Sachliche Voraussetzungen und Beweisgrenzen im Prozessrecht

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Externe Gründe und sachliche Voraussetzungen

Externe Gründe für ein Scheitern sind nicht ausreichend, um eine logische Konsequenz vor Gericht zu begründen; vielmehr muss nachgewiesen werden, dass die Prämissen wahr sind. Angesichts dieser Probleme müssen sich die Richter nicht nur mit der Auslegung der Regeln beschäftigen.

Fragen der Zuständigkeit der sachlichen Voraussetzung: Das Problem der Prüfung und Bewertung von Tatsachen.

TEST: Welche sachliche Voraussetzung gilt als erfüllt, damit eine Schlussfolgerung als wahr gelten kann? Diese Fragen sind im Bereich der Rechtsanwendung oft kompliziert: Es ist nicht in jeder Hinsicht möglich, die objektive Wahrheit zu erreichen. Gleichwohl ist klar, dass durch Prüfprozesse (durchgeführte Beweiserhebungen) versucht wird, die Wahrheit herauszufinden. Daraus ergeben sich zwei Arten von Grenzen, die für die Feststellung einer tatsächlichen Prämisse gesetzt werden können.

Epistemische und gesetzliche Grenzen

Epistemische Grenzen: Richter wissen nur das, was als Tatsache infolge der durchgeführten Prüfungen bekannt geworden ist. Man unterscheidet zwischen einer deduktiven und einer induktiven Konzeption des Beweises:

  • Deduktive Konzeption: Gelingt ein deduktiver Nachweis, so wird angenommen, dass der Test eine schlüssige Erklärung liefert, die die Fakten vollständig begründet.
  • Induktive Konzeption: Bei induktiver Betrachtung erreichen wir keine absolute Sicherheit, sondern nur ein mehr oder minder wahrscheinliches Ergebnis. Je höher die Wahrscheinlichkeit, desto eher ist die sachliche Voraussetzung gerechtfertigt.

Gesetzliche Grenzen: Die Feststellung der Wahrheit ist nicht das einzige Ziel des Prozesses. Der Schutz bestimmter Grundrechte und andere gesetzliche Vorgaben schränken die Möglichkeiten zur Wahrheitsfindung erheblich ein. Die Beweisaufnahme unterliegt rechtlich vorgeschriebenen Beschränkungen. Diese Regeln bestimmen, welche Tatsachen als relevant gelten und wie sie zu erheben sind.

Begründung, Auslegung und Probleme der Qualifikation

Die gerichtliche Begründung ähnelt der Analyse von Entscheidungen: Richter müssen ihre Gründe angeben, um darzulegen, warum eine Annahme als vernünftig und damit als wahr angesehen wird. Man unterscheidet dabei:

  • interne Rechtfertigung – die den logischen Charakter der rechtlichen Prämisse betrifft, und
  • externe Rechtfertigung – die erklärt, warum gerade diese Prämisse verwendet wird.

Die gesetzliche Prämisse wirft Probleme der Relevanz auf: Welche Norm ist anwendbar? Es gibt auch das Problem der Bestimmung, welche Norm gerade gilt. Interpretationsprobleme entstehen, weil jeder gesetzlichen Bestimmung eine Bedeutung zugeordnet werden muss. Sprachliche Probleme spielen eine Rolle: In einem funktionierenden Rechtssystem muss der Richter argumentieren, welche gesetzliche Bestimmung in welcher Auslegungsrichtung anzuwenden ist (wörtlicher Sinn, teleologische Auslegung, analoge Anwendung usw.).

Probleme der Qualifikation: Dabei geht es um Fälle, die nicht eindeutig unter eine faktische Prämisse fallen. Wenn der Richter aufgrund von Beweisen von einer hohen Wahrscheinlichkeit bestimmter Tatsachen überzeugt ist, muss im Einzelfall geprüft werden, ob der konkrete Fall in den allgemeinen Tatbestand einzuordnen ist. Dies hängt mit der Ungenauigkeit des Gesetzes und der offenen Struktur der Rechtssprache zusammen. H. L. A. Hart sprach von der Unbestimmtheit des Rechts.

Beispiele verdeutlichen die Problematik: Begriffe wie „überhöhte Geschwindigkeit“ oder „Luxus“ liefern klare Fälle, aber auch vage. 250 km/h gelten meist eindeutig als überhöht; 140 km/h auf einer Autobahn ohne Verkehr und bei gutem Wetter oder 130 km/h sind weniger eindeutig. Ähnliche Zweifel entstehen bei der Wertekollision: Wäre es z. B. rechtfertigend, wenn gestohlene Waren den Armen gegeben werden? Oder ist beim Einsatz einer Attrappe (gefälschte Waffe) bereits eine Bedrohung bzw. Einschüchterung anzunehmen?

Insgesamt zeigen diese Beispiele, dass Richter sowohl epistemische Grenzen (was durch Beweis als bekannt gelten kann) als auch rechtliche Grenzen (was gesetzlich zulässig ist) berücksichtigen müssen. Die Regeln legen fest, welche Tatsachen relevant sind und wie weit die Beweisführung gehen darf.

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