Sicherheitsvorschriften für elektrische Installationen in speziellen Umgebungen

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Staubige Räume und Standorte

Staubige Räume oder Standorte sind solche, in denen elektrische Geräte in ausreichendem Kontakt mit Staub stehen, um Schäden an ihrer Isolierung zu verursachen, oder in denen ein Defekt in Räumen oder an Orten auftritt, die folgenden Bedingungen unterliegen:

  • Elektrische Leitungen, ob vorgefertigt oder nicht, müssen einen Mindestschutzgrad von IP5X aufweisen (gemäß UNE20.324, Kategorie 1), es sei denn, die Eigenschaften des Raumes erfordern einen höheren Schutz.
  • Die verwendeten Geräte oder Apparate müssen ebenfalls einen Mindestschutzgrad von IP5X aufweisen, es sei denn, die Eigenschaften des Raumes erfordern einen höheren Schutz.

Räume mit hohen Temperaturen

Räume oder Orte mit hohen Temperaturen sind solche, in denen die Lufttemperatur häufig über 40 °C liegen oder dauerhaft über 35 °C gehalten werden kann. In solchen Räumen oder Bereichen, die folgende Bedingungen erfüllen, können Kabel mit Kunststoff- oder Elastomerisolierung verwendet werden, wenn die Umgebungstemperatur bis zu 50 °C beträgt. Die maximal zulässigen Stromwerte, die in der Norm UNE204605523 angegeben sind, müssen entsprechend reduziert werden. Bei Umgebungstemperaturen über 50 °C sind spezielle Kabel mit Isolierungen erforderlich, die eine hohe thermische Stabilität aufweisen.

In diesen Räumen sind Rohre mit blanken Leitern auf isolierenden Trägern zulässig. Die Träger müssen aus Materialien bestehen, deren Eigenschaften und Stabilität die Verwendung bei der Betriebstemperatur gewährleisten. Geräte, die zur Unterstützung verwendet werden, müssen den Belastungen standhalten, die sich aus den Umgebungsbedingungen ergeben. Die Betriebstemperatur bei Volllast muss durch die Einhaltung des maximalen Wertes für die Materialspezifikation festgelegt werden.

Räume mit sehr niedrigen Temperaturen

Räume oder Orte mit sehr niedrigen Temperaturen sind solche, in denen Umgebungstemperaturen unter -20 °C nachweislich dauerhaft herrschen. Dazu gehören Gefrierkammern oder Kühlhäuser. In solchen Räumen oder Bereichen müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die verwendeten Isolierungen und anderen Schutzmaterialien dürfen keine Schäden durch die niedrigen Temperaturen erleiden.
  • Die Geräte müssen so gewählt werden, dass sie den Umweltanforderungen und den daraus resultierenden Belastungen standhalten.

Installationen in Batterie- und Akkumulatorräumen

Räume, in denen Batterien oder Akkumulatoren Gase freisetzen können, gelten als korrosionsgefährdete Bereiche. Diese Räume müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Die verwendeten Geräte müssen gegen die Auswirkungen von Rauch und Gasen aus dem Elektrolyten geschützt sein.
  • Die Räume müssen über eine natürliche oder forcierte Belüftung verfügen, die einen schnellen und vollständigen Luftaustausch gewährleistet, sodass keine Gase aus dem Raum entweichen und in andere Bereiche eindringen können.
  • Die künstliche Beleuchtung darf nur aus geeigneten Glühlampen oder Leuchten bestehen, die aus korrosionsbeständigem Material gefertigt sind und das Eindringen von Gasen ins Innere verhindern.
  • Akkumulatoren selbst müssen eine dauerhaft ausreichende Isolierung zwischen spannungsführenden Teilen und der Erde aufweisen. Zusätzlich installierte Isolierungen dürfen nicht durch Feuchtigkeit beeinträchtigt werden.
  • Die Akkumulatoren müssen so angeordnet sein, dass das Laden, der Austausch und die Wartung von jedem Punkt aus einfach durchzuführen sind.
  • Die Wartungsgänge müssen eine Mindestbreite von 0,75 Metern aufweisen.
  • Wenn die Gleichspannung mehr als 75 Volt beträgt und blanke, spannungsführende Teile versehentlich berührt werden könnten, müssen die Wartungsgänge elektrisch isoliert sein.
  • Wenn die Spannungen zwischen blanken, spannungsführenden Komponenten mehr als 75 V DC betragen, müssen diese so angeordnet sein, dass ein gleichzeitiges und unbeabsichtigtes Berühren unmöglich ist.

