Die Rolle der Regierung und Verwaltung im spanischen Verfassungsrecht

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Artikel 2: Regierung und Verwaltung

Einführung

Der Bundesvorstand, par excellence, ist die Regierung.

Erstens, weil er eine ständige Stelle ist und seine Tätigkeit zu keiner Zeit einstellt, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Amtes.

Zweitens, weil die Regierung nicht nur an die Verfassung und die Gesetze gebunden ist, sondern auch politische Entscheidungen über das Gesetz hinaus trifft, im Sinne eines politischen Programmrahmens, der nicht Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung ist oder von der bloßen Vollstreckung von in der Regel legalen Bestimmungen abhängt.

Titel IV der Spanischen Verfassung

Titel IV der spanischen Verfassung heißt "Von der Regierung und Verwaltung". Dies verdeutlicht die enge Beziehung zwischen diesen beiden Organen, insbesondere hinsichtlich:

  • Der Leitung der Innen- und Außenpolitik
  • Der Verteidigung des Staates
  • Der exekutiven Funktion
  • Der Regelungsgewalt
  • Der Zivilverwaltung und der Kriegskunst

Gemäß Artikel 97 wird die Regierung durch diese komplexe Organisation beauftragt, staatliche Maßnahmen zu lenken, die auf eine bestimmte rechtliche Regelung abzielen.

Die Verwaltung als Interventionsmittel

Die Verwaltung ist das wichtigste Mittel der Intervention der öffentlichen Hand.

Darüber hinaus kann der Staat Einzelpersonen mit der Erbringung bestimmter öffentlicher Dienstleistungen beauftragen, beispielsweise durch:

  • Gewährung von Zuschüssen für öffentliche Dienstleistungen
  • Organisation öffentlicher Unternehmen, die quasi als private Unternehmen agieren

Die Rolle der Regierung geht über die bloße Durchsetzung von Regeln hinaus; sie muss Organisationen verwalten und deren Funktionsfähigkeit sicherstellen.

Konflikte und Autonomie

Es ist schwierig, Konflikte innerhalb der einzelnen Administratoren zu vermeiden, ebenso wie Konflikte mit Regierungsmitgliedern, die für die ursprüngliche Regelung verantwortlich sind.

Verstärkte Maßnahmen der Regierung haben das Problem der korrekten Anwendung der Regeln in allen Gesellschaftsbereichen verschärft.

Dies wirft drei Probleme in den Beziehungen zwischen der Regierung und den Verwaltungseinheiten auf:

1. Erwartungen an Administratoren

Zunächst stellt sich die Frage, ob wir von Administratoren erwarten können, dass sie die Regeln befolgen, die die Regierung erlässt, und unter welchen Bedingungen dies geschehen muss.

2. Unabhängigkeit der Verwaltung

Zweitens muss gefragt werden, ob Verwaltungen nur die Regeln anwenden, die von den Regierungen vorgeschrieben wurden, oder ob sie dazu neigen, ihre eigenen Befugnisse unabhängig davon auszuüben.

3. Usurpation von Befugnissen

Drittens können wir erwarten, dass Administratoren die Funktionen von Einrichtungen übernehmen, und unter welchen Bedingungen diese Usurpation eintreten wird.

Fazit

Diese Fragen betreffen die Autonomie der Bürokratie und die Mechanismen zur Überwachung der Gesetzmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit in Bezug auf die Tätigkeit der Regierung. Sie sind entscheidend dafür, wie sich dies auf die Rechte und Freiheiten der Bürger auswirkt, was eine grundlegende Frage für eine wirksame Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit darstellt.

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