Risikobewertung & Maßnahmen: Leitfaden für Arbeitssicherheit
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Gemäß den Schätzungen des INSHT (Nationales Institut für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) bezüglich des Risikowerts und der damit verbundenen Maßnahmen, sind die folgenden Kriterien und Handlungsanweisungen in der Tabelle aufgeführt:
Risikobewertung | Aktion und Zeitrahmen |
---|---|
Trivial (T) | Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. |
Tolerabel (TO) | Es sind keine spezifischen präventiven Maßnahmen zur Verbesserung erforderlich. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass kostengünstigere Lösungen oder Verbesserungen keine erhebliche finanzielle Belastung darstellen sollten. Regelmäßige Kontrollen sind durchzuführen, um die Wirksamkeit der Kontrollmaßnahmen zu gewährleisten. |
Moderat (MO) | Es sollten Anstrengungen unternommen werden, um das Risiko zu reduzieren, und präzise Maßnahmen festgelegt werden. Investitionen in Maßnahmen zur Risikominderung sollten bei moderatem Risiko innerhalb eines bestimmten Zeitraums umgesetzt werden. Wenn die Folgen äußerst schädlich sein könnten, sind weitere Maßnahmen erforderlich, um die genaue Wahrscheinlichkeit eines Schadens zu ermitteln. Die Kontrolle bildet die Grundlage für die Bestimmung der Notwendigkeit verbesserter Mittel. |
Wichtig (I) | Die Arbeit sollte erst begonnen werden, wenn das Risiko gesenkt wurde. Hierfür können erhebliche Ressourcen und Maßnahmen zur Risikokontrolle erforderlich sein. Sobald das Risiko auf ein moderates Niveau reduziert ist, sollte das Problem zeitnah behoben werden. |
Intolerabel (IN) | Die Arbeit sollte weder begonnen noch fortgesetzt werden, bis das Risiko reduziert wurde. Sollte das Risiko selbst mit unbegrenzten Ressourcen nicht ausreichend reduziert werden können, muss die Arbeit untersagt werden. |
Wann ist eine Risikobewertung erforderlich?
Die Risikobewertung muss von Unternehmen vor Arbeitsbeginn durchgeführt und regelmäßig aktualisiert und überarbeitet werden. Darüber hinaus sind spezifische Bewertungen in folgenden Fällen durchzuführen:
- Bei der Einführung neuer Technologien, Arbeitsbedingungen, Geräte, Maschinen oder Werkzeuge.
- Wenn Gesundheitsschäden bei Arbeitnehmern auftreten.
- Wenn neue oder besonders schutzbedürftige Arbeitnehmer eingestellt werden, wie Minderjährige, Schwangere oder Zeitarbeitnehmer.
Wer führt die Risikobewertung durch?
Die Risikobewertung muss von qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Alle relevanten Personen am Arbeitsplatz sollten daran beteiligt sein, einschließlich Führungskräfte, Arbeitnehmer oder deren Vertreter. Sie können:
- Die verschiedenen Arbeitsphasen beschreiben.
- Auf mögliche Engpässe hinweisen.
- Lösungen für schwierige Aufgaben vorschlagen.
- Die von den Arbeitnehmern getroffenen Vorsichtsmaßnahmen erläutern.
Arbeitnehmer können auch auf bestimmte Gefahren hinweisen, die ihrer Natur nach schwer zu erkennen sind. Dazu gehören beispielsweise:
- Ein zu schnelles Arbeitstempo, das Stress verursacht.
- Zwangshaltungen an schwer zugänglichen Stellen.
- Wiederholende Bewegungen, die das Risiko von Schmerzen oder Verletzungen erhöhen.
Risikobewertung: Definition und Prozess
Die Risikobewertung ist ein Verfahren zur Identifizierung und Schätzung des Ausmaßes aller Risiken in einem Unternehmen. Ziel ist es, Risiken zu beseitigen oder Maßnahmen für jene zu ergreifen, die nicht vermieden werden können. Die Bewertung liefert Informationen für fundierte Entscheidungen, die Ermittlung des Bedarfs an präventiven Maßnahmen und die Auswahl der geeignetsten Lösungen.
Zur Durchführung einer Risikobewertung ist eine systematische Analyse aller Aspekte des Arbeitsplatzes erforderlich, unter Berücksichtigung von:
- Der Art der Unternehmenstätigkeit.
- Den Merkmalen und der Anzahl der exponierten Arbeitnehmer.
Die Risikobewertung umfasst die Risikoanalyse und die Risikobeurteilung.
Risikoanalyse: Phasen
Die Risikoanalyse besteht aus den folgenden Phasen:
1. Gefahrenidentifikation
Eine Gefahr wird als eine Quelle von Verletzungen, Sachschäden oder Umweltschäden verstanden, oder eine Kombination aus beidem. Für eine bessere Übersicht kann eine Risikokarte erstellt werden, die auf Plänen des Unternehmens die Orte markiert, an denen die Gefahr von Schäden besteht, und deren Art angibt.
2. Risikobeschreibung
Hierbei werden die potenziellen Schäden und die Ereignisse beschrieben, die von Anfang an bis zur Materialisierung des Unfalls führen können.
3. Risikoeinschätzung
Diese Phase umfasst die Untersuchung von:
a) Der geschätzten Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts:
- HOCH: Tritt immer oder fast immer auf.
- MITTEL: Tritt manchmal auf.
- NIEDRIG: Tritt selten auf.
b) Der Schwere der Folgen.
c) Der Anzahl der gefährdeten Arbeitnehmer und der Expositionsdauer.
Dabei ist auch die Möglichkeit zu berücksichtigen, dass Arbeitnehmer aufgrund ihrer persönlichen Eigenschaften oder ihres biologischen Status besonders empfindlich sind.
Risikobeurteilung
Die Risikobeurteilung ist eine fachliche Einschätzung, ob ein Risiko akzeptabel ist oder nicht, basierend auf den vorhergehenden Studien. Wenn die Existenz eines Risikos festgestellt wird, sollte zunächst geprüft werden, ob die Gefahr beseitigt werden kann, d.h., ob dies ohne die Schaffung neuer Risiken möglich ist.
Das Nationale Institut für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (INSHT) bietet die oben genannten Kriterien zur Schätzung und Bewertung von Risiken an.