Satzung und Gründung einer Gesellschaft: Wichtige Regeln

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Die Satzung: Vorschriften der Gesellschaft

Die Satzung umfasst die grundlegenden Vorschriften für die Arbeitsweise der Gesellschaft.

Der Name des Unternehmens

Sie müssen eine Namensprüfung (Denomination) registrieren. Dabei gibt es verschiedene Ansätze:

  • Subjektiver Wunsch: Hinweis auf eine bestimmte Tätigkeit. Hierbei muss die Berechtigung der Person vorliegen, deren Name in der Bezeichnung verwendet wird.
  • Objektive Bezeichnung: Die Zielsetzung bzw. das Objekt muss offiziell in der Satzung enthalten sein.
  • Fantasiename: Dieser bezieht sich nicht auf ein bestimmtes Thema oder Objekt.

Wichtig: Der Name darf nicht identisch mit bereits registrierten Namen sein.

Der Gesellschaftszweck

Der Zweck beschreibt die Aktivität, die das Unternehmen ausführt. Er muss legal, möglich und sicher sein.

Sitz der Gesellschaft

Die reale Adresse sollte mit dem Standort des Hauptsitzes des Unternehmens sowie der Hauptverwaltung übereinstimmen. Dies gilt auch für eine SL (Sociedad Limitada).

Das Stammkapital und die Verwaltung

Das soziale Kapital (Stammkapital) zeigt die Maßnahmen auf, die aus dem Kapital, dem Nennwert und den entsprechenden Kennzahlen abgeleitet werden. Im Falle von ausstehenden Einlagen (Teil des gezeichneten, aber nicht eingezahlten Kapitals) müssen die Höhe, die Form und die Fristen zur Erfüllung sowie die Art der Aktienvertretung angegeben werden.

Struktur der Verwaltungsorgane

Geben Sie die Struktur des Organs an, das mit der Leitung des Unternehmens betraut ist:

  • Einzeladministrator
  • Zwei oder mehr gemeinsame Administratoren
  • Solidarische Administratoren
  • Verwaltungsrat (Board of Directors): CEO oder Vorstand

In einer Kommanditgesellschaft können in den Statuten mehrere Verwaltungsmethoden erscheinen, wobei die Partner entscheiden, welche jeweils angewendet wird. Zudem müssen Wege zur Beratung und zur Fassung von Beschlüssen der kollektiven Organe (z. B. Hauptversammlung, Vorstand) festgelegt werden.

Zusätzliche verbindliche Angaben

  • Beginn der Geschäftstätigkeit: Wenn nichts angegeben ist, gilt das Datum der Gründung.
  • Dauer der Gesellschaft: Ohne Angabe gilt sie als unbefristet.
  • Jahresabschlussdatum: Wenn nichts angegeben ist, ist dies der 31. Dezember eines jeden Jahres.

Zeichnung und Einzahlung des Kapitals

Das Kapital muss zum Zeitpunkt der Gründung vollständig gezeichnet (abonniert) sein. Die Auszahlung ist der Beitrag der Partner an die Gesellschaft (Teil der Zeichnung). Es müssen mindestens 25 % eingezahlt sein.

Arten der Gründung

  • Simultane Gründung: Die Gründungspartner vertreten das Unternehmen und unterzeichnen die Urkunde gleichzeitig vor einem Notar.
  • Sukzessive Gründung: Diese basiert auf verschiedenen aufeinanderfolgenden Handlungen.

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