Richtlinien zur Lieferantenregistrierung und Vergabe

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Abgekürzt Ausschreibung

Als Reaktion auf die Höhe des ordentlichen Haushalts unterstützt die Verwaltung die Beschaffung der benötigten Waren und Dienstleistungen durch nicht-personenbezogene Schätzungen zur Steuerung des Wettbewerbs und der Wirtschaft.

Die Teilnahme am Wettbewerb

Die Verwaltung sollte mindestens fünf Dienstleister auffordern, die im Register der Lieferanten eingetragen sein müssen.

Eingang der Angebote

Die Frist für den Eingang der Angebote darf nicht weniger als fünf und nicht mehr als zwanzig Arbeitstage betragen.

Rechtsprechung und Vergabe

Der Akt des Schiedsspruchs ist innerhalb des im Ausschreibungsdokument angegebenen Zeitraums zu erlassen; dieser darf nicht mehr als das Doppelte der Frist für den Eingang der Angebote betragen.

Freihändige Vergabe von Aufträgen

Der Präsident des Rechnungshofs der Republik kann durch eine begründete Entscheidung eine direkte Rekrutierung (Direktvergabe) oder den Einsatz eines Ersatzverfahrens anordnen, wenn dies nicht durch die vorstehenden Bestimmungen geregelt ist und anzunehmen ist, dass dies der beste Weg ist, die ordnungsgemäße Erfüllung des öffentlichen Interesses sicherzustellen oder eine Beeinträchtigung bzw. Verletzung öffentlicher Interessen zu vermeiden.

Voraussetzungen für eine Bewerbung

Der Antrag muss eine detaillierte Darstellung der Umstände enthalten, unter denen die Durchführung einer Ausschreibung nicht sinnvoll oder nicht wünschenswert ist, um das öffentliche Interesse zu wahren; ferner sind anzugeben: der geschätzte Auftragswert, die Haushaltsposition, die Kostenobergrenze, der Zeitplan, die Zuständigkeiten für die Durchführung sowie die Art und Weise, wie der Auftragnehmer ausgewählt werden soll.

Hersteller-Anmeldung

Die Anmeldung des Lieferanten ist das geeignete Instrument für natürliche und juristische Personen, die an der Vergabe teilnehmen möchten. Administrative Prozesse sollen so gestaltet werden, dass sie optimal unterstützt werden und eine umfassende Bewertung ermöglichen, insbesondere hinsichtlich der Art des Wettbewerbs, der Zulassung, von Sanktionen sowie der technischen, finanziellen, rechtlichen und sonstigen Aspekte, die für die richtige Auswahl des Auftragnehmers und zum Schutz des öffentlichen Interesses erforderlich sind.

Informationen zur Lieferantenregistrierung

Interessierte Anbieter müssen unter anderem folgende Angaben nachweisen:

  • Name / Firmenname
  • Rechtsform (natürliche oder juristische Person)
  • Telefonnummer
  • Faxnummer
  • Adresse
  • E-Mail-Adresse
  • Postfach
  • Vertreter
  • Eigentumsverhältnisse (z. B. Anteilseigner)
  • Angabe, ob es sich um ein KMU handelt und dessen Einstufung
  • Datum der Eintragung
  • Anbieterstatus
  • Herkunftsland
  • und weitere relevante Angaben

Informationen zu aktualisieren

Ist eine Person oder Einrichtung im Verzeichnis der Anbieter registriert und wurden die Eintragungsvoraussetzungen erfüllt, so ist keine erneute Registrierung erforderlich, sofern sich die im Angebot angegebenen Verhältnisse nicht geändert haben.

Austausch von Datensätzen

Die Einrichtungen oder Organisationen, die Gegenstand der administrativen Vergabeverfahren sind, können Vereinbarungen über den Austausch von Aufzeichnungen über ihre Lieferanten treffen, sodass sie die Informationen erweitern und aktualisieren können. Ebenso können sie die Einrichtung von Rahmenvereinbarungen vereinbaren und einen einheitlichen Datensatz verwenden.

Verwendung und Rotation des Registers

Die Verwaltung wird das Verzeichnis der Anbieter in strenger chronologischer Reihenfolge verwenden, entsprechend dem Datum der Anmeldung, an dem diese übernommen worden ist; doch die Annahme Ihrer Anmeldung

Hinzufügen und Aktualisierung des Registers

Zu jeder Zeit können natürliche oder juristische Personen, die an einer Aufnahme in das Register der Anbieter interessiert sind, einen Antrag auf Aufnahme stellen und das Register bei Bedarf aktualisieren.

Anbieter inaktiv

Ein Lieferant gilt als inaktiv, wenn er auf Aufforderung an Vergabeverfahren in drei Fällen ohne triftigen Grund nicht teilnimmt, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab der ersten Ausschreibung. Dies gilt auch, wenn er sich weigert, die Registrierungsinformationen auf Antrag der Verwaltung zu aktualisieren.

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