Schutzmaßnahmen und Netzanschluss für Außenbeleuchtung

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Schutz gegen indirektes Berühren

Die Leuchten müssen der Schutzklasse I oder II entsprechen. Metallische Teile der Leuchten, die berührbar sind, müssen geerdet werden. Ausgenommen sind Metallteile mit doppelter Isolierung, die für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sind.

Für den Zugriff auf das Innere von Leuchten, die in einer Höhe von weniger als 3 m über dem Boden oder in öffentlich zugänglichen Bereichen installiert sind, ist der Einsatz von Spezialwerkzeugen erforderlich.

Alle metallischen Strukturen, die einen Abstand von weniger als 2 m zu den Metallteilen der Außenbeleuchtung aufweisen, müssen in den Potentialausgleich einbezogen werden. Sollten diese Elemente gefährliche Spannungen übertragen können (z. B. Metallkonstruktionen), müssen Schutzmaßnahmen getroffen werden, wie:

  • Isolierung von gleichzeitig berührbaren Teilen
  • Erdung separater Metallkonstruktionen
  • Sonstige geeignete Schutzmaßnahmen

Bei Leuchten der Schutzklasse I muss der Anschluss an den Erdungspunkt der Halterung mit einem einadrigen, isolierten Kupferkabel (gelb-grün, 450/750 V, Mindestquerschnitt 2,5 mm2) erfolgen.

Erdung

Der maximale Erdungswiderstand muss so ausgelegt sein, dass über die gesamte Lebensdauer der Anlage zu jeder Jahreszeit keine Berührungsspannungen über 24 V an zugänglichen Metallteilen (Leuchten, Metallgehäuse etc.) auftreten können.

Die Erdung der Träger kann als gemeinsamer Erdungspunkt für alle Strecken derselben Schalttafel für Schutz-, Mess- und Regeltechnik dienen. In Erdungsnetzen ist mindestens eine Erdungselektrode alle 5 Leuchten sowie an der ersten und letzten Stütze jeder Leitung zu installieren.

Der Leiter des Erdungsnetzes zwischen den Elektroden muss wie folgt ausgeführt sein:

  • Blankes Kupfer: Mindestens 35 mm2, wenn er Teil des eigenen Erdungsnetzes ist (Verlegung in der Kabeltrasse).
  • Isoliertes Kabel: 450/750 V, gelb-grün, Kupferleiter, Mindestquerschnitt 16 mm2 für unterirdische Netze.

Der Schutzleiter, der jede Stütze mit der Elektrode oder dem Erdungsnetz verbindet, muss ein einadriges, isoliertes Kupferkabel (gelb-grün, 450/750 V, Mindestquerschnitt 16 mm2) sein. Alle Verbindungen müssen korrosionsgeschützt und mechanisch sicher ausgeführt werden.

Stromversorgungsnetz

Kabel

Die Kabel müssen als mehradrige oder einadrige Kupferleiter mit einer Nennspannung von 0,6/1 kV ausgeführt sein. Der Neutralleiter eines Stromkreises darf nicht für andere Stromkreise verwendet werden.

Typen

1. Unterirdische Netze

Die verwendeten Systeme und Materialien müssen den Anforderungen der ITC-BT-07 entsprechen. Die Kabel müssen den Eigenschaften der Norm UNE 21123 entsprechen und in Schutzrohren gemäß ITC-BT-21 verlegt werden. Die Rohre müssen in einer Tiefe von mindestens 0,4 m (gemessen bis zur Rohrunterkante) verlegt werden und einen Innendurchmesser von mindestens 60 mm aufweisen.

Ein Warnband zur Kennzeichnung der Beleuchtungskabel muss in einem Mindestabstand von 0,10 m bis 0,25 m über dem Rohr verlegt werden. Bei Straßenquerungen müssen zusätzliche Reserve-Leerrohre installiert werden.

Der Mindestquerschnitt für Kabeladern (einschließlich Neutralleiter) beträgt 6 mm2. Bei dreiphasigen Verteilungen mit Phasenleitern über 6 mm2 ist der Neutralleiterquerschnitt gemäß Tabelle 1 der ITC-BT-07 zu dimensionieren.

Verbindungen müssen in geeigneten Anschlusskästen an den Leuchten oder in zugänglichen Schächten erfolgen, um Kontinuität, Isolierung und Abdichtung zu gewährleisten.

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