Richtlinien zur Berufsausbildung und Freiwillige Sozialleistungen für Arbeitnehmer
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Organisation und Anforderungen der Berufsausbildung
Die Ausbildung wird in Gruppen von maximal 25 Teilnehmern organisiert. Bei beruflicher Bildung durch Fernunterricht oder Telearbeit muss mindestens ein Betreuer für alle 80 Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden.
Die zuständigen Verwaltungsbehörden können in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen eine geringere Teilnehmerzahl festlegen, als im vorstehenden Absatz angegeben, abhängig von der Art oder dem Inhalt der Ausbildung oder den Zielgruppen.
Theorie und Praxis der Ausbildung sollten in geeigneten Klassenzimmern, Werkstätten und Einrichtungen gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Programms durchgeführt werden.
Zeitliche Begrenzung der Weiterbildung (Punkt 25)
Die Teilnahme eines Arbeitnehmers an der Fortbildung darf nicht mehr als 8 Stunden täglich betragen. (Die ursprüngliche Angabe „ein paar Stunden diarias“ wird durch die klarere Angabe von 8 Stunden ersetzt, um die Intention des Textes zu verdeutlichen.)
Zugelassene Bildungseinrichtungen und Anbieter
Folgende Institutionen oder Personen können Berufsausbildung für Beschäftigte anbieten:
1. Zuständige Behörden und deren Zentren
Die zuständigen Behörden für die berufliche Bildung können diese durch eigene Einrichtungen oder durch Vereinbarungen mit öffentlichen Einrichtungen oder Unternehmen anbieten. Als Zentren gelten insbesondere:
- Nationale Referenzzentren
- Integrative Berufsbildungszentren für Beschäftigung
- Andere staatliche Berufsbildungszentren, die über geeignete Einrichtungen und Ausrüstungen verfügen.
2. Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften
3. Unternehmen
Unternehmen, die Schulungsmaßnahmen für Arbeitslose oder im Rahmen von Verpflichtungsverträgen entwickeln, können diese selbst durchführen (sofern sie über geeignete Ausrüstung verfügen) oder externe Anbieter beauftragen.
4. Integrierte Berufsbildungszentren
5. Schulen und private Bildungseinrichtungen
Schulen oder Ausbildungseinrichtungen, die nicht-lizenzierte Berufsausbildung anbieten, sofern sie im zuständigen Register der Behörde ihres Sitzes eingetragen sind.
26. Definition: Arbeit und Ausbildung (Beschäftigung)
Diese Form der Ausbildung besteht aus Ausbildungsverträgen und öffentlichen Beschäftigungsprogrammen, die es dem Arbeitnehmer ermöglichen, die Ausbildung mit der praktischen Arbeit am Arbeitsplatz zu kombinieren.
Freiwillige Verbesserungen der Sozialleistungen
Definition: Direkte Verbesserung der Leistungen
Als direkte Verbesserung der Leistungen werden wirtschaftliche Beträge definiert, die Arbeitgeber in der Regel an Arbeitnehmer zahlen, um die Leistungen aus dem Sozialversicherungssystem zu ergänzen. Im Gegensatz zu indirekten Verbesserungen (die eine Erhöhung der Sozialversicherungsleistungen durch höhere Beitragsbemessungsgrundlagen oder Beitragssätze bewirken), erfolgt die Erhöhung hier direkt bei der Leistungserbringung, da sie die gesetzliche Leistung sofort ergänzt.
Wesentliche Merkmale direkter Verbesserungen
- Freiwilligkeit der Einrichtung: Die Einführung erfolgt freiwillig durch den Arbeitgeber.
- Komplementarität: Sie ergänzen den Schutz des Sozialversicherungssystems.
- Obligatorisch (Konsolidierung der Rechte): Trotz der anfänglichen Freiwilligkeit bei der Umsetzung kann die Leistung, sobald der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf erworben hat, weder aufgehoben noch herabgesetzt werden. Das heißt, es ist eine Konsolidierung der Rechte.
- Private Verwaltung
- Kollektiver oder individueller Charakter in Bezug auf die Empfänger.
Obwohl die Einführung in der Regel durch Tarifverhandlungen erfolgt, kann sie auch einseitig durch den Arbeitgeber, durch Vertrag oder Vereinbarung, initiiert werden.
Umfang der direkten Verbesserungen
In inhaltlicher Hinsicht bieten direkte Verbesserungen Unternehmen die Möglichkeit, freiwillig eine oder mehrere der folgenden Leistungen zu verbessern:
- Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit
- Vorübergehende Behinderung
- Alter (Rente)
- Invalidität
- Tod und Hinterbliebenenleistungen
- Leistungen bei Krankheit oder Nicht-Arbeitsunfall
- Arbeitslosenversicherung
Dabei kann unterschieden werden zwischen:
a. Verbesserung bei dauerhafter Invalidität
Freiwillige Verbesserungen können den Anteil der Versorgung umfassen, der über die rechtskräftig festgestellte Leistung hinausgeht. Dieser Anteil wird vollständig vom Unternehmen getragen, manchmal in Form eines Entschädigungsanspruchs, abhängig von der jeweiligen Kontingenz (Risikofall). Die meisten Unternehmen bieten Unterstützung bei Tod und Behinderung an.