Römisches Recht: Grundlagen, Begriffe und Prinzipien

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Equitable: Gerechtigkeit und Gleichheit

Der Begriff „Equitable“ bezieht sich auf eine individualisierte, gerechte Mittelregel, die durch Gesetz ermächtigt wird. Es gibt Unterschiede zwischen Gerechtigkeit und Gleichheit. Gerechtigkeit (Equity) bezieht sich auf eine moralische Haltung des Gebens, während Gerechtigkeit (Justice) dies nicht unbedingt tut.

Ius Publicum und Ius Privatum im Römischen Recht

Ius Publicum (Öffentliches Recht)

Das Ius Publicum (öffentliches Recht) betrifft die Gesamtheit der Bürger und wirkt sich auf sie aus. Es ist das Recht, das von allen respektiert werden muss.

Ius Privatum (Privatrecht)

Das Ius Privatum (Privatrecht) betrifft nur wenige Bürger und spezifische Angelegenheiten. Innerhalb des Privatrechts gibt es verschiedene Bedeutungen:

  • Ius Naturale (Naturrecht): Bezieht sich auf das Recht, das für alle Menschen gilt.
  • Ius Gentium (Völkerrecht): Das Recht, das für alle Nicht-Römer gilt, die Kontakt mit Rom hatten.
  • Ius Civile (Zivilrecht): Das anwendbare Recht für römische Bürger.

Arten des Römischen Rechts

Ius Honorarium (Honorarenrecht)

Das Ius Honorarium ist das Recht, das zur Aktualisierung oder Revision des bestehenden Rechts dient.

Geschriebenes Recht (Lex Scripta)

Das geschriebene Recht ist für alle sichtbar, da es veröffentlicht wird. Ein frühes Beispiel hierfür ist das Zwölftafelgesetz aus der Zeit der Römischen Republik.

Ungeschriebenes Recht (Lex Non Scripta)

Das ungeschriebene Recht wurde vom König verkündet und erschien nicht in schriftlicher Form (Archaikum).

Ius Commune (Gemeines Recht)

Das Ius Commune bezeichnet rechtliche Anforderungen, die als Prinzipien weltweit angewendet werden.

Ius Unicum (Einzigartiges Recht)

Das Ius Unicum ist ein privates Recht, das eine Trennung oder eine spezifische Anwendung auf einen Teil bedeutet.

Ius Privilegium (Privilegienrecht)

Das Ius Privilegium ist ein sehr persönliches Recht, das angewendet werden konnte, bevor das Lex Beneficium in Kraft trat. Gemäß dem Zwölftafelgesetz wurden Privilegien in der Regel nicht gewährt.

Rechtliche Definition von "Sachen" (Res)

Im römischen Recht sind „Sachen“ (Res) Objekte oder das primäre Ziel des Schutzes grundlegender rechtlicher Interessen. Der Schutz dieser Vermögenswerte und rechtlichen Interessen ist das Ziel des Rechts. Das Recht stimmt jedoch nicht immer mit dem materiellen Konzept von „Ding“ überein.

Ein Objekt oder Ding in der materiellen Welt ist nicht zwangsläufig eine juristische Person. Das bedeutet, dass dasselbe Objekt oder dieselbe materielle Sache in den rechtlichen Bereich fallen kann, wenn es:

  • Rechtlich relevant ist: Dinge, die genutzt oder angeeignet werden können und aus rechtlicher Sicht relevant sind. Alles, was einen wirtschaftlichen Wert hat, kann Gegenstand von Rechtsgeschäften sein.
  • Nützlich ist: Als Befriedigung eines Bedürfnisses ist es Gegenstand der Prüfung und des Schutzes durch das Gesetz.

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