Schauspieleragenturen im Bauprozess: Rollen & Verantwortlichkeiten
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Schauspieleragenturen im Bauprozess
Punkt 2: Rollen und Verantwortlichkeiten
Der Veranstalter
- Natürliche oder juristische Person (öffentlich oder privat), die individuell oder kollektiv Bauvorhaben plant, finanziert und durchführt – entweder selbst oder zur Weitergabe an Dritte.
- Förderung der Eigenverantwortung gemäß Gesetz.
- Bereitstellung notwendiger Unterlagen und Informationen vor Projektbeginn und Ermächtigung des Bauleiters zu Modifikationen.
- Verhandlung und Einholung der erforderlichen Lizenzen und behördlichen Genehmigungen sowie Unterzeichnung der Bauabnahmeprotokolle.
- Einhaltung der Versicherungspflicht (gemäß Artikel 19).
- Bereitstellung der Dokumentation der durchgeführten Arbeiten für Käufer oder Behörden.
Der Designer
- Auf Antrag des Investors und unter Berücksichtigung der Normen und technischen Planungsrichtlinien erstellt der Designer schriftlich Teilprojekte. Mehrere Designer können an einem Projekt zusammenarbeiten, in Abstimmung mit den Behörden.
Bei der Verwendung von bestehenden Projekten oder technischen Unterlagen übernimmt jeder Designer die Verantwortung für seinen Teil.- Der Designer muss über die notwendige Ausbildung und berufliche Qualifikation (Architekt, Ingenieur, Techniker etc.) verfügen.
- Bei Bedarf kann ein juristischer oder technischer Redakteur hinzugezogen werden.
- Bei Projekten von Verwaltungs-, medizinischen, religiösen, Wohn-, Bildungs- und Kultureinrichtungen ist in der Regel ein Architekt zuständig.
- Bei Projekten im Bereich Luft- und Raumfahrt, Landwirtschaft, Energie, Wasserkraft, Bergbau, Telekommunikation, Land-, See-, Fluss- und Luftverkehr, Forstwirtschaft, Industrie, Marine, sanitäre Anlagen und Hygiene ist in der Regel ein Ingenieur oder technischer Ingenieur zuständig. Die genauen Anforderungen richten sich nach den geltenden Rechtsvorschriften.
- Für alle anderen Bauvorhaben gilt: Die Ausbildung und Qualifikation des Designers (Architekt, Ingenieur, Techniker etc.) richtet sich nach den geltenden Rechtsvorschriften.
- Der Designer erstellt die Projektpläne gemäß den geltenden Gesetzen und den vertraglichen Vereinbarungen und liefert diese mit den notwendigen Anmerkungen.
- Der Designer klärt gegebenenfalls mit dem Bauherrn die Teilzahlungen.
Der Baumeister
- Der Baumeister ist vertraglich an den Bauherrn gebunden und verpflichtet sich, die notwendigen personellen und materiellen Ressourcen bereitzustellen, um das Projekt oder Teile davon umzusetzen.