Römisches Recht: Vertragsarten und ihre Auswirkungen

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Römisches Recht: Vertragsarten

I. Gegenseitiger Konsumkredit (kostenlos)

A. Themen

  • Mutuant: Der Lieferant der Sache.
  • Darlehensnehmer: Der Empfänger, der die Rückgabe akzeptiert und ihr zustimmt.

B. Gegenstand

  • Bestellung von Verbrauchsmaterialien: Geld, Getreide.

C. Ursache

  • Die Lieferung der Sache.

D. Klagen

  • Für die Rückgabe der Sache: Gesetzliche Klagen.
  • Bei Weizen: Actio trigarium.
  • Bei Geld: Actio certae creditae pecuniae.

E. Maritimer Kredit

  • Eine Person zahlt einem Reeder Geld für den Transport einer Ware; das Geld sollte den Hafen erreichen. Das Geld wurde verwendet, um Waren zu kaufen.

F. Haftung

  • Haftung für: Schuld, Betrug und Übernahme des Risikos unvorhersehbarer Umstände.

G. Argumentation des Mutuanten

  • Geliehenes Geld wird investiert und mit Zinsen zurückgezahlt, Kredit für die Nutzung (kostenlos).

II. Leihe

A. Themen

  • Leihgeber: Der Lieferant der Sache.
  • Darlehensnehmer: Der Empfänger, der die Rückgabe akzeptiert und ihr zustimmt.

B. Gegenstand

  • Nicht verbrauchbare und immobile Sachen.

C. Ursache

  • Lieferung zum Gebrauchszweck.

D. Klagen

  • Zur Rückgabe der Sache durch den Leihgeber.

E. Folgen für den Darlehensnehmer

  • Wenn der Darlehensnehmer die Sache verbraucht, kann er bis zur Bezahlung des Leihgebers festgehalten werden.

F. Haftung

  • Haftung für: Schuld, Betrug, Freiheitsberaubung und Diebstahl.
  • Keine Haftung für Zufall.

III. Verwahrung

A. Themen

  • Hinterleger: Der Lieferant der Sache.
  • Verwahrer: Der Hüter der Sache.

B. Gegenstand

  • Nicht entbehrliches oder individualisiertes persönliches Eigentum.

C. Klagen

  • Direkte Klage: Wiederherstellung des Eigentums.
  • Gegensatzklage: Für die Zahlung von Undenkbarem (Entschädigung).

D. Haftung

  • Haftung für: Vorsatz, Fahrlässigkeit, nicht leichte Fahrlässigkeit.

E. Spezielle Einlagen

  • Notwendige Einlage: (Brand- und Katastrophenschutz) Weigerung, sie zu akzeptieren, verpflichtet zur doppelten Zahlung.
  • Unregelmäßige Einlage: (Geld oder Sachen).
  • Hinterlegung bei Gericht: Bei Rechtsstreitigkeiten wird die Sache bis zur Klärung in den Händen einer dritten Partei hinterlegt.

IV. Pfandrecht

A. Themen

  • Pfandgläubiger/Schuldner: In der vorrangigen Verpflichtung ist es ihnen die Sache, wird das Kleidungsstück eines Gläubigers oder Pfandgläubigers.
  • Pfandnehmer: Gläubiger der Verpflichtung, der die Sache empfängt und zurückgibt. Der Pfandgeber ist der Schuldner.

B. Gegenstand

  • Bewegliche oder unbewegliche Sachen.

C. Ursache

  • Die Lieferung von Waren als Sicherheit. Ist die Nebentätigkeit der Hauptleistungspflicht.

D. Klagen

  • Direkte Klage: Für die Rückgabe der Sache.

E. Zusätzliche Pakte

  • Lex commissoria: Bei Nichterfüllung der Verpflichtung verliert der Schuldner die Rechte an dem Vertrag und dem Pfand.
  • Verkaufsppakt: Der Pfandgläubiger kann die verpfändete Sache verkaufen und die Schulden eintreiben. Den Überschuss zurückgeben.
  • Nutzpfandpakt: Die Früchte als Zinsen nehmen.

F. Haftung

  • Haftung für: Vorsatz, Schuld, Sorgfalt.
  • Handeln nach Treu und Glauben.

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