Sachleistungen & Beitragsgrundlagen: Bewertung & Berechnung
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Allgemeine Kriterien und Bedingungen
- Der Arbeitsplatz
- Qualität oder Quantität der Arbeit
- Laufzeit von mehr als einem Monat
Bewertung von Sachleistungen
Sachleistungen sind Leistungen, die nicht in Geld, sondern in Form von Gütern oder Dienstleistungen erbracht werden. Für deren Bewertung gelten folgende Kriterien:
Wohnungswesen
- 10 % des Schätzwerts der Immobilie.
- 5 % über dem revidierten Mietwert, gültig ab 1. Januar 1994.
- 5 % mehr als 50 % des Wertes oder des Zwecks der Vermögenssteuer, falls der Mietwert fehlt.
Fahrzeug
- Anschaffung: Anschaffungskosten, einschließlich Steuern.
- Nutzung: 20 % der Kosten und Abgaben oder, falls nicht vom Zahlenden festgelegt, der Marktwert, den das Fahrzeug im Neuzustand gehabt hätte.
Darlehen
Darlehen mit einem Zinssatz unter dem gesetzlichen Zinssatz: Der Unterschied zwischen dem gewährten und dem gesetzlichen Zinssatz.
Verpflegung, Unterkunft, Reise & Tourismus
Kosten für den Arbeitgeber, einschließlich Steuern.
Versicherungsprämien & Ähnliche Gebühren
Kosten für den Arbeitgeber, einschließlich Steuern.
Kosten für Arbeitnehmeruntersuchungen
Kosten für den Arbeitgeber, einschließlich Steuern.
Beiträge zu Pensionsplänen
Beiträge von Pensionsplan-Sponsoren und gezahlte Beträge aus Pensionsverpflichtungen: Der volle Betrag.
Andere Fälle
Der normale Marktwert.
Punkt 8: Die Beitragsgrundlage
Die Beitragsgrundlage dient zur Ermittlung der Beitragshöhe.
Geschützte Eventualitäten
- Gemeinsame und berufliche Unvorhergesehenes
- Arbeitslosigkeit
- FOGASA (Fondo de Garantía Salarial)
- FP (Berufliche Weiterbildung)
Zusätzliche Überstunden (Punkt 1.6)
Die Einnahmen aus zusätzlichen Überstunden dienen dazu, die gesamten Ressourcen der Sozialversicherung zu erhöhen und werden nicht für die Ermittlung der Leistungsbasis herangezogen.
Die Beitragsgrundlage (Punkt 2)
Die Beitragsgrundlage für alle Fälle und Situationen, die unter den Schutz der allgemeinen Regelungen fallen, einschließlich Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, umfasst die gesamte Vergütung, in welcher Form oder unter welchem Namen auch immer, die dem Arbeitnehmer monatlich zusteht, tatsächlich erhält oder erhalten würde, wenn die Arbeit von einer anderen Person ausgeführt würde. Sie integriert das Grundgehalt und andere Bestandteile, die nicht direkt die geleistete Arbeit entlohnen und daher den Status von Nebenleistungen erhalten.
Berechenbare Konzepte (Punkt 2.1)
- Grundgehalt: Der pro Zeiteinheit oder Arbeitsleistung festgelegte Teil des Entgelts des Arbeitnehmers.
- Gehaltszuschläge:
- Persönliche Zuschläge