Römische Magistraturen: Ämter, Cursus Honorum und Funktionen

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Die Römischen Magistraturen: Ämter und Cursus Honorum

A) Allgemeine Eigenschaften der Magistraturen

Die Magistraturen waren die höchsten Ämter der Römischen Republik. Die Beamten (Magistrate) Roms zeichneten sich durch folgende Merkmale aus:

  • Kollegialität: Die Ämter wurden in der Regel von mindestens zwei Personen gleichzeitig ausgeübt (sie waren l-Paare), um die Macht zu teilen und gegenseitige Kontrolle zu ermöglichen.
  • Wahl: Die Magistrate wurden von verschiedenen gewählten Versammlungen gewählt.
  • Zeitliche Begrenzung: Die Amtszeit war strikt begrenzt (meist ein Jahr).
  • Unentgeltlichkeit: Die Magistrate erhielten kein Gehalt.

Hinweis zur Zensur: Die Zensoren wurden alle fünf Jahre gewählt, ihre Amtszeit betrug jedoch maximal 18 Monate.

B) Funktionen und Ämter

Die ordentlichen Magistrate mussten ein Mindestalter erreicht haben und die Ämter in einer bestimmten Reihenfolge, dem sogenannten Cursus Honorum (Ämterlaufbahn), durchlaufen.

Ordentliche Magistraturen (Cursus Honorum)

Quästoren (Quaestores)

Die Quästoren waren ursprünglich vier (später mehr) und zuständig für die Verwaltung der Staatskasse und der öffentlichen Finanzen (Geld publico). Die Quästur war der obligatorische erste Schritt im Cursus Honorum. Die Wahl erfolgte durch die Tributversammlung (Comitia Tributa).

Ädile (Aediles)

Es gab vier Ädile (zwei Paare). Sie übernahmen die öffentliche Ordnung (cura urbis), die Überwachung der Märkte und die Organisation der Spiele. Die Wahl erfolgte durch die Tributversammlung.

Tribunen der Plebs (Tribuni Plebis)

Es gab zwei Tribunen der Plebs. Sie dienten der Verteidigung der Interessen der Plebejer und hatten das Recht, Entscheidungen anderer Magistrate und des Senats durch ihr Vetorecht aufzuheben. Sie konnten die Versammlung der Plebejer einberufen.

Prätoren (Praetores)

Es gab zwei Prätoren: den Praetor Urbanus und den Praetor Peregrinus. Ihre Aufgabe war es, Gerechtigkeit walten zu lassen. Der Praetor Urbanus kümmerte sich um Fälle zwischen römischen Bürgern, während der Praetor Peregrinus für Ausländer zuständig war. Die Wahl erfolgte durch die Zenturiatsversammlung (Comitia Centuriata).

Konsuln (Consules)

Es gab zwei Konsuln. Sie waren die höchste Magistratur (Superior Justiz) und gaben dem Jahr ihren Namen. Sie hatten das Oberkommando über das Heer (Imperium), beriefen den Senat und die Versammlungen ein und führten den Vorsitz. Sie stellten die höchste Instanz in inneren und äußeren Angelegenheiten dar. Die Wahl erfolgte durch die Zenturiatsversammlung.

Zensoren (Censores)

Es gab zwei Zensoren. Sie wurden alle fünf Jahre gewählt. Sie waren verantwortlich für die Durchführung der Volkszählung (Census) der Bürger und erstellten die Liste der Senatoren. Die Wahl erfolgte durch die Zenturiatsversammlung.

Außerordentliche Magistraturen (Magistratus Extraordinarii)

Interrex

Der Interrex wurde ernannt, um die Zeit zwischen dem Ende der Amtszeit eines Konsuls und der Ernennung eines Nachfolgers zu überbrücken. Seine Amtszeit war kurz (maximal fünf Tage) und seine Bedeutung gering.

Diktator (Dictator)

Der Diktator wurde in Notfällen (meist auf Vorschlag der Konsuln) ernannt. Er vereinte alle Kräfte in sich und seine Amtszeit war auf maximal sechs Monate begrenzt.

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