Römisches Recht: Vertragsarten und ihre Auswirkungen
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Römisches Recht: Vertragsarten
I. Gegenseitiger Konsumkredit (kostenlos)
A. Themen
- Mutuant: Der Lieferant der Sache.
- Darlehensnehmer: Der Empfänger, der die Rückgabe akzeptiert und ihr zustimmt.
B. Gegenstand
- Bestellung von Verbrauchsmaterialien: Geld, Getreide.
C. Ursache
- Die Lieferung der Sache.
D. Klagen
- Für die Rückgabe der Sache: Gesetzliche Klagen.
- Bei Weizen: Actio trigarium.
- Bei Geld: Actio certae creditae pecuniae.
E. Maritimer Kredit
- Eine Person zahlt einem Reeder Geld für den Transport einer Ware; das Geld sollte den Hafen erreichen. Das Geld wurde verwendet, um Waren zu kaufen.
F. Haftung
- Haftung für: Schuld, Betrug und Übernahme des Risikos unvorhersehbarer Umstände.
G. Argumentation des Mutuanten
- Geliehenes Geld wird investiert und mit Zinsen zurückgezahlt, Kredit für die Nutzung (kostenlos).
II. Leihe
A. Themen
- Leihgeber: Der Lieferant der Sache.
- Darlehensnehmer: Der Empfänger, der die Rückgabe akzeptiert und ihr zustimmt.
B. Gegenstand
- Nicht verbrauchbare und immobile Sachen.
C. Ursache
- Lieferung zum Gebrauchszweck.
D. Klagen
- Zur Rückgabe der Sache durch den Leihgeber.
E. Folgen für den Darlehensnehmer
- Wenn der Darlehensnehmer die Sache verbraucht, kann er bis zur Bezahlung des Leihgebers festgehalten werden.
F. Haftung
- Haftung für: Schuld, Betrug, Freiheitsberaubung und Diebstahl.
- Keine Haftung für Zufall.
III. Verwahrung
A. Themen
- Hinterleger: Der Lieferant der Sache.
- Verwahrer: Der Hüter der Sache.
B. Gegenstand
- Nicht entbehrliches oder individualisiertes persönliches Eigentum.
C. Klagen
- Direkte Klage: Wiederherstellung des Eigentums.
- Gegensatzklage: Für die Zahlung von Undenkbarem (Entschädigung).
D. Haftung
- Haftung für: Vorsatz, Fahrlässigkeit, nicht leichte Fahrlässigkeit.
E. Spezielle Einlagen
- Notwendige Einlage: (Brand- und Katastrophenschutz) Weigerung, sie zu akzeptieren, verpflichtet zur doppelten Zahlung.
- Unregelmäßige Einlage: (Geld oder Sachen).
- Hinterlegung bei Gericht: Bei Rechtsstreitigkeiten wird die Sache bis zur Klärung in den Händen einer dritten Partei hinterlegt.
IV. Pfandrecht
A. Themen
- Pfandgläubiger/Schuldner: In der vorrangigen Verpflichtung ist es ihnen die Sache, wird das Kleidungsstück eines Gläubigers oder Pfandgläubigers.
- Pfandnehmer: Gläubiger der Verpflichtung, der die Sache empfängt und zurückgibt. Der Pfandgeber ist der Schuldner.
B. Gegenstand
- Bewegliche oder unbewegliche Sachen.
C. Ursache
- Die Lieferung von Waren als Sicherheit. Ist die Nebentätigkeit der Hauptleistungspflicht.
D. Klagen
- Direkte Klage: Für die Rückgabe der Sache.
E. Zusätzliche Pakte
- Lex commissoria: Bei Nichterfüllung der Verpflichtung verliert der Schuldner die Rechte an dem Vertrag und dem Pfand.
- Verkaufsppakt: Der Pfandgläubiger kann die verpfändete Sache verkaufen und die Schulden eintreiben. Den Überschuss zurückgeben.
- Nutzpfandpakt: Die Früchte als Zinsen nehmen.
F. Haftung
- Haftung für: Vorsatz, Schuld, Sorgfalt.
- Handeln nach Treu und Glauben.