Reisebüros: Regulierung, Leistungen & Geschäftsmodelle

Eingeordnet in Rechtswissenschaft

Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 8,74 KB

Reisebüros: Definition und rechtliche Grundlagen

Reisebüros fungieren als Vermittler zwischen dem Produktangebot (direkte Zulieferer) und dem Endverbraucher. Dies betrifft Unternehmen wie Auftraggeber, Reisebüros etc. Sie sind geregelt durch:

  1. Das Königliche Dekret 271/88 vom 25. März.
  2. Die Verordnung der Autonomen Region Valencia Nr. 20/1997 vom 11. Februar.

Exklusive Tätigkeitsbereiche von Reisebüros

Reisebüros sind ausschließlich zu folgenden Tätigkeiten befugt:

  1. Die Vermittlung beim Verkauf von Eintrittskarten oder der Reservierung von Plätzen in allen Verkehrsmitteln sowie der Reservierung von Räumen und Dienstleistungen in Tourismusunternehmen, insbesondere in touristischen Beherbergungsbetrieben.
  2. Die Organisation und der Verkauf von sogenannten „Pauschalreisen“, wie in Artikel 2.1 des Gesetzes 21/1995 vom 6. Juli zur Regelung von Pauschalreisen bestimmt.
  3. Die Organisation und der Verkauf von sogenannten „Tagesprogrammen“. Als „Tagesprogramm“ gelten alle touristischen Dienstleistungen, die von der Agentur angeboten oder auf Anfrage zu einem Gesamtpreis geplant werden, der nicht im Voraus festgelegt ist, wenn die Elemente kein „Pauschalpaket“ enthalten.
  4. Die Tätigkeit als Vertreter anderer in- oder ausländischer Agenturen für die Erbringung der in diesem Artikel genannten Dienstleistungen in deren Namen und für deren Kundenstamm.

Die Ausübung der im vorstehenden Absatz genannten Tätigkeiten ist ausschließlich Reisebüros vorbehalten.

Zusätzliche Dienstleistungen von Reisebüros

Zusätzlich zu den oben genannten exklusiven Tätigkeiten sind Reisebüros befugt, ihren Kunden die folgenden, gesetzlich beschriebenen Dienstleistungen anzubieten:

  1. Währungsumtausch sowie Vertrieb und Einlösung von Reiseschecks.
  2. Abschluss touristischer Versicherungen, z.B. gegen Verlust oder Beschädigung von Gepäck und andere Reiserisiken.
  3. Autovermietung mit oder ohne Fahrer.
  4. Buchung, Kauf und Verkauf von Eintrittskarten für alle Arten von Shows, Museen und Denkmälern.
  5. Vermietung von Ausrüstung und Geräten für die Ausübung von Sporttourismus.
  6. Charter von Flugzeugen, Booten, Bussen, Sonderzügen und anderen Transportmitteln zur Durchführung eigener touristischer Aktivitäten.
  7. Bereitstellung weiterer touristischer Dienstleistungen, die die in diesem Artikel aufgeführten ergänzen.

Lizenzen und Genehmigungen für Reisebüros

Die offizielle Genehmigung ist unerlässlich. Die Fortsetzung der Tätigkeit ohne entsprechende Lizenz stellt einen Verstoß dar. Der Nachweis der persönlichen Umstände des Antragstellers ist erforderlich. Die Tätigkeit kann als Einzelperson oder als Gesellschaft (juristische Person) ausgeübt werden.

Wer eine Lizenz für ein Reisebüro in Valencia beantragen möchte, muss sich an das Tourismusministerium der Region Valencia wenden und folgende Unterlagen einreichen:

  1. Versicherungspolice.
  2. Benennung der verantwortlichen Person für die Einrichtung (Nachweis der Vermögensverfügbarkeit).
  3. Nachweis einer verantwortlichen Person oder eines Geschäftsführers (eine Figur, die eine bessere Leistung für den Benutzer und den Schutz seiner Interessen gewährleistet).
  4. Dokumentation zur Gewährleistung der Beziehungen zu den Nutzern (z.B. Bürgschaft). Die Gewährleistung erfolgt in der Regel durch eine Kautionsversicherung, deren Höhe davon abhängt, ob es sich um einen Reise-Großhändler, -Einzelhändler oder eine gemischte Agentur handelt.
  5. Zertifikat des Patent- und Markenamtes mit dem Antragsdatum und dem Namen des Unternehmens, das die Agentur gründen möchte.
  6. Nachweis der natürlichen Person (Fotokopie des Personalausweises und NIF) oder juristischen Person (beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde und der Satzung, die den Eintrag im Handelsregister enthält) des Antragstellers.

Spezielle Anforderungen und Herausforderungen

Artikel 4: Registrierung und Eintragung in die Versicherungsdeckung (eine Anforderung). Mindestkapital, angepasst an den Unternehmenstyp.

