Schutz von Minderjährigen: Vormundschaft, Adoption und soziale Ressourcen
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Schutz von Minderjährigen
Vormundschaft
Per Gerichtsbeschluss wird eine Person als Hüter eingesetzt, die für die Person und/oder das Eigentum des Kindes verantwortlich ist. Der Hüter sorgt für das Wohl des Kindes, einschließlich Ernährung, Bildung und Integration in die Gesellschaft. In Notfällen kann die Vormundschaft automatisch übernommen werden. In solchen Fällen muss die öffentliche Stelle die Staatsanwaltschaft und die Eltern/Erziehungsberechtigten innerhalb von 48 Stunden informieren. Die automatische Vormundschaft schützt Kinder, wenn Eltern/Erziehungsberechtigten aus schwerwiegenden Gründen nicht für sie sorgen können. Sie kann von den Eltern, dem Vormund oder per Gerichtsbeschluss angeordnet werden, um die Entziehung der elterlichen Gewalt zu vermeiden. Besteht dieses Risiko und wird die Vormundschaft nicht beantragt, setzt der Richter die Vormundschaft ein.
Unterbringung
Eine wichtige Neuerung im Jugendstrafrecht ist die Unterbringung. Ein Kind, das aufgrund mangelnden Schutzes oder Obdachlosigkeit nicht bei seiner Familie leben kann, kann in einer anderen Familie oder einer öffentlichen Einrichtung untergebracht werden. Es gibt drei Arten der Unterbringung: die einfache Familie (kurze Zeit), die permanente Familie und die voradoptive Pflegefamilie. Der Richter entscheidet unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Kindes.
Kann das Kind nicht in einer Familie untergebracht werden, muss es in einer Kindertagesstätte untergebracht werden. Diese Unterbringung sollte so kurz wie möglich sein.
Adoption
Adoption begründet ein rechtlich anerkanntes Eltern-Kind-Verhältnis zwischen nicht-biologischen Personen. Die Adoption ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (Artikel 175 und 180) geregelt, das die Bedingungen für Adoptiveltern und Adoptivkinder sowie das Adoptionsverfahren festlegt.
Adoptiveltern müssen rechts- und geschäftsfähig und über 25 Jahre alt sein. Auch Paare, die durch Heirat oder eheähnliche Lebensgemeinschaft verbunden sind, können adoptieren. Der Adoptierende muss mindestens 14 Jahre älter als das Adoptivkind sein. Ein nicht emanzipierter Minderjähriger kann adoptieren, wenn eine Pflegschaft oder ein kontinuierliches Zusammenleben bestand, bevor das Adoptivkind 14 Jahre alt war.
Die Adoption erfolgt per Gerichtsbeschluss. Das Verfahren umfasst folgende Schritte:
- Einleitung des Verfahrens: Die öffentliche Stelle schlägt dem Richter die Adoption vor, der einen Bericht über die Eignung und das Kindeswohl erstellt. Gemeinnützige Organisationen können diesen Prozess unterstützen.
- Gerichtliche Behandlung: Der Richter hört alle relevanten Parteien an, einschließlich der Adoptiveltern, des Adoptivkindes (über 12 Jahre) und der leiblichen Eltern (sofern ihnen nicht die elterliche Gewalt entzogen wurde).
- Abschluss: Der Richter berücksichtigt die Interessen des Adoptivkindes und die Eignung der Adoptiveltern und erlässt den Adoptionsbeschluss.
Bei positivem Beschluss wird das Kind vollständig in die Familie integriert und erhält alle Rechte eines leiblichen Kindes (Name usw.).
Internationale Adoptionen werden durch das Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 geregelt. Die Behörden des Herkunftsstaates müssen die Eignung der Adoptiveltern bescheinigen. Nach der Adoption erhält das Kind die spanische Staatsbürgerschaft. Aufgrund der Komplexität internationaler Adoptionen sieht das Übereinkommen die Möglichkeit vor, akkreditierte gemeinnützige Organisationen einzubeziehen.
Soziale Ressourcen und Zentren zum Schutz von Kindern
Die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitswesen, Schulen und Sozialdiensten ist entscheidend für den Schutz von Kindern. Schulen, Gesundheitszentren und Sozialdienste identifizieren Kinder, die besondere Unterstützung benötigen. Sozialarbeiter bieten Familien Informationen, Beratung, Haushaltshilfe und Unterstützung in verschiedenen Phasen, von der Früherkennung von Risikosituationen bis zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen.
Die Sozialdienste bieten Unterstützung bei sozialen Risikosituationen, insbesondere bei drohender Wohnungslosigkeit. Sie entwickeln individuelle Hilfsprogramme, die Familienressourcen und -fähigkeiten stärken. Dazu gehören finanzielle Unterstützung, regelmäßige Hilfen (Kindergarten, Schulmahlzeiten usw.) und Notfallmaßnahmen zur Vermeidung von Ausgrenzung.
Für Kleinkinder gibt es Bildungszentren, Spielplätze und Tagesstätten, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen. Die Anzahl der Betreuungsplätze wird erhöht, und die Einrichtung von Kindergärten am Arbeitsplatz wird gefördert. Tagesstätten und Spielplätze sind wichtige Einrichtungen, die die Familien begleiten. Tagesstätten bieten präventive Maßnahmen, persönliche und soziale Entwicklungsförderung, Bildung, Familienberatung und Freizeitaktivitäten. Spielzeugbibliotheken fördern die soziale, emotionale und kognitive Entwicklung von Kindern durch spielerisches Lernen. Spielzentren arbeiten mit Sozialdiensten zusammen und bieten präventive Angebote wie Gesundheitserziehung, Friedensförderung und Bildung für nachhaltige Entwicklung, insbesondere für Kinder aus Risikogruppen.