Das Schweizer Regierungssystem: Macht und Zusammenarbeit
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Handlungsmöglichkeiten des Parlaments gegenüber der Regierung
In Bezug auf die Handlungsmöglichkeiten des Parlaments gegenüber der Regierung ist festzuhalten, dass die Regierungsmitglieder von der Bundesversammlung gewählt werden, wodurch eine populäre Investitur entfällt. Die Regierung ist zudem verpflichtet, den Kammern einen jährlichen Bericht sowie bei Bedarf spezielle Berichte vorzulegen. Das Parlament kann dem Bundesrat Rügen, Postulate und Motionen unterbreiten, um dessen Politik zu ändern oder ihn zur Prüfung eines Problems oder zur Vorbereitung eines Gesetzesentwurfs aufzufordern.
Handlungsmöglichkeiten der Regierung gegenüber dem Parlament
Die Regierung ist in ihren Handlungen nicht völlig frei. Sie besitzt die Gesetzesinitiative und gibt ihre Ansichten zu den von den Kammern eingebrachten Gesetzesentwürfen ab. Ihre Mitglieder haben Zugang zu den Versammlungen, um an deren Debatten teilzunehmen.
Der Bundesrat kann jedoch die Kammern nicht auflösen und hat keine Macht über deren Sitzungen; er kann sie weder einberufen noch verschieben oder beenden. Er kann weder die Vertrauensfrage stellen noch mit seinem Rücktritt drohen.
Konfliktlösung und das Versammlungssystem
Die Frage ist, wie Konflikte zwischen Exekutive und Legislative gelöst werden können. Wenn die Kammern mit dem Bundesrat nicht einverstanden sind, äußern sie ihr Misstrauen. Der Bundesrat bleibt jedoch im Amt, um seine Politik im Sinne des Parlaments anzupassen. Andernfalls könnte die Versammlung die Genehmigung des Haushaltsplans verweigern und die Verabschiedung von Gesetzen nutzen, um ihn zur Anpassung zu zwingen.
Man könnte sich vorstellen, dass das politische System der Schweiz ein Beispiel für das Versammlungssystem ist. Das Parlament wählt eine Regierung, die sich seinen Leitlinien beugen und seinen Motionen gehorchen muss, ohne die Waffe der Auflösung, der Vertrauensfrage oder der Rücktrittsdrohung einsetzen zu können. Dies ähnelt sehr einem Regime, in dem die Exekutive vollständig von der Versammlung bestimmt wird. Rechtlich gesehen ist es wahr, dass der Bundesrat nur ein Organ ist, das von der Versammlung eingesetzt wird, gezwungen ist, der Politik des Parlaments zu folgen, und nicht zurücktreten kann, ohne dass die Verfassung wirksame Druckmittel gegen die Versammlung bietet.
Schweiz: Kein reines Versammlungssystem
Wie jedoch bereits von mehreren Autoren dargelegt, zeigt ein genauerer Blick, dass in diesem Fall die Bedingungen für ein reines Versammlungssystem nicht erfüllt sind.
Gründe für die Abweichung vom Versammlungssystem
- Keine permanente Tagung der Bundesversammlung: Die Bundesversammlung tagt nicht permanent. Da die exekutive Funktion stetig ist, kann ein Parlament, das nur 2 oder 3 Monate im Jahr tagt, nicht behaupten, diese vollständig auszuüben. Tatsächlich muss die Bundesversammlung die Ausübung der exekutiven Funktion dem Bundesrat überlassen.
- Einzigartiges Exekutivorgan: Das ausführende Organ ist einzigartig. Da beide Kammern nicht notwendigerweise die gleiche Sichtweise haben, erhält die Exekutive mehr Beweglichkeit und damit mehr Autorität.
- Stabilität des Bundesrates: Der Schweizerische Bundesrat, das einzige Exekutivorgan, erfreut sich großer Stabilität. Er wird zwar für 4 Jahre gewählt, doch in Wirklichkeit werden Bundesräte auf unbestimmte Zeit wiedergewählt (durchschnittliche Amtsdauer 11 Jahre). Diese Dauer und die Tatsache, dass die Bürokratie über technische Kompetenz verfügt, verleihen dem Bundesrat eine beträchtliche Autorität gegenüber den Versammlungen.
- Recht der Gesetzesinitiative: Der Bundesrat hat das Recht der Gesetzesinitiative, was nicht dem entspricht, was im Allgemeinen unter einem Versammlungssystem verstanden wird.
Fazit: Kooperation der Kräfte im Schweizer System
Unter diesen Umständen ist es verständlich, dass die Autorität des Bundesrates in der Tat nicht die eines bloßen Kommissars ist. Daher ist das politische System der Schweiz eine besondere Form der Zusammenarbeit der Kräfte, die trotz des verfassungsmässigen und rechtlichen Vorrangs der Legislative der Exekutive eine ausreichende Unabhängigkeit zugesteht, vor allem dank ihrer Stabilität im Vergleich zu einer Versammlung mit sehr kurzen Sessionen.
Aus diesen Gründen wird die Schweizer Regierung eher als Direktorialsystem denn als reines Versammlungssystem betrachtet. Doch im Falle von Meinungsverschiedenheiten zwischen Legislative und Exekutive ist es Letztere, die nachgeben sollte. Die Schweiz hat dies umgesetzt, indem sie der Legislative einen gesetzlichen Vorrang einräumt, der in wichtigen Umständen wirksam wird, und somit die Regierung der Gesetzgebung unterstellt, ohne eine Diktatur der Versammlung zu etablieren.