Sicherheitsanforderungen an Arbeitsplätze
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Arbeitsplätze
Als Arbeitsplätze gelten Bereiche, in denen Arbeitnehmer tätig sind oder zu denen sie aufgrund ihrer Arbeit Zugang haben. Inbegriffen sind:
- Toiletten
- Örtliche Erste-Hilfe-Einrichtungen
- Aufenthaltsräume
- Schutzvorrichtungen an Arbeitsmitteln
- Durchgangsbereiche (Rampen, Treppen, Flure)
- Rastplätze
Dies gilt nicht für:
- Transportmittel, die außerhalb des Unternehmens verwendet werden
- Zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen
- Extraktionsbranchen (Bergbau etc.)
- Fischereifahrzeuge
- Land- und forstwirtschaftliche Flächen außerhalb bebauter Zentren
Arbeitgeber müssen Maßnahmen treffen, um folgende Punkte sicherzustellen:
- Allgemeine Sicherheitsvorgaben
- Ordnung, Sauberkeit und Pflege
- Umweltbedingungen
- Beleuchtung
- Material und Erste-Hilfe-Einrichtungen
Strukturelle Sicherheit
Gebäude und Arbeitsplätze müssen eine entsprechende Konstruktion und Festigkeit aufweisen. Alle Strukturelemente müssen stabil und sicher sein sowie die notwendige Festigkeit besitzen, um die auftretenden Lasten zu tragen.
Es ist verboten:
- Die genannten Elemente zu überlasten.
- Dächer zu betreten, die keine ausreichende Widerstandsfähigkeit garantieren, es sei denn, es wird geeignete Sicherheitsausrüstung durch geschulte Arbeitnehmer verwendet.
Lokale Dimensionen
Arbeitnehmer müssen ihre Tätigkeit ohne Gesundheitsrisiken in akzeptablen Bedingungen ausüben können. Mindestanforderungen:
- Deckenhöhe: Mindestens 3 Meter (in Geschäftsräumen, Diensträumen und Ämtern kann dies auf 2,5 Meter reduziert werden).
- Fläche: Mindestens 2 m² pro Arbeiter.
- Volumen: Mindestens 10 m³ pro Arbeiter.
- Ausreichend Raum für die bestmögliche Arbeitsausführung.
Geeignete Schutzmaßnahmen:
- Schutz vor herabfallenden Objekten und Witterungseinflüssen.
- Verhinderung des Zutritts für unbefugte Personen.
- Kennzeichnung von Gefahrenbereichen.
Böden, Öffnungen und Geländer
- Böden müssen glatt, stabil, nicht rutschig und frei von gefährlichen Neigungen sein.
- Öffnungen oder unebene Böden mit Absturzgefahr müssen durch Sockelleisten (10–15 cm) und Geländer gesichert werden. Dies gilt auch für offene Seiten von Treppen und Rampen ab einer Höhe von 60 cm.
Trennwände
Transparente oder verglaste Trennwände in Arbeitsbereichen und Verkehrswegen müssen aus sicherem Material (z. B. Verbundglas) bestehen, um Verletzungsrisiken bei Bruch oder Aufprall zu minimieren.
Fahrbahnen
Verkehrswege für Fußgänger und Fahrzeuge müssen sicher gestaltet sein. Bei Laderampen sind die Dimensionen der Lasten zu berücksichtigen.
Maßnahmen für Verkehrswege:
- Exklusive Wege für Fahrzeuge; ausreichender Abstand zu Türen, Treppen und Fußgängerzonen.
- Sichere Trennung bei gleichzeitiger Nutzung durch Fahrzeuge und Fußgänger.
- Markierung der Verkehrswege.
Türen und Tore
Durchsichtige Türen müssen gekennzeichnet sein. Türen, die direkt auf Treppen führen, müssen über einen ausreichenden Absatz verfügen.
Rampen und Treppen
- Bodenbeläge müssen rutschfest sein.
- Maximale Steigung für Rampen: 12 %, 10 % bzw. 8 % (je nach Länge).
- Öffnungen in Plattformen dürfen maximal 8 mm betragen.
- Mindestbreite der Stufen: 1 Meter (außer bei Servicetreppen: 55 cm). Wendeltreppen sind nur in Ausnahmefällen zulässig.
- Maximale Höhe zwischen Treppenabsätzen: 3,7 Meter. Lichte Höhe über jeder Stufe: mindestens 2,2 Meter.
Fest installierte Leitern
Regelungen zu Breite, Abständen zu Wänden, Freiräumen und Schutzplattformen sind einzuhalten.
Anlegeleitern
Vorbeugende Maßnahmen:
- Sicherer Stand auf flachem Untergrund.
- Anti-Rutsch-Pads an der Unterseite.
- Überstand von mindestens 1 Meter über den oberen Stützpunkt.
- Auf- und Abstieg immer mit dem Gesicht zur Leiter.
- Kein Transport schwerer Lasten in den Händen (Werkzeuggürtel nutzen).
- Scherenleitern müssen korrekt gesichert sein (kein Ersatz durch Seile oder Draht).
Zimmerreinigung und Ordnung
Sauberkeit ist eine Grundvoraussetzung für die Unfallvermeidung. Konstruktive Merkmale (Böden, Decken) sollten die Reinigung erleichtern.
Ziele: Vermeidung von Stürzen, Zeitersparnis, Platzgewinn, verbessertes Unternehmensimage und angenehmeres Arbeitsklima.
Sonstige Bestimmungen
- Fluchtwege, Notausgänge und Brandschutz gemäß Bau- und Elektrovorschriften.
- Barrierefreiheit für behinderte Arbeitnehmer.
- Umgebungsbedingungen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Belüftung).
- Beleuchtung, Toiletten, Ruhestätten und Erste-Hilfe-Material.