Sicherheitsrichtlinien für elektrische Heizgeräte

Classified in Technologie

Written at on Deutsch with a size of 6,07 KB.

1. Zweck und Geltungsbereich

Der Zweck dieser Untersuchung ist es, die Anforderungen an die elektrische Installation von Heizgeräten zu bestimmen. Diese sollen elektrische Energie in Wärme umwandeln. Die Anweisungen erfüllen die Anforderungen der zutreffenden EU-Richtlinien, wie in Artikel 6 der Niederspannungsrichtlinie festgelegt.

2. Haushalts- und Gewerbeanlagen

2.1. Geräte zum Erhitzen von Flüssigkeiten

Es ist verboten, unisolierte, in Wasser getauchte Heizelemente in Haushaltsgeräten zu verwenden. Dies gilt auch für Geräte, bei denen das Wasser Teil des Stromkreises ist.

2.2. Geräte für die Raumheizung

Diese Geräte dürfen nicht in Nischen oder geschlossenen Räumen installiert oder mit brennbaren Materialien bedeckt werden. Sie müssen gemäß den Anweisungen des Herstellers bezüglich der Mindestabstände zu Wänden, Böden oder anderen brennbaren Gegenständen installiert werden. Fehlen solche Anweisungen, ist ein Mindestabstand von 8 cm einzuhalten. Bei Heizungsanlagen mit Heizkörpern und Lüftungsschlitzen beträgt der Mindestabstand zwischen Öffnungen und Brennelementen 50 cm.

2.3. Herde, Öfen und Arbeitsplatten

Diese Geräte müssen an das Stromnetz angeschlossen werden. Dies erfolgt über allpolige Trennschalter, Steckdosen oder ähnliche Vorrichtungen. An Orten mit Explosionsgefahr dürfen nur explosionsgeschützte Glühlampen in Kochgeräten und Öfen installiert werden.

3. Geräte für industrielle Zwecke

Industrielle Heizungsanlagen, bei denen Materialien mit brennbaren Stoffen in Kontakt kommen, müssen mit Temperaturbegrenzern ausgestattet sein. Diese unterbrechen oder reduzieren die Heizleistung, bevor gefährliche Temperaturen erreicht werden, auch bei Fehlfunktionen oder Missbrauch.

3.1. Vorrichtungen zum Erhitzen von Flüssigkeiten

Vorrichtungen zum Erhitzen oder Überhitzen von entflammbaren Flüssigkeiten müssen mit Temperaturbegrenzern ausgestattet sein. Diese unterbrechen oder reduzieren die Hitze, bevor gefährliche Temperaturen erreicht werden, auch bei Fehlfunktionen oder Missbrauch.

3.1.1. Warmwasserbereiter mit Wasserkreislauf

Kessel, bei denen das Wasser Teil des Stromkreises ist, dürfen nicht im Haushalt oder in Anlagen verwendet werden, die nicht für die Installation durch Fachpersonal vorgesehen sind. Für diese Geräte gelten folgende Anforderungen:

  • Sie müssen mit Wechselstrom (unter 50 Hz) betrieben werden.
  • Der Leistungsschalter muss durch einen Stromkreis gesteuert und gemäß den folgenden Bedingungen installiert werden:
    • Gleichzeitiger allpoliger Schnitt mit Überlastschutz in jedem Leiter.
    • Leichte Bedienbarkeit vom Installationsort aus, entweder direkt oder per Fernbedienung. In diesem Fall zeigen Signallampen die offene oder geschlossene Position des Schalters an.
  • Der Kesselbehälter muss geerdet sein. Der Rahmen muss mit dem Deckel und, falls vorhanden, mit dem Metall des Netzkabels verbunden sein.
  • Der Querschnitt des Erdleiters des Behälters darf nicht kleiner sein als der des größten Versorgungsleiters (mindestens 4 mm²).

Je nach Gerätetyp sind weitere Anforderungen zu beachten:

  • Bei Elektroden, die direkt an eine Phase (über 440 V) angeschlossen sind, muss ein Schalter installiert werden, der die Stromzufuhr unterbricht, wenn der Leckstrom 10/100 des Nennwerts überschreitet (15/100 sind zulässig, um einen stabilen Betrieb zu gewährleisten). Das Gerät muss unnötige Verzögerungen bei kurzzeitigen Ungleichgewichten vermeiden.
  • Bei Elektroden, die an eine Stromversorgung von 50 bis 440 V angeschlossen sind, muss der Kesselbehälter an den Neutralleiter und die Erde angeschlossen werden. Der Neutralleiter darf nicht kleiner sein als der größte Versorgungsleiter.

3.1.2. Heizungen mit unisolierten Tauchheizkörpern

In industriellen Anlagen darf die Potenzialdifferenz zwischen zugänglichen Wasser- oder Metallteilen und dem Leiter der Heizelemente 24 V nicht überschreiten.

3.2. Kochgeräte und Industrieöfen

Zugängliche Teile von Öfen, die gefährliche Temperaturen erreichen, müssen mit einer Schutzschicht oder Warnhinweisen versehen sein. Bei Leckströmen, wie in Widerstandsöfen, müssen die Geräte in TN-C-Systemen geerdet werden. An Orten mit Explosionsgefahr dürfen nur explosionsgeschützte Glühlampen in Kochgeräten und Öfen installiert werden.

3.2. Geräte zum Lichtbogenschweißen

Geräte zum Elektroschweißen müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Die Massen dieser Geräte müssen geerdet werden. Ein Pol des Schweißkreises darf mit diesen Massen verbunden werden, wenn dadurch keine gefährlichen Streuströme entstehen. Andernfalls muss der Schweißkreis ausschließlich am Arbeitsplatz geerdet werden.
  • Die Anschlussklemmen für die Stromkreise von Handschweißgeräten müssen sorgfältig isoliert sein. Lüftungsschlitze müssen so angeordnet sein, dass keine spannungsführenden Teile im Inneren berührt werden können.
  • Jede Einheit muss einen allpoligen Trennschalter mit Überlastschutz (maximal 200 % der Nennleistung) haben, außer wenn die Leiter durch ein Überlastschutzgerät mit der gleichen Intensität geschützt sind.
  • Die Außenflächen der Elektrodenhalter und ihre Backen müssen vollständig isoliert sein. Elektrodenhalter müssen mit Scheiben oder Schirmen ausgestattet sein, um die Hände vor der Hitze zu schützen.
  • Benutzer müssen folgende Anweisungen erhalten:
    • Spannungsführende Teile unzugänglich machen.
    • Verhindern, dass Elektrodenhalter mit Metallgegenständen in Berührung kommen.
    • Den Rückleiter des Schweißgeräts mit Metallteilen in der Nähe verbinden.
  • Beim Schweißen in Räumen mit Leitern wird die Verwendung kleiner Spannungen empfohlen. Die Leerlaufspannung zwischen Elektrode und Werkstück darf 90 V (Wechselstrom) und 150 V (Gleichstrom) nicht überschreiten.

Entradas relacionadas: