Rousseaus Gesellschaftsvertrag: Freiheit und Gemeinwohl
Eingeordnet in Philosophie und Ethik
Geschrieben am in
Deutsch mit einer Größe von 2,92 KB
In seiner Gesellschaftskritik argumentiert Jean-Jacques Rousseau, dass der Fortschritt aus einer Idee entstand, die eine Rückkehr zum idyllischen Naturzustand unmöglich macht. Als Lösung für die Künstlichkeit und die Ungleichheit, in die die Gesellschaft führt, stellt die Idee vom Gesellschaftsvertrag die Grundlage dar, auf der sich ein legitimes Gemeinwesen etablieren kann, um Gerechtigkeit und das Glück seiner Bürger ohne Ungleichheit zu fördern.
Das soziale Modell der Harmonie
Dies würde die Mängel der vorangegangenen Zustände in ein soziales Modell überführen, in dem Individuen in Harmonie mit ihrer menschlichen Integrität, ihrem Gefühl und ihrer Vernunft leben. Mit dieser Idee setzt Rousseau die Tradition des Kontraktualismus fort. Er distanziert sich jedoch von jenen Autoren, die behaupten, dass Bündnisse lediglich auf der Unterwerfung unter die Macht und dem bloßen Schein von Gleichberechtigung beruhen.
Ziele und Umsetzung des Abkommens
Die Ziele dieses Abkommens sind:
- Das Ideal der individuellen Freiheit und Gleichheit zurückzugewinnen.
- Die Vorteile der Zivilgesellschaft zu pflegen und zu nutzen.
Hier schließt jedes Individuum einen Pakt mit anderen (eine Partnerschaft unter Gleichen), wodurch ein sozialer Körper aus Personen entsteht, die sich freiwillig zusammenschließen, um die Schwierigkeiten des Überlebens zu überwinden. Der Einzelne verzichtet auf seine Rechte zugunsten des allgemeinen Willens (volonté générale). Als Bürger wird er zu einem sozialen Wesen und Mitglied einer Gemeinschaft, die den Schutz des Gemeinwohls über individuelle Interessen stellt.
Souveränität und Direkte Demokratie
Dies beinhaltet den Verzicht auf die Rechte des Naturzustands durch Gesetze, die sich die Gemeinschaft selbst gibt, sodass die Souveränität bei ihr liegt. Daher ist das Volk der Souverän, und die Regierung ist ein bloßer Vollstrecker der Gesetze, was eine direkte Demokratie darstellt. Diese Souveränität ist gekennzeichnet als:
- unveräußerlich,
- nicht delegierbar,
- unteilbar (gegen die klassische Gewaltenteilung),
- unfehlbar und absolut.
Der allgemeine Wille unterscheidet sich von der Summe der Einzelwillen (volonté de tous) und erscheint als ein gemeinsames Interesse, das auch moralisch begründet ist. Daher ist der durch den Vertrag geschaffene soziale oder zivilrechtliche Staat vollkommener und höherwertiger als der Naturzustand. Der Mensch kann vervollkommnet werden und sich moralisch entwickeln, wenn der allgemeine Wille über dem Besonderen steht. Nach Rousseau wird es in diesem neuen Gesellschaftsmodell keine Ungerechtigkeit oder das moralisch Böse geben; es wird möglich sein, die Vervollkommnung des Menschen und sein Glück zu erreichen.