Rousseaus Philosophie: Gesellschaftsvertrag, Allgemeiner Wille & Émile
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Rousseaus Konzept des Allgemeinen Willens
Der allgemeine Wille prüft einzig und allein das Gemeinwohl. Es ist wichtig, den allgemeinen Willen vom Willen aller zu unterscheiden. Der allgemeine Wille ist nicht immer gleich dem Willen aller. Der Grund dafür ist, dass die Menschen zwar immer das Gute wollen, aber nicht immer wissen, was gut ist. Aus diesem Grund benötigt der allgemeine Wille die Figur des Gesetzgebers, dessen Funktion es ist, die Menschen zu beraten und aufzuklären, damit sie das Gemeinwohl erkennen.
Nur der allgemeine Wille ist unfehlbar, er ist immer klug und strebt stets das Gemeinwohl an. Der allgemeine Wille hat einen klaren moralischen Charakter, da er auf das Interesse und das Beste für alle abzielt. Die natürliche Freiheit wird zur bürgerlichen Freiheit, die zu befolgen etwas ist, das wir uns selbst auferlegt haben, und ist daher eine größere, moralische Freiheit.
Souveränität und Gewaltenteilung
Die daraus resultierende gemeinsame Körperschaft, die durch den Gesellschaftsvertrag von allen Teilnehmern gebildet wird und einen allgemeinen Willen besitzt, wird als Republik bezeichnet. Jedes Mitglied nimmt an der Ausarbeitung von Gesetzen teil, muss aber auch denselben Gesetzen gehorchen. Dies ist Rousseaus Vorstellung vom freien Bürger als Herrscher und Untertan zugleich.
Der Souverän ist die Republik, die gemeinsame Körperschaft, die von allen Bürgern gebildet wird, und ist unverzichtbar, weil die Ausübung des allgemeinen Willens nicht an Dritte übertragen werden kann. Souveränität ist unteilbar, weil der allgemeine Wille nicht geteilt werden kann, ohne aufzuhören, allgemein zu sein. Eine der Kritiken an diesem Vorschlag ist, dass Rousseaus Modell nur in kleinen Gemeinden funktionieren könnte.
Rousseau ist für die Gewaltenteilung und unterscheidet zwischen dem Fürsten (dem Leiter des Gesetzgebers, der Gesetze erlässt) und der Regierung (der Exekutive, die für die Durchsetzung der Gesetze durch den Gesetzgeber oder einen Beamten des Souveräns zuständig ist).
Émile: Rousseaus Bildungskonzept
Der erste Schritt ist die Bildung autonomer Bürger, die frei von sozialen Vorurteilen sind und sich auf die menschliche Natur konzentrieren. Rousseau stellte seine Bildungsideen in einem imaginären Schülerprojekt dar: Émile.
Phasen der Erziehung und moralische Entwicklung
Das Kind wird als Mensch im Naturzustand betrachtet, dessen erstes Lernen darin bestehen muss, seine natürlichen Gefühle (Selbstliebe und Barmherzigkeit) zu entwickeln und sich von eigenen Erfahrungen leiten zu lassen. Diese erste Phase der Erziehung hat einen negativen Charakter: Émile soll von äußeren Einflüssen ferngehalten werden.
In der Jugend beginnt die zweite Phase, in der soziale Beziehungen gepflegt werden. Seine Bildung muss nun positiver Natur sein: Er muss seine eigenen Entscheidungen auf der Grundlage seiner Gefühle und seiner Vernunft treffen. Émile soll ein Mensch für sich selbst werden, dessen moralische Entwicklung darin besteht, sein Gefühl des Mitleids und der Empathie zu verbessern (sich in die Lage anderer Menschen zu versetzen und deren Gefühle zu verstehen). Nach Rousseau basiert die Moral nicht auf der Vernunft, sondern auf Emotionen.
Rousseau: Der Gesellschaftsvertrag
Ziel und Kernideen des Gesellschaftsvertrags
Das Ziel dieser Arbeit ist es zu zeigen, dass eine Form der politischen Vereinigung geschaffen werden kann, in der die Menschen frei bleiben können. Das Wesen des Menschen ist seine Freiheit, die er beim Verlassen des hypothetischen Naturzustandes verlor, in dem der Mensch gut, unabhängig und glücklich war. Es ist jedoch möglich, die bürgerliche Freiheit durch einen Bund oder Vertrag wiederzuerlangen.
Es wird dargelegt, wann der Mensch die Notwendigkeit erkennt, einen Vertrag zu schließen, der nur eine Bestimmung hat: die Übergabe der individuellen Rechte an den allgemeinen Willen. Der allgemeine Wille ist eine Kraft, die sich aus der Summe aller Bürger ergibt.
Der Souverän und die bürgerliche Freiheit
In Kapitel VII beschreibt Rousseau die Figur des Souveräns, der letztlich das Volk ist, und stellt den Unterschied zwischen dem allgemeinen Willen und dem Willen aller dar. In diesem Kapitel wird die Idee deutlich, dass der freie Bürger zugleich Souverän und Untertan ist.