Richtlinie für temporäre Elektroinstallationen bei Veranstaltungen
Eingeordnet in Elektronik
Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 8,17 KB
1. Anwendungsbereich
Die Anforderungen dieser Richtlinie gelten für temporäre Elektroinstallationen bei Messen, Ausstellungen, Präsentationen, Ständen, Straßenbeleuchtung für Feiertage, Feste und ähnliche Veranstaltungen. Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten die folgenden Definitionen: Ausstellung: Ein Ereignis für die Ausstellung oder den Verkauf von Erzeugnissen, das an einem geeigneten Ort stattfindet, entweder in Gebäuden, temporären Strukturen oder im Freien. Präsentation: Eine Darbietung oder Vorführung an einem geeigneten Standort, entweder in bestehenden Gebäuden, temporären Strukturen oder im Freien. Stand: Ein Bereich oder eine temporäre Struktur, die für Präsentation, Marketing, Vertrieb, Unterhaltung usw. genutzt wird. Vergnügungspark: Ein Ort oder ein Gebiet, das Fahrgeschäfte, Messestände, Stände, Attraktionen usw. umfasst, die dem besonderen Zweck der öffentlichen Unterhaltung dienen. Temporäre Struktur: Eine Einheit oder ein Teil davon, bestehend aus internen oder externen Komponenten, konstruiert oder bestimmt für einfache Installation, Abbau und Transport. Dazu gehören mobile und tragbare Geräte. Temporäre Elektroinstallation: Eine elektrische Anlage, die zum Aufbau und zur gleichen Zeit wie die Ausstellung, Präsentation, der Stand usw. geplant und wieder abgebaut wird. Versorgungsquelle einer temporären Elektroinstallation: Der feste Installationspunkt oder eine andere Versorgungsquelle, von der die provisorischen elektrischen Anlagen gespeist werden.
2. Allgemeine Besonderheiten
2.1. Versorgung
Die Nennspannung elektrischer Anlagen für temporäre Ausstellungen, Präsentationen, Stände und Vergnügungsparks darf 230/400 V AC nicht überschreiten.
2.2. Äußere Einflüsse
Die Bedingungen der äußeren Einflüsse sind jene der jeweiligen Standorte, an denen diese Installationen vorgenommen werden, z. B. mechanische Stöße, Wasser, extreme Temperaturen und so weiter.
3. Sicherheit
3.1. Schutz gegen direktes und indirektes Berühren
Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren durch Barrieren oder außerhalb des Handbereichs sind nicht ausreichend. Schutzmaßnahmen gegen indirektes Berühren durch Erdung oder Potenzialausgleich leitfähiger Teile sind nicht ausreichend. Hinsichtlich des verwendeten Verteilungssystems muss der Schutz von Anlagen und elektrischen Geräten für die Öffentlichkeit durch Fehlerstrom-Schutzschalter (RCDs) mit einem maximalen Bemessungsfehlerstrom von 30 mA sichergestellt werden, in Verbindung mit einem MBTS (Kleinspannung mit sicherer Trennung). Der Schutz gegen direktes Berühren muss entweder durch eine sichere Nennspannung oder durch eine Isolierung gewährleistet sein, die einem dielektrischen Test von 500 V für eine Minute standhält.
3.2. Schutzmaßnahmen bezüglich äußerer Einflüsse
Es wird empfohlen, dass die automatische Abschaltung der Zuleitungen für temporäre Installationen durch Fehlerstrom-Schutzschalter (RCDs) mit einem Bemessungsfehlerstrom von nicht mehr als 500 mA erfolgt. Diese Geräte müssen selektiv sein und die verschiedenen Endstromkreise schützen. Alle Beleuchtungsanlagen (zusätzlich zur Notbeleuchtung) und Steckdosen mit einem Nennstrom von weniger als 32 A müssen durch ein Gerät mit einem Bemessungsfehlerstrom von nicht mehr als 30 mA geschützt werden.
3.3. Schutz gegen Überstrom
Alle Stromkreise müssen gegen Überstrom durch eine geeignete Schutzeinrichtung geschützt werden, die sich am Anfang des Stromkreises befindet.
4. Brandschutz
Die Brandgefahr ist aufgrund der temporären Natur der Anlagen und der Anwesenheit des Publikums erhöht. Dies sollte bei der Bewertung äußerer Einflüsse gemäß der „Art des gelagerten oder verarbeiteten Materials“ berücksichtigt werden. Elektrische Geräte sollten so ausgewählt und konstruiert sein, dass ihre normale Betriebstemperatur und der erwartete Temperaturanstieg im Falle eines möglichen Fehlers nicht zu einer gefährlichen Situation führen.
5. Schutz vor hohen Temperaturen
Lichttechnische Geräte, wie z. B. Glühlampen, kleine Projektoren und andere Geräte, die hohe Oberflächentemperaturen erreichen, müssen ausreichend vor brennbaren Materialien geschützt werden. Innen beleuchtete Schilder müssen aus Materialien mit ausreichender Hitzebeständigkeit, mechanischer Festigkeit und elektrischer Isolation gefertigt sein. Eine ausreichende Belüftung ist zu gewährleisten. Wenn die Exponate brennbar sind, dürfen die Schilder nur von außen beleuchtet werden oder mit kleinen, wärmearmen Lampen betrieben werden. Stände mit einer Konzentration von Elektrogeräten, Leuchten oder Lampen, die voraussichtlich mehr Wärme als normal erzeugen, müssen ein gut belüftetes Gehäuse aus nicht brennbaren Materialien haben.
6. Geräte und Installation
6.1. Schaltgeräte und Montage: Allgemeine Regeln
Die Steuer- und Schutz-Schaltanlage muss sich in geschlossenen Gehäusen befinden, die nur mit Hilfe eines Werkzeugs oder Schlüssels zugänglich sind, mit Ausnahme der Teile, die für die manuelle Bedienung vorgesehen sind. Der Schutzgrad für Rohre und Gehäuse beträgt IP4X für Inneninstallationen und IP45 für Außeninstallationen, gemäß UNE 20324.
6.2. Elektrische Kabel
Für Innenkabel ist eine Nennspannung von mindestens 300/500 V gemäß UNE 21.027 oder UNE 21.031 erforderlich. Für mobile Außeninstallationen sind Kabel mit einer Nennspannung von mindestens 450/750 V mit Polychloropren- oder ähnlicher Isolierung gemäß UNE 21.027 oder UNE 21.150 geeignet und für mobile Festbeleuchtung vorgesehen. Flexible Kabel müssen den Konstruktionsmerkmalen der UNE 21.027 oder UNE 21.031 entsprechen. Die Länge der verwendeten Anschlussleitungen und flexiblen Leitungen darf 2 m nicht überschreiten.
6.3. Leitungen
Die Verdrahtung muss durch Rohre oder Kanäle gemäß ITC-BT 20 und 21 erfolgen. Metallische oder nichtmetallische Rohre müssen einen Schutzgrad von IP4X gemäß UNE 20.324 aufweisen.
6.4. Sonstige Anlagen
6.4.1. Leuchten
Feste Leuchten, die weniger als 2,5 m über dem Boden oder an für Personen zugänglichen Orten installiert sind, müssen fest verankert und so angeordnet sein, dass die Gefahr für Personen oder die Entzündung von Materialien verhindert wird. Der Zugang zum Inneren der Leuchten ist nur durch die Verwendung eines Werkzeugs möglich.
6.4.2. Notbeleuchtung
Sicherheitsbeleuchtung muss gemäß ITC-BT 28 in temporären Innenräumen installiert werden, die mehr als 100 Personen aufnehmen können.
6.4.3. Notschalter
Ein unabhängiger Stromkreis, der die Beleuchtung, Lichtdisplays usw. speist, muss über einen Notschalter abschaltbar sein.
6.4.4. Steckdosen
Eine ausreichende Anzahl von Steckdosen sollte installiert werden, um die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durch die Benutzer zu gewährleisten. Im Boden installierte Steckdosen müssen in Gehäusen untergebracht sein, die gegen das Eindringen von Wasser geschützt sind. Zusätzlich zum in 6.1 angegebenen Schutzgrad muss ein Stoßschutzgrad von IK10 gemäß BS EN 50102 vorhanden sein. Einzelne Kabel oder Netzkabel sollten an einer Wand befestigt werden. Verwenden Sie keine Mehrfachsteckdosenadapter. Verwenden Sie keine Mehrfachsteckdosen, mit Ausnahme von mobilen Mehrfachsteckdosen, die von einer festen Steckdose mit einer maximalen Kabellänge von 2 m gespeist werden.
6.5. Erdverbindungen
Bei der Installation eines Generators zur temporären Stromversorgung in einem TN-, TT- oder IT-System muss darauf geachtet werden, dass die Anlage ordnungsgemäß geerdet ist, einschließlich des Neutralleiters oder Sternpunkts des Generators. Alle zugänglichen leitfähigen Teile des Generators müssen geerdet sein.
6.6. Schutzleiter
Der Schutzleiter muss einen Querschnitt gemäß Ziffer 2.3 der ITC-BT 19 haben.
6.7. Verteilerkästen, Dosen und Schaltschränke
Verteilerkästen für elektrische Verbindungen, Schalttafeln und Schaltschränke müssen den Mindestschutzgrad gemäß 6.1 aufweisen.