Römisches Recht: Kategorisierung von Sachen (Res)

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Das römische Recht und die Kategorisierung von Sachen (Res)

Im römischen Recht ist die Sache (res) alles, was wirtschaftlich bewertet werden kann, sei es materiell oder immateriell. Dies umfasst sowohl Vermögenswerte als auch Rechte.

Gaius, 2.1: Einteilung der Sachen

Wie bereits in früheren Kommentaren zum Personenrecht dargelegt, lassen sich Sachen wie folgt einteilen:

  • Res in nostro patrimonio (Sachen in unserem Vermögen)
  • Res extra nostrum patrimonium (Sachen außerhalb unseres Vermögens)

Immaterielle und materielle Sachen

  • Immaterielle Sachen (res quae tangi non possunt): Diese bestehen rechtlich und sind nicht physisch greifbar.
  • Materielle Sachen (res quae tangi possunt): Diese sind physisch greifbar.

Einteilung nach dem Vermögen (Patrimonium)

  • Res intra patrimonium: Sachen, die sich im Vermögen einer Person befinden.
  • Res extra patrimonium: Sachen, die sich nicht im Vermögen einer Person befinden. Dies kann sein, weil sie niemandem gehören (res nullius) oder weil sie aufgegeben wurden (res derelictae).

Einteilung nach dem Handel (Commercium)

  • Res intra commercium: Sachen, die rechtlich gehandelt werden können, sei es zu Lebzeiten oder von Todes wegen.
  • Res extra commercium: Sachen, die vom Handel ausgeschlossen sind, entweder aus göttlichem oder rechtlichem Grund.

Unterteilung von Res extra commercium

  • a) Res Divini Iuris (Sachen des göttlichen Rechts):
    1. Res Sacrae: Geweiht der Verehrung der Götter (z.B. Tempel, heilige Haine).
    2. Res Religiosae: Geweiht den Manes (Seelen der Verstorbenen), z.B. Gräber.
    3. Res Sanctae: Unter dem Schutz der Götter stehend (z.B. Stadttore, Hausmauern).
  • b) Res Communis Omnium: Sachen, die von Natur aus allen gehören (z.B. Luft, Meere, Flussufer).
  • c) Res Publicae: Öffentliche Sachen, die dem Volk gehören. Hierzu zählen auch Sachen, die für den öffentlichen Gebrauch bestimmt sind (res publica destinatae usui), wie Brücken, Plätze und öffentliche Straßen.

Einteilung nach Mancipatio (Mancipi-Res und Nec Mancipi-Res)

  • Res Mancipi: Für den römischen Handel wichtige Sachen, die einer besonderen Form der Übertragung (Mancipatio oder in iure cessio) bedürfen. Dazu gehören z.B. italische Grundstücke, Sklaven, Zug- und Tragtiere sowie ländliche Dienstbarkeiten (iter, actus, via, aequaeductus).
  • Res Nec Mancipi: Alle übrigen Sachen, die durch einfache Übergabe (traditio) übertragen werden können.

Einteilung nach Mobilität und Verbindung

  • Möbel (Möbel): Sachen, die ohne Veränderung ihrer Form oder Substanz transportiert werden können.
  • Gebäude (Dinge): Grund und alles, was fest damit verbunden ist (z.B. Gebäude, Bäume). Hierbei wird zwischen städtischem und ländlichem Eigentum unterschieden.

Einteilung nach Verbrauchbarkeit

  • Verbrauchbare Sachen (Consumptibilia): Sachen, deren bestimmungsgemäßer Gebrauch in ihrem Verbrauch oder ihrer Assimilation besteht (z.B. Lebensmittel, Brennholz). Sie müssen nach Gebrauch ersetzt werden.
  • Unverbrauchbare Sachen (Inconsumptibilia): Sachen, deren bestimmungsgemäßer Gebrauch nicht in ihrem Verbrauch liegt, sondern in ihrer Benutzung (z.B. ein Pflug, ein Kleid). Sie unterliegen höchstens natürlichem Verschleiß.

Einteilung nach Teilbarkeit

  • Teilbare Sachen: Können in zwei Teile getrennt werden, ohne ihre Natur und Funktion zu verändern (z.B. Wasser in Tropfen).
  • Unteilbare Sachen: Können nicht ohne Veränderung ihrer Natur oder Funktion geteilt werden.

Einteilung nach Zusammensetzung

  • Einfache Sachen: Sind für sich bestehende Einheiten.
  • Zusammengesetzte Sachen: Bestehen aus einer Verbindung mehrerer einfacher Sachen (z.B. ein Wagen).

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