Säkularisierung in Spanien
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Säkularisierung und liberale Revolution
Einziehung im Prozess der Agrarreform
Die Säkularisierung ist Teil des Prozesses der Agrarreform, die zur Entwicklung des Kapitalismus führte. Ihr Ziel ist die Veränderung der Eigentumsverhältnisse, um deren Freisetzung zu erleichtern und die Hindernisse zu beseitigen, die die Landwirtschaft für die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung darstellte.
Eigentum im *Ancien Régime*
Das Eigentum war mit der Kirche, dem Adel, den Gemeinden und dem Staat verbunden.
Merkmale des amortisierten Eigentums
Rechtliche Eigenschaft:
- Das Eigentum gehörte Institutionen wie Klöstern und Gemeinden (juristischen Personen), nicht Individuen.
Wirtschaftliche Eigenschaft:
- Die Besitzer konnten es weder verkaufen noch frei darüber verfügen. Es konnte nicht unter den Erben aufgeteilt oder gepfändet werden.
Kritik der Aufklärung und die Agrarfrage
Die Aufklärung (18. Jh.) kritisierte das amortisierte Eigentum:
- Es gab keine Investitionen für die ordnungsgemäße Landnutzung und Produktion.
- Die Besitzer hatten keine Anreize, das Eigentum aufzuwerten.
- Die gebundenen Güter wurden als "tote Hand" bezeichnet.
Liberale Lösung
Für die Aufklärer und später die Liberalen war das Hauptziel, das Land in Privateigentum zu verwandeln. Privateigentümer sollten die notwendigen Investitionen tätigen, um das Land und die Produktion zu nutzen.
Einziehung in Spanien
60 % des Landes gehörte zu den sogenannten "toten Händen".
Einziehung kirchlichen und kommunalen Eigentums
Das Vermögen der Kirche und der Gemeinden wurde enteignet und zu Volkseigentum erklärt. Der Staat verkaufte es in öffentlichen Auktionen.
Abschaffung der herrschaftlichen Güter
Das Land wurde zu Privateigentum und gehörte den ehemaligen Herren, ohne dass der Staat es enteignete.
Die Einziehung von Kirchengütern und kommunalem Eigentum sowie die Abschaffung der Herrschaftsgüter waren ein langwieriger wirtschaftlicher und politischer Prozess in Spanien.
Beschlagnahmungen vor der liberalen Revolution
- 1768: Olavide-Reform – der Staat verkauft einen Teil des Gemeindelandes.
- Vor dem Unabhängigkeitskrieg: Einziehung durch Godoy (1798).
Beschlagnahmungen während der liberalen Revolution
-
1810–1813: Die Cortes von Cádiz:
- Entkoppelung der herrschaftlichen Güter.
- Teilweise Verteilung des Gemeindeeigentums.
- Beschlagnahmung von Eigentum der aufgelösten Orden (durch die Franzosen).
- 1814–1820: Aufhebung der oben genannten Maßnahmen während des absolutistischen Sexenniums.
- Während des liberalen Trienniums (1820-1823): Die herrschaftlichen Güter wurden wieder abgeschafft und die Rückzahlung des kirchlichen Eigentums von 1812 fortgesetzt.