Sicherheit und Umweltschutz in Computersystemen

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Sicherheit und Umweltschutz in Computersystemen

Risikobewertung

Das Risiko ist die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit eines Schadens. Abhängig von der Qualifikation des Arbeitnehmers sind die Risiken, denen er ausgesetzt ist, unterschiedlich. Für jede Aufgabe gibt es spezifische Risiken, die sich potenzieren können.

Bei der Risikobewertung werden mögliche Schäden oder Verletzungen analysiert, um Kontrollmaßnahmen festzulegen oder sicherzustellen, dass die Gefahren eliminiert werden. Eine erste Risikobewertung sollte bei der Einrichtung des Arbeitsplatzes erfolgen und nach dem Auftreten von Gesundheitsschäden bei Arbeitnehmern überprüft werden.

1. Risiken und Gefahrenstufen

Die Risiken variieren je nach Gefährlichkeitsgrad der Tätigkeit und dem inhärenten Risikofaktor. Zudem muss die Eintrittswahrscheinlichkeit berücksichtigt werden. Risiken sollten gemeldet und, sofern möglich, beseitigt werden.

Verhütung berufsbedingter Gefahren

1. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

PSA ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, vom Arbeitnehmer getragen oder gehalten zu werden, um ihn gegen ein oder mehrere Risiken zu schützen, die seine Sicherheit oder Gesundheit gefährden könnten.

Ausgeschlossen von der PSA sind:

  • Arbeitskleidung und Uniformen, die nicht speziell dem Gesundheitsschutz dienen.
  • Ausrüstung der Hilfs- und Rettungsdienste.
  • PSA für Militär, Polizei und Strafverfolgungsbehörden.
  • PSA für den Straßenverkehr.
  • Sportgeräte.
  • Material zur Selbstverteidigung.
  • Tragbare Geräte zur Feststellung und Signalisierung von Risiken.
1.1. Pflichten der Arbeitgeber
  1. Arbeitsplätze identifizieren, an denen persönliche Schutzausrüstung erforderlich ist, und die Art der zu verwendenden PSA festlegen.
  2. Die am besten geeignete PSA für die jeweilige Tätigkeit auswählen und notwendige Informationen bereitstellen.
  3. Den Arbeitnehmern kostenlose PSA zur Verfügung stellen und diese bei Bedarf ersetzen.
  4. Sicherstellen, dass die PSA ordnungsgemäß verwendet wird.
  5. Die Wartung der Ausrüstung gemäß den Anweisungen des Herstellers sicherstellen.
1.2. Pflichten der Arbeitnehmer
  1. Die PSA sachgemäß verwenden und pflegen.
  2. Die PSA nach Gebrauch an den vorgesehenen Ort zurücklegen.
  3. Mängel an der PSA umgehend melden, um einen Verlust der Schutzwirkung zu vermeiden.
1.3. Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung

Die Auswahl erfolgt nach drei Faktoren:

  • Zu schützender Körperbereich.
  • Art der Tätigkeit (Landwirtschaft, Industrie, Baugewerbe, Handel, etc.).
  • Art der Gefahr.

Beispiele für PSA: Sicherheitsgurte, Warnkleidung, Schutzkleidung gegen Feuer oder biologische Wirkstoffe, Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Helme, Schutzbrillen, Schweißerschirme und Atemschutzmasken.

2. Regeln für die Arbeitsumgebung

  • Kabel ordentlich verlegen, um Stolperfallen zu vermeiden.
  • Datenkabel nicht in Kontakt mit Stromleitungen bringen.
  • Elektrische Anlagen in einwandfreiem Zustand halten.
  • Überlastung von Steckdosen durch Mehrfachstecker vermeiden.
  • Computer beim Verlassen des Büros ausschalten, um Überhitzung zu vermeiden.
  • Geräte mit Abstand zur Wand aufstellen.
  • Stecker und Geräte müssen geerdet sein.
  • Brandschutzsysteme (Feuerlöscher, Notausgangsschilder) vorhalten.
  • Klimatisierung: Temperatur von 22 °C im Winter und 24 °C im Sommer einhalten.
  • Lärmpegel unter 55 Dezibel halten.
  • Psychosoziale Faktoren: Klare Arbeitsabläufe und eine angemessene Organisation fördern.
  • Herstelleranweisungen bei Montage und Reparatur beachten.
  • Tageslicht nutzen; Blendung durch Kunstlicht vermeiden.
  • Arbeitsplätze so ausrichten, dass kein direktes Licht auf den Bildschirm fällt (Reflexionen vermeiden).
  • Decken in Weiß und Wände in hellen Tönen halten.
  • Vibrationen von Druckern oder Klimageräten minimieren.
  • Statische Aufladung durch Luftbefeuchtung oder Antistatik-Maßnahmen reduzieren.
2.1. Beratung für Computeranwender