Auch ausländische Agenturen können nationale Verwaltungen delegieren. Unternehmen delegieren oft im Hinblick auf den Wettbewerbszustand und die operative Regulierung. Diese Regelungen greifen häufig in Bereiche ein, die nicht ihre eigenen sind, z.B. Mindestkapitalanforderungen, die höher sind als die der Unternehmensführung. Im gewerblichen Bereich legen autonome Regelungen Verpflichtungen auf, die nicht mit der staatlichen Regulierung übereinstimmen. Reisebüros behalten sich das ausschließliche Recht auf bestimmte Dienstleistungen (wie Transport, Pauschalreisen) vor.

Klassifizierung von Reisebüros

  1. Reisebüros können Großhändler, Einzelhändler und gemischte Agenturen (Groß- und Einzelhändler) sein.
  2. Großhandelsagenturen sind jene, die alle Arten von Dienstleistungen und Pauschalreisen planen, entwickeln und organisieren, um sie Einzelhandelsagenturen anzubieten. Ihre Besonderheit ist, dass sie ihre Produkte nicht direkt dem Endverbraucher anbieten.
  3. Einzelhandelsagenturen sind jene, die Produkte von Großhandelsagenturen direkt an den Endverbraucher verkaufen oder alle Arten von Dienstleistungen und Pauschalreisen direkt für den Endverbraucher konzipieren, entwickeln, organisieren und/oder liefern. Sie dürfen ihre Produkte jedoch nicht anderen Agenturen anbieten.
  4. Groß- und Einzelhandelsagenturen sind jene, die die in den beiden vorangegangenen Absätzen genannten Tätigkeiten gleichzeitig ausüben können.

Vertragsarten mit Touristen

Artikel 22: Für die Zwecke dieser Verordnung können folgende Vertragsarten zwischen Reisebüros und Nutzern geschlossen werden:

  1. Einzelne Dienstleistungen (Kommission): Bereitstellung eines einzelnen Elements einer Reise oder eines Aufenthalts.
  2. Tagesprogramme: Eine Gruppe von vorprogrammierten Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zu einem Pauschalbetrag angeboten werden, oder auf Anfrage zu einem Pauschalpreis geplant werden, wenn die Elemente keine Pauschalreise beinhalten.
  3. Pauschalreisen: Wie im Gesetz 21/1995 vom 6. Juli zur Regelung von Pauschalreisen definiert und geregelt. (Hinweis: Dieses Gesetz wurde 2007 aufgehoben; Dienstleistungen fallen nun unter Titel IV des Königlichen Dekrets).

Verträge sind meist bilateral, haben Gesetzeskraft und stellen eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien dar, die in der Regel eine Dienstleistung zu einem bestimmten Preis umfasst.

Details zu Dienstleistungsverträgen

  • Bei Verträgen über einzelne Dienstleistungen dürfen Agenturen ihren Kunden nicht mehr als die Kosten für diese Dienstleistungen in Rechnung stellen; sie können jedoch einen Zuschlag für die Verwaltungskosten der Operation hinzufügen.
  • Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses muss das Reisebüro dem Nutzer oder Verbraucher Titel, Bürgschaften etc. für die erbrachten Dienstleistungen aushändigen, zusammen mit einer Rechnung, die zusätzlich zum vom Kunden gezahlten Gesamtpreis die Kosten für die Dienstleistungen und die Verwaltungsgebühr separat ausweist.

Details zu Tagesprogrammen

  • Bei Tagesprogrammen veröffentlicht das Reisebüro vollständige und relevante Produktinformationen sowie klare und genaue schriftliche Informationen über deren Inhalt und Preis. Es werden auch Informationen über potenzielle Haftung, Stornierung und andere Programmdetails bereitgestellt.
  • Das Reisebüro liefert dem Nutzer oder Verbraucher die Dokumentation für die vollständige Durchführung der Dienstleistungen und die Rechnung nach Abschluss der Zahlung.

Online-Reisebüros und zentrale Reservierungssysteme

Zentrale Reservierungssysteme sind im Tourismus- und Versicherungsgewerbe tätig. Touristen können die von ihnen erbrachten Leistungen nicht direkt überprüfen. Ihr beruflicher Wert beschränkt sich auf die Rolle eines bloßen Vermittlers, ähnlich den Verträgen zwischen Anbietern touristischer Dienstleistungen und dem Nutzer oder dem Reisebüro. Manchmal stellen sie den Kontakt zu Dienstleistern her oder informieren uns, wie wir diese kontaktieren können.

Es gibt zentrale Reservierungssysteme, die im Zusammenhang mit anderen Tourismusunternehmen stehen und in der Regel von diesen selbst erstellt und verwaltet werden (z.B. Hotels).

Unabhängige zentrale Reservierungssysteme sind jene, die nicht von Tourismusunternehmen erstellt oder genutzt werden. Sie haben Verträge mit Anbietern touristischer Dienstleistungen.

Verwandte Einträge: