Richtlinien für elektrische Leiter und Kabelinstallation
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1. Eislastzonen und Berechnung
1.1 Zone A: Geringe Eislast
Befindet sich auf 500 m Höhe über dem Meeresspiegel. Hier wird keine zusätzliche Belastung durch Eis berücksichtigt.
1.2 Zone B: Mittlere Eislast
Befindet sich auf einer Höhe zwischen 500 und 1000 m.
- Für blanke Leiter wird eine Eislast von 180 * d Gramm pro Meter angenommen, wobei d der Leiterdurchmesser in mm ist.
- Für Drähte im Freileitungsbündel wird eine Eislast von 60 * d Gramm pro Meter angenommen, wobei d der Durchmesser des Bündelkabels in mm ist.
- Für die Berechnung des Kabeldurchmessers eines Bündels wird der 2,5-fache Durchmesser des Phasenleiters zugrunde gelegt.
1.3 Zone C: Hohe Eislast
Befindet sich auf einer Höhe über 1000 m.
- Für blanke Leiter wird eine Eislast von 360 * d Gramm pro Meter angenommen, wobei d der Leiterdurchmesser in mm ist.
- Für Drähte im Freileitungsbündel wird eine Eislast von 120 * d Gramm pro Meter angenommen, wobei d der Durchmesser des Bündelkabels in mm ist.
- Für die Berechnung des Kabeldurchmessers eines Bündels wird der 2,5-fache Durchmesser des Phasenleiters zugrunde gelegt.
2. Leiterbelastung und Durchhang
2.1 Höchstzulässige Zugkraft
Die maximal zulässige Zugkraft eines Leiters darf 1/2,5 seiner Bruchlast nicht überschreiten und muss den folgenden ungünstigsten Szenarien standhalten:
2.1.1 Zone A
- a) Unter Einwirkung des Eigengewichts und der Windlast bei einer Temperatur von 15 °C.
- b) Unter Einwirkung des Eigengewichts und eines Drittels der Windlast bei einer Temperatur von 0 °C.
2.1.2 Zone B und C
- a) Unter Einwirkung des Eigengewichts und der Windlast bei einer Temperatur von 15 °C.
- b) Unter Einwirkung des Eigengewichts und der Eislast für die jeweilige Zone bei einer Temperatur von 0 °C.
2.2 Maximaler Durchhang
Der maximale Durchhang eines Leiters wird als der größte Wert aus dem Vergleich der beiden Szenarien für die jeweilige Klimazone ermittelt.
Als dritte Temperaturhypothese (gültig für alle drei Zonen) ist die maximale erwartete Temperatur zu berücksichtigen, unter der der Leiter unter Einwirkung seines Eigengewichts steht, wobei die Wetterbedingungen und der Netzbetrieb berücksichtigt werden. Diese Temperatur darf 50 °C nicht unterschreiten.
2.3 Stützpunkte und Spannweiten
Wenn die Spannweiten weniger als 15 m betragen, haben die ständigen Belastungen einen geringen Einfluss und können in der Regel bei der Berechnung vernachlässigt werden.
3. Installation von Leitern und Kabeln
3.1 Allgemeine Installationshinweise
Leiter mit Isolierung, deren Nennspannung unter 0,6/1 kV liegt, sind für Installationszwecke als blanke Leiter zu behandeln.
Isolierte Leitungen mit einer Nennspannung von 0,6/1 kV sind gemäß Abschnitt 3.2 zu behandeln.
3.2 Verlegungsmethoden
3.2.1 Direkte Verlegung an Wänden
Kabel, die direkt an Wänden oder Mauern befestigt werden, müssen mit wetterbeständigen Klammern gesichert werden.
Die Leiter sollten an diesen Stellen angemessen geschützt werden, um mechanische Schäden jeglicher Art zu vermeiden.
Generell ist eine Bodenfreiheit von 2,5 Metern einzuhalten.
In der Nähe von Wandöffnungen sind folgende Mindestabstände einzuhalten:
- Fenster: 0,30 Meter zum oberen Rand der Öffnung und 0,50 Meter zum unteren und seitlichen Rand der Öffnung.
- Balkone: 0,30 Meter zum oberen Rand der Öffnung und 1,00 Meter zu den Seitenkanten des Balkons.
3.2.2 Gespannte Kabel
Spannkabel mit tragendem Neutralleiter können zwischen speziellen Befestigungspunkten an Stützen, Fassaden oder Wänden gespannt werden, die ausreichenden mechanischen Belastungen standhalten, ohne dass diese Befestigungen als Isolierung betrachtet werden.
Für die übrigen gespannten Kabel sind Befestigungen aus verzinktem Stahl zu verwenden, deren Bruchfestigkeit mindestens 800 daN beträgt und die fest mit Klammern oder anderen geeigneten Vorrichtungen an den Leitern befestigt sind.