Lange Bildschirmarbeit kann zu folgenden Problemen führen:

  • Muskel- und Skeletterkrankungen: Rücken, Nacken, Schultern, Hände und Arme.
  • Visuelle Probleme: Reizung, Rötung, verschwommenes Sehen durch Helligkeitsunterschiede.
  • Geistige Ermüdung: Durch monotone Aufgaben oder zu hohes Arbeitstempo.

Tipps zur Minimierung:

  • Abstand zum Bildschirm: mehr als 40 cm.
  • Blickwinkel: weniger als 60 Grad zur Horizontalen.
  • Kontrast und Helligkeit des Bildschirms anpassen.
  • Nicht im Dunkeln arbeiten.
  • Moderne Displays (keine CRT-Monitore) verwenden.
  • Tastaturhöhe und -winkel für entspannte Handhaltung wählen.
  • Ergonomische Maus verwenden.
  • Aufrechte Sitzposition mit Unterstützung durch die Rückenlehne.
  • Verstellbare, ergonomische Stühle nutzen.

3. Unfallursachen

  • Falsche Handhabung von Anlagen oder Werkzeugen.
  • Mängel am Arbeitsplatz oder in der physischen Umgebung.
  • Fehlende oder falsche Sicherheitsvorschriften.
  • Mangelnde Kontrolle durch Vorgesetzte.
  • Mangelnde Ausbildung oder Kenntnisse des Arbeitnehmers.
  • Körperliche oder psychische Beeinträchtigungen.
  • Verschleiß von Maschinen oder mangelnde Wartung.
  • Mangelnde Aufmerksamkeit des Personals.

4. Ordnung und Sauberkeit

Mangelnde Ordnung führt zu Risiken durch:

  • Falsch gelagertes Material.
  • Verunreinigungen.
  • Nicht ordnungsgemäß entsorgte Einwegmaterialien.
  • Blockierte Notausgänge.
  • Unzureichende Beleuchtung.
  • Verschmutzte Einrichtungen.
  • Fehlende oder unklare Sicherheitskennzeichnung.
  • Mangelndes Bewusstsein der Mitarbeiter für Sauberkeit.

Umweltschutz

1. Elektronikschrott

Elektronische Produkte enthalten Schadstoffe wie Schwermetalle, Halogene, PVC und Flammschutzmittel. Ein fachgerechtes Recycling ist unerlässlich, um diese Stoffe sicher zu entsorgen und wertvolle Komponenten wiederzuverwerten.

2. Normen zur Reduzierung der Umweltauswirkungen

  • Anzahl der Geräte minimieren.
  • Nicht benötigte Geräte ausschalten.
  • Energiesparende Techniken nutzen (Standby vermeiden, Bildschirmschoner verbrauchen oft mehr Energie).
  • Peripheriegeräte bei Nichtgebrauch trennen.
  • Energieeffiziente Geräte (z. B. Energy Star) kaufen.
  • Laptops statt Desktop-PCs verwenden.
  • Effiziente Prozessoren wählen.
  • Monitor bei Nichtgebrauch ausschalten.
  • Alte PCs nicht als Server nutzen.
  • Automatisierte Abschalt-Software verwenden.

4. Recycling von elektronischen Geräten

Elektronikschrott darf nicht in den Hausmüll gelangen, da er auf Deponien Boden und Atmosphäre kontaminiert. Elektronische Bauteile müssen an speziellen Sammelstellen abgegeben werden, um eine umweltgerechte Entsorgung und Wiederverwertung von Kunststoffen, Metallen und Glas zu gewährleisten.

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