Römisches Recht: Legisaktionen & Sachenrecht (Res)
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Artikel 21: Legisaktionen – Verfahren im römischen Recht
Die Legisaktionen waren die ersten Verfahren, die im römischen Recht zur Anwendung kamen und in den Zwölf Tafeln anerkannt wurden. Sie stellten eine Formalisierung der privaten Rache dar, die wahrscheinlich archaischen Ursprungs war. Diese Verfahren waren ausschließlich römischen Bürgern vorbehalten und fanden in Rom statt. Sie wurden in zwei Phasen durchgeführt:
- In iure
- Apud iudicem
1. Phasen der Legisaktionen
Die Phase In iure
Diese Phase fand tagsüber statt und begann, sobald der Beklagte dem Prätor (Richter) gegenübertrat. Wenn der Prätor die Klage zuließ, wurde der Beklagte dem Kläger übergeben, und die Angelegenheit nahm ihren Lauf.
Die Phase Apud iudicem
Anschließend folgte die Phase apud iudicem, die vor einem Privatrichter stattfand und im Forum abgehalten wurde.
2. Arten der Legisaktionen
Die Legisaktionen wurden in zwei Hauptkategorien unterteilt: Feststellungsklagen (deklaratorische Klagen) und Vollstreckungsmaßnahmen (exekutive Klagen).
A. Feststellungsklagen (Deklaratorische Klagen)
- Legis actio per sacramentum: Die älteste Form, erwähnt in den Zwölf Tafeln.
- Legis actio per iudicis arbitrive postulationem: Ebenfalls in den Zwölf Tafeln verankert.
- Legis actio per condictionem: Eingeführt durch die Lex Silia um 300 v. Chr. für Geldforderungen und später durch die Lex Calpurnia um 250 v. Chr. für andere bestimmte Forderungen. Diese Klage war abstrakt, d.h., sie nannte nicht den Grund der Schuld. Sie diente dazu, einen Richter zu ernennen, der den Fall verhandelte. Der Richter, oft eine Person hohen sozialen Ranges, sollte den Fall innerhalb von 30 Tagen entscheiden. In diesem Verfahren wurden Beweise und Zeugen vorgelegt, wobei die Rolle der Zeugen gesetzlich nicht immer klar definiert war. Das Urteil schuf Rechte zwischen den Parteien.
B. Vollstreckungsmaßnahmen (Exekutive Klagen)
- Legis actio per manus iniectionem: Eine Form der persönlichen Vollstreckung, ebenfalls in den Zwölf Tafeln erwähnt.
- Legis actio per pignoris capionem: Eine Pfändung durch den Gläubiger. Bei diesem Verfahren nahm der Gläubiger eine Sache aus dem Besitz des Schuldners an sich. Dies konnte auch ohne Anwesenheit eines Richters und sogar in Abwesenheit des Schuldners geschehen. Der Gläubiger musste lediglich bestimmte Worte sprechen, um den Grund der Pfändung zu erklären. Diese Form wurde oft für öffentliche oder religiöse Schulden verwendet, z.B. für den Preis eines Pferdes, das den Göttern geopfert werden sollte, oder für die Miete eines Pferdes. Sie war auch durch Sitte für militärische Zwecke gebräuchlich. Es ist unklar, welche weiteren Schritte der Gläubiger nach der Pfändung unternahm.
3. Die Sententia (Urteil)
Die Sententia war das Urteil des Richters, das begründete Rechte zwischen den Parteien schuf. Sobald das Urteil gefällt war, konnte der Fall nicht mehr angefochten werden und war endgültig.
Artikel 25: Sachenrecht – Das Konzept der Res
1. Das Konzept der Res (Sache)
Im römischen Recht bezeichnete der Begriff Res (Sache) materielle Objekte, die in der Welt existieren und an denen Rechte und Pflichten mit wirtschaftlichem Wert bestehen können.
2. Verschiedene Klassifizierungen von Res
A. Res Corporales und Res Incorporales
- Res Corporales: Körperliche Dinge, die durch die Sinne wahrgenommen werden können.
- Res Incorporales: Unkörperliche Dinge, die Rechte und Rechtsverhältnisse (z.B. Eigentum) darstellen.
B. Res in Patrimonio und Res Extra Patrimonium
- Res in Patrimonio: Dinge, die Teil des Vermögens einer Person sind.
- Res Extra Patrimonium: Das Gegenteil; Dinge, die aufgegeben wurden, niemandem gehören und daher nicht im Handel sind.
C. Res Extra Commercium und Res in Commercio
- Res Extra Commercium: Dinge, die nicht dem wirtschaftlichen Verkehr zugänglich sind. Dies ist eine objektive Eigenschaft der Sache. Sie werden unterschieden in:
- Res Divini Iuris (Dinge göttlichen Rechts): Dinge, die den Göttern geweiht sind oder unter ihrem Schutz stehen. Dazu gehören:
- Res Sacrae: Dinge, die den Göttern geweiht sind (z.B. Tempel). Personen, die sich gegen sie vergehen, werden streng bestraft.
- Res Religiosae: Dinge, die dem Kult der Toten dienen (z.B. Gräber). Ein Grab musste einen religiösen Körper enthalten, als endgültig betrachtet werden und in Rom in einer bestimmten Entfernung von der Stadtgrenze liegen.
- Res Sanctae: Dinge, die unter dem Schutz der Götter stehen (z.B. Stadttore und Mauern) und durch sehr hohe Sanktionen geschützt sind.
- Res Humani Iuris (Dinge menschlichen Rechts): Dinge, die der öffentlichen Ordnung zugeordnet sind und an denen keine private Rechte bestehen können. Dazu gehören:
- Res Communes Omnium: Dinge, die ihrer Natur nach nicht einer Person zugeordnet werden können (z.B. Luft, fließendes Wasser).
- Res Publicae: Dinge, die dem römischen Volk als kollektiver Einheit gehören (z.B. Wälder, öffentliche Sklaven).
- Res Universitatis: Dinge, die einer Stadtgemeinde gehören (z.B. Zirkus, Theater).
- Res Divini Iuris (Dinge göttlichen Rechts): Dinge, die den Göttern geweiht sind oder unter ihrem Schutz stehen. Dazu gehören:
- Res in Commercio: Dinge, die dem wirtschaftlichen Verkehr zugänglich sind und Gegenstand von Rechten und Pflichten sein können.