erfolgen auf zweierlei Weise:

2.1. Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zwischen EU-Mitgliedstaaten

Seit 1995 hat sich die EU zu einem gemeinsamen Raum entwickelt, der den Personenverkehr mit einer einheitlichen Außengrenze fördert. Dieser Raum erfordert eine verstärkte polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit. Wichtige Maßnahmen sind:

  • Europäisches Netzwerk der Kriminalprävention (2001)
  • Eurojust (2002)
  • System des Europäischen Haftbefehls und Einführung neuer Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten.

2.2. Achtung der Rechte von Personen, denen die Freiheit entzogen ist

Es werden Maßnahmen und Programme zur Prävention kriminellen Verhaltens implementiert, wobei gleichzeitig die Notwendigkeit anerkannt wird, die Lebensqualität der Menschen in Justizvollzugsanstalten zu verbessern. Die Charta der Grundrechte der EU äußert Bedenken hinsichtlich der Verschlechterung der Lebensbedingungen in Gefängnissen durch Überbelegung und fordert die Berücksichtigung der besonderen Situation benachteiligter Gruppen:

  • Frauen
  • Ethnische Minderheiten
  • Kranke (etc.)

3. Die Rolle der internen Verwaltung (Spanien)

3.1. Administrative Struktur und Aufgaben der Generaldirektion

Die administrative Struktur, die für die Versorgung der Gefangenen sowie für Maßnahmen zur persönlichen Entwicklung und sozialen Wiedereingliederung zuständig ist (wie in den Gefängnisregeln festgelegt), wird von der Generaldirektion der Gefängnisse verwaltet und koordiniert, die dem Innenministerium untersteht. Diese Direktion hat folgende Funktionen:

  • Organisation und Management der Justizvollzugsanstalten.
  • Aktivitäten zur Erhaltung und Verbesserung der Hygiene und Gesundheit, Schaffung von Informationssystemen und Überwachung übertragbarer Krankheiten sowie Prävention und medikamentöse Behandlung.
  • Förderung und Entwicklung von Bildung, Kultur und Sport.
  • Betreuungsaktivitäten in Zentren und Gefängniskrankenhäusern sowie soziale Unterstützung für Personen auf Bewährung, Insassen und deren Angehörige.

Die Generaldirektion verwaltet alle spanischen Gefängnisse, mit Ausnahme der katalanischen. Innerhalb jeder Einrichtung gewährleistet der Vorstand das Programm und den Zugang der Gefangenen zu den angebotenen Ressourcen. Der Verwaltungsrat überwacht zudem die individuelle Behandlung jeder Person. Bei ihrer Ankunft werden Inhaftierte von einem Arzt untersucht und von Sozialarbeitern und Pädagogen befragt, um Bedürfnisse zu ermitteln und die Bildungs-, Kultur- und persönliche Entwicklungsplanung festzulegen.

Verwandte Einträge: