Scheckrecht: Gründe für Nichtzahlung und Scheckarten im Überblick

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Gründe für die Nichtzahlung eines Schecks

  • Der Aussteller ist von der Bank nicht autorisiert.
  • Es sind keine ausreichenden Mittel vorhanden.
  • Die Unterschrift stimmt nicht mit den bei der Bank hinterlegten Mustern überein.
  • Der Scheck weist Veränderungen in Betrag oder anderen wesentlichen Elementen auf.
  • Der Scheck wurde vom Aussteller widerrufen und der Widerruf wurde dem Bezogenen mitgeteilt.
  • Der Aussteller befindet sich im Konkursverfahren.

Scheckprotest und seine Bedeutung

Der Scheckprotest wird vom Bezogenen auf dem Scheck selbst vermerkt. Er bestätigt, dass der Scheck fristgerecht vorgelegt, aber ganz oder teilweise nicht bezahlt wurde.

Ein fristgerecht vorgelegter Scheck muss spätestens am nächsten Werktag nach Ablauf der Vorlegungsfrist protestiert werden, um Ansprüche zu wahren.

Verjährung und Rechtsfolgen bei Schecks

Die Nichteinhaltung gesetzlicher Fristen oder Formerfordernisse kann zum Erlöschen der Rechte des Scheckinhabers oder -begünstigten führen. Dies betrifft insbesondere die Wechsel- und Scheckansprüche.

Rückgriffsansprüche bei Schecks

  • Rückgriffsansprüche des letzten Scheckinhabers gegen die Indossanten oder Bürgen.
  • Rückgriffsansprüche der Indossanten oder Bürgen untereinander.
  • Direkte Klage gegen den Aussteller und seinen Bürgen, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Aussteller zum Zeitpunkt der Vorlage des Schecks über ausreichende Mittel beim Bezogenen verfügte und der Scheck ohne Verschulden des Ausstellers nicht bezahlt wurde.

Verschiedene Arten von Schecks erklärt

Kreuzscheck (Crossed Check)

Ein Kreuzscheck ist ein Scheck, auf dessen Vorderseite der Aussteller oder Inhaber zwei parallele Linien zieht. Er kann nur einem Kreditinstitut zur Gutschrift eingereicht und nicht bar ausgezahlt werden.

Verrechnungsscheck (Account Payee Only Check)

Ein Verrechnungsscheck kann nicht bar eingelöst werden. Dies wird durch die Einfügung des Vermerks „Nur zur Verrechnung“ oder „Nur zur Gutschrift“ auf dem Scheck durch den Aussteller oder Inhaber kenntlich gemacht.

Bestätigter Scheck (Certified Check)

Ein bestätigter Scheck wird vom Bezogenen auf Antrag des Ausstellers zertifiziert. Dies bescheinigt, dass der Aussteller über ausreichende Deckung verfügt, um den Scheck zu bezahlen.

Nicht übertragbarer Scheck (Non-Negotiable Check)

Ein nicht übertragbarer Scheck enthält eine Klausel, die seine Übertragung verbietet oder einschränkt, z.B. „nicht übertragbar“ oder „nur an den Empfänger“.

Reisescheck (Traveler's Check)

Ein Reisescheck wird vom Aussteller auf eigene Rechnung ausgestellt und ist durch den Aussteller selbst, seine Zweigstellen oder Korrespondenzbanken im In- und Ausland zahlbar.

Bankscheck (Cashier's Check)

Ein Bankscheck wird von einem Kreditinstitut auf eigene Rechnung ausgestellt und ist von diesem selbst zahlbar.

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