Richter und Prozessbeteiligte: Anforderungen, Garantien und Rollen
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Richter und Prozessbeteiligte im Rechtssystem
Dritte, die von Rechtsstreitigkeiten betroffen sind
Dritte sind Personen, die von Rechtsstreitigkeiten und Verfahren betroffen sind, auch wenn sie ursprünglich nicht daran teilnehmen wollten oder ihre Beteiligung beendet wurde. Dies schließt Dritte ein, die berechtigt sind, die angefochtene Handlung anzufechten, da diese ihnen Schaden zugefügt hat.
Rolle und Zusammensetzung von Gerichten
Gerichtsbarkeit erster Instanz
- In der ersten Instanz besteht das Gericht aus einem Einzelrichter.
Gerichtsbarkeit zweiter Instanz (Berufungsgericht)
- In der zweiten Instanz oder vor dem Berufungsgericht werden Urteile von einem Kollegialgericht gefällt, das aus mehreren Richtern besteht.
- Die Mitglieder dieser Gerichte werden oft als Richter oder, in höheren Gerichten, als Minister bezeichnet.
Rechtliche Anforderungen an Richter
Wesentliche Anforderungen
- Zuständigkeit: Der Richter muss die ihm gesetzlich übertragene Zuständigkeit besitzen.
- Kompetenz: Der Richter muss innerhalb des gesetzlich festgelegten Aufgabenbereichs handeln.
- Unparteilichkeit: Der Richter muss unparteiisch sein und darf keine Befangenheit gegenüber Dritten zeigen.
- Unabhängigkeit: Der Richter ist ausschließlich an die Rechtsordnung gebunden und unterliegt keiner rechtlichen Unterordnung unter höhere Gerichte, den Gesetzgeber oder die Exekutive.
- Prozessuale Bindung: Der Richter muss sich an die gesetzlich festgelegten Verfahren halten, um Willkür und Inkonsequenz zu vermeiden.
Garantien für Richter
Wichtige Garantien
- Amtsunabsetzbarkeit: Richter können ihr Amt nur durch Gerichtsbeschluss verlieren.
- Unversetzbarkeit: Richter können nicht zwangsweise versetzt werden, es sei denn, dies geschieht im öffentlichen Interesse und wird von der absoluten Mehrheit des jeweiligen Gerichts oder einer nationalen Justizbehörde anerkannt.
- Irreduzibilität der Bezüge: Eine Reduzierung der richterlichen Bezüge ist untersagt.
Unvereinbarkeiten und Verbote für Richter
Verbotene Tätigkeiten
- Ausübung eines anderen öffentlichen oder privaten Amtes oder einer anderen Stellung.
- Erwerb von Eigentum an den Prozesskosten oder direkte Beteiligung am Prozess.
- Mitgliedschaft in politischen Parteien.
- Annahme von Hilfen oder Beiträgen jeglicher Art.
- Ausübung des Anwaltsberufs vor Ablauf von drei Jahren nach dem Ausscheiden aus dem Richteramt.
Hilfspersonen der Justiz und öffentliche Haftung
Rechtliche Grundlagen
Die Haftung von Hilfspersonen der Justiz und öffentlichen Bediensteten ist in den Artikeln 139, 141 und 143 geregelt.
Der Zeuge
Rolle des Zeugen
Zeugenaussagen sind Beweismittel, die durch den Bericht von Personen vor Gericht erbracht werden, die Kenntnis von den relevanten Tatsachen haben. Zeugen sind Personen, die vor Gericht erscheinen, um zu strittigen Fragen auszusagen.