Installationen in Betriebsräumen

Installationen, die für den Betrieb bestimmt sind und in der Regel nur von qualifiziertem Personal betreten werden dürfen, gelten als Betriebsräume oder -bereiche. Dazu gehören Prüflabore, zentrale und lokale Verteilungsanlagen in separaten Räumen, installierte Kraftmaschinen, Transformatorenstationen usw.

  • Diese Räume müssen zwingend geschlossen und verriegelt sein, wenn sie nicht von Servicepersonal genutzt werden.
  • Der Zugang zu diesen Räumen muss eine Mindesthöhe von 2 Metern und eine Mindestbreite von 0,7 Metern aufweisen. Türen müssen nach außen öffnen.
  • Wenn in diesen Räumen Messgeräte oder Geräte zur Beobachtung installiert sind, die ständig oder regelmäßig manipuliert werden müssen, muss der Wartungsgang eine Mindestbreite von 1,10 Metern haben.
  • Wenn jedoch Teile des Raumes oder der Installation, die nicht unter Spannung stehen, in den Wartungsgang hineinragen, kann die Breite dieser Bereiche auf 0,80 Meter reduziert werden.
  • Wenn sich an den Seiten des Wartungsgangs blanke, ungeschützte, spannungsführende Geräte oder Instrumente befinden, die manipuliert oder beobachtet werden müssen, muss der Abstand zwischen den installierten Geräten mindestens 1,30 Meter betragen.
  • Der Wartungsgang muss eine Höhe von mindestens 1,90 Metern haben, wenn die oberen Teile nicht unter Spannung stehen und geschützt sind.
  • Die freie Höhe in den Gängen darf nicht weniger als 2,30 Meter betragen.
  • In den Gängen dürfen nur für den Service und die Nutzung der installierten Ausrüstung erforderliche Gegenstände aufgestellt werden.
  • Das Servicepersonal muss dauerhaft mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet sein.
  • Räume, die als feucht gelten, müssen eine Entwässerung haben.

Besondere Anforderungen an andere Räume

Wenn in Betriebsräumen oder an Orten, an denen elektrische Anlagen installiert werden sollen, besondere Umstände vorliegen, die nicht den oben genannten spezifischen Anweisungen entsprechen und eine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen könnten, müssen folgende Punkte beachtet werden:

  • Die Geräte müssen so ausgewählt und installiert werden, dass sie den äußeren Einflüssen standhalten, denen diese Materialien ausgesetzt sein können, wie in UNE 20.460-3DE definiert, um ihre Funktion und Betriebssicherheit zu gewährleisten.
  • Wenn ein Gerät aufgrund seiner Konstruktion oder Eigenschaften den äußeren Einflüssen des Raumes (oder seiner Lage) nicht entspricht, können zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dieser zusätzliche Schutz darf die Betriebsbedingungen des geschützten Materials nicht beeinträchtigen.
  • Wenn gleichzeitig verschiedene äußere Einflüsse auftreten, die unabhängig voneinander sind oder sich gegenseitig beeinflussen, muss der Schutzgrad entsprechend gewählt werden.

Feuchte Räume

Feuchte Räume oder Standorte sind solche, in denen die Umgebungsbedingungen vorübergehend oder dauerhaft zu Kondensation an Decken und Wänden, Schimmelbildung, Salzausblühungen oder sogar Wassertropfen führen können, oder in denen Decken oder Wände durchnässt sein können. Die Materialien, die in solchen Räumen oder an Orten mit niedrigen Sicherheitsspannungen verwendet werden, müssen folgende Bedingungen erfüllen:

Leitungsführung

Die Leitungen müssen dicht sein und einen Schutzgrad von IPX1 (Schutz gegen senkrecht fallende Tropfen) an Geräten, Systemen, Klemmen, Verbindungen und Anschlüssen aufweisen. Vorgefertigte Rohre müssen diese Anforderungen erfüllen. Leitungen und Kabel im Rohr müssen eine Nennspannung von 450/750 V haben und im Inneren des Rohrs verlaufen.

  • Unterputzinstallation: Gemäß ITC-BT-21.
  • Aufputzinstallation: Gemäß ITC-BT-21, jedoch mit einem Korrosionsschutzgrad von 3. Isolierte Drähte mit