Selbstbestimmung der Völker und Entkolonialisierung
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Selbstbestimmung der Völker: Kolonialzeit und internationale Ordnung
A) Entstehung und Entwicklung der Kolonisation
Der Ursprung der Siedlungspolitik liegt im 16. und 17. Jahrhundert. Die Kolonialmächte nutzten das Konzept des „unbewohnten Landes“ (Terra Nullius), um Rechtstitel über die kolonisierten Gebiete zu rechtfertigen. Indigene Völker waren jedoch politisch organisiert, auch wenn ihre politischen Ordnungen aus europäischer Sicht als „primitiv“ eingestuft wurden.
Im 19. Jahrhundert intensivierte sich die Kolonisierung Afrikas. Es wurden neue Formen der Kolonisierung durch Vereinbarungen zwischen den Kolonialmächten und lokalen indigenen Behörden etabliert. Unter diesen Verträgen wurden die Gebiete der politischen, wirtschaftlichen und militärischen Kontrolle der Kolonialmächte unterstellt.
B) Die Haltung des Völkerbundes
Der Völkerbund erkannte das Recht auf Selbstbestimmung der Völker nicht an. Der Pakt des Völkerbundes legitimierte Mandatsgebiete in Afrika, dem Nahen Osten, Asien und Amerika. Im Rahmen dieser Mandate übernahmen europäische Mächte die Verwaltung für Völker, die als „unfähig“ zur Selbstverwaltung eingestuft wurden. Die Situation der Kolonialherrschaft wandelte sich erst mit der Gründung und Entwicklung der Vereinten Nationen.
Die koloniale Situation in der Ära der Vereinten Nationen
Die Charta der Vereinten Nationen verwendet nicht explizit den Begriff „Kolonialgebiet“, sondern spricht von „abhängigen Gebieten“. Diese Gebiete gehörten Völkern, die noch keine volle Selbstverwaltung erreicht hatten.
Die Resolution 1541 vom 15. Dezember 1960 definierte die Merkmale eines abhängigen Gebiets:
- Geografische Trennung des Territoriums vom verwaltenden Staat.
- Unterschiedliche kulturelle und ethnische Zusammensetzung der Bevölkerung im Vergleich zum verwaltenden Staat.
- Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Abhängigkeiten zwischen den Bürgern und dem verwaltenden Staat.
- Politische Unterordnung und wirtschaftliche Abhängigkeit des Gebiets vom verwaltenden Staat.
Die Charta der Vereinten Nationen verpflichtet die Kolonialmächte zu folgenden Punkten:
- Förderung der Entwicklung der Völker in diesen Gebieten.
- Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung.
- Förderung der Entwicklung lokaler Institutionen.
Die Formen der Entkolonialisierung
Die am weitesten verbreitete Form der Entkolonialisierung ist die Ausübung des Rechts auf Selbstbestimmung. Dieser Modus findet Anwendung, wenn das besiedelte Gebiet zuvor nicht unter der Souveränität eines anderen Staates stand.
Ein zweiter Weg ist die Rückgabe von Gebieten. Die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts ist nicht immer die geeignete Form der Entkolonialisierung, insbesondere in Gebieten, die bereits vor der Kolonisation unter der Souveränität eines anderen Staates standen. In diesen Fällen wird die Wiederherstellung der Souveränität über das Gebiet gefordert, die bereits in der Vergangenheit ausgeübt wurde.