Römische Magistraturen: Ämter, Funktionen und der Cursus Honorum

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Römische Magistraturen: Eigenschaften

Die römischen Magistraturen waren öffentliche Ämter, die von römischen Bürgern ausgeübt wurden. Sie zeichneten sich durch folgende Merkmale aus:

  • Kollegialität: Die meisten Ämter wurden von mindestens zwei Personen gleichzeitig bekleidet, um Machtmissbrauch zu verhindern.
  • Wählbarkeit: Die Magistrate wurden von verschiedenen Volksversammlungen gewählt.
  • Zeitliche Begrenzung: Die Amtszeit war in der Regel auf ein Jahr begrenzt, mit Ausnahme der Zensoren (18 Monate, gewählt alle 5 Jahre) und des Diktators (maximal 6 Monate).
  • Unbezahlte Ämter: Die Magistrate erhielten kein Gehalt; die Ämter waren ehrenamtlich.

Funktionen der Magistraturen

Ordentliche Magistraturen: Der Cursus Honorum

Die ordentlichen Magistraturen bildeten den sogenannten "Cursus Honorum" (Ämterlaufbahn), eine festgelegte Reihenfolge von Ämtern, die ein römischer Bürger durchlaufen musste, um die höchsten Positionen zu erreichen. Für jedes Amt gab es ein Mindestalter.

Ädilen

Es gab vier Ädilen (zwei plebejische und zwei kurulische). Sie waren zuständig für die öffentliche Ordnung, die Sauberkeit der Stadt, die Organisation von Spielen und die Überwachung der Märkte. Sie wurden von der Volksversammlung der Stämme (Comitia Tributa) gewählt.

Volkstribunen

Die Volkstribunen (ursprünglich zwei, später zehn) verteidigten die Interessen der Plebejer. Sie besaßen das Recht, Entscheidungen anderer Magistrate und des Senats mit ihrem Veto zu blockieren. Sie waren sakrosankt (unverletzlich) und wurden von der Plebejerversammlung (Concilium Plebis) gewählt.

Quästoren

Die Quästoren (ursprünglich vier, später mehr) waren die Finanzverwalter Roms und für die Staatskasse sowie das öffentliche Archiv zuständig. Das Amt des Quästors war der erste obligatorische Schritt im Cursus Honorum und stand sowohl Patriziern als auch Plebejern offen. Sie wurden von der Volksversammlung der Stämme gewählt.

Prätoren

Es gab zwei Prätoren: den Praetor Urbanus und den Praetor Peregrinus. Ihre Hauptaufgabe war die Verwaltung der Justiz. Der Praetor Urbanus war für Rechtsstreitigkeiten zwischen römischen Bürgern zuständig, während der Praetor Peregrinus Fälle bearbeitete, an denen Ausländer beteiligt waren. Sie wurden von der Zenturiatsversammlung (Comitia Centuriata) gewählt.

Konsuln

Die beiden Konsuln waren die höchsten ordentlichen Magistrate der Römischen Republik. Sie gaben dem Jahr ihren Namen (Konsulatsjahr), hatten den Oberbefehl über die Armee, beriefen den Senat und die Volksversammlungen ein und führten den Vorsitz. Sie waren die höchste Instanz in inneren und äußeren Angelegenheiten und besaßen das Imperium (Befehlsgewalt). Sie wurden von der Zenturiatsversammlung gewählt.

Zensoren

Die zwei Zensoren wurden alle fünf Jahre gewählt und blieben für 18 Monate im Amt. Sie waren verantwortlich für die Durchführung der Volkszählung der römischen Bürger, die Schätzung ihres Vermögens und die Einteilung in Steuer- und Militärklassen. Zudem erstellten sie die Liste der Senatoren und überwachten die Sitten (Censura Morum). Sie wurden von der Zenturiatsversammlung gewählt.

Außerordentliche Magistraturen

Interrex

Der Interrex übernahm die Macht für kurze Zeit (maximal fünf Tage), wenn nach dem Tod oder Rücktritt der Konsuln keine neuen Magistrate gewählt werden konnten. Seine Hauptaufgabe war die Durchführung der Wahlen für neue Konsuln. Dieses Amt hatte keine große politische Bedeutung.

Diktator

In extremen Notfällen (z.B. militärische Bedrohung) konnte ein Konsul einen Diktator ernennen. Der Diktator vereinte alle Befugnisse in seiner Person und hatte absolute Macht. Seine Amtszeit war auf maximal sechs Monate oder bis zur Beendigung der Krise begrenzt.

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