Richtlinien zur Belüftung von Parkhäusern und Luftqualitätsstandards

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Richtlinien für Parkhäuser

Natürliche Belüftung

Gemischte Öffnungen sollten in mindestens zwei gegenüberliegenden Bereichen der Fassade vorhanden sein, um eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten. Der minimale, ungehinderte Weg zwischen jedem Punkt im Bereich und der nächstgelegenen Öffnung darf 25 m nicht überschreiten. Wenn der Abstand zwischen den nächstgelegenen gegenüberliegenden Öffnungen größer als 30 m ist, sollten weitere, gleichmäßig verteilte Öffnungen vorgesehen werden, sodass eine Öffnungsfläche von 5% der Nutzfläche gewährleistet ist.

Bei Garagen mit weniger als fünf Stellplätzen können stattdessen eine oder mehrere Zuluftöffnungen, die direkt mit dem Außenbereich im unteren Bereich eines Gehäuses verbunden sind, und eine oder mehrere Abluftöffnungen, die direkt mit dem Außenbereich im oberen Bereich desselben Gehäuses verbunden sind, vorgesehen werden. Diese müssen vertikal um mindestens 1,5 m voneinander getrennt sein.

Mechanische Belüftungssysteme

Die Belüftung muss als Absaugsystem ausgelegt sein, sollte ausschließlich dem Parkplatz dienen und kann eine der folgenden Optionen nutzen:

  • Mechanische Absaugung;
  • Zuluft und mechanische Absaugung.

Zur Vermeidung der Stagnation gasförmiger Schadstoffe sollten die Belüftungsöffnungen wie unten angegeben oder auf andere Weise mit gleicher Wirkung angeordnet sein:

  1. Eine Zuluft- und eine Abluftöffnung pro 100 m² Nutzfläche;
  2. Der Abstand zwischen nächstgelegenen Abluftöffnungen sollte weniger als 10 m betragen.

Mindestens zwei Drittel der Abluftöffnungen sollten im Dachbereich in einem Abstand von weniger als oder gleich 0,5 m angeordnet werden.

Bei Stellplätzen sollten Zuluftöffnungen so angeordnet werden, dass sie sowohl die einzelnen Stellplätze als auch die gemeinsamen Verkehrsbereiche belüften, sodass jeder Stellplatz mindestens eine Öffnung aufweist.

Luftqualitätskategorien (IDA)

  • IDA 1 (Optimale Luftqualität): Krankenhäuser, Kliniken, Laboratorien und ähnliche Einrichtungen.
  • IDA 2 (Gute Luftqualität): Büros, Wohngebäude (Gemeinschaftsräume in Hotels und ähnlichen Einrichtungen, Pflegeheime und Studentenwohnheime), Lesesäle, Museen, Gerichtssäle, Klassenzimmer und vergleichbare Bereiche (z.B. Schwimmbäder).
  • IDA 3 (Mittlere Luftqualität): Gewerbegebäude, Kinos, Theater, Versammlungsräume, Hotels und ähnliche Räume, Restaurants, Cafés, Bars, Nachtclubs, Turnhallen, Räume für Sport (ausgenommen Schwimmbäder) und Computerräume.
  • IDA 4 (Niedrige Luftqualität)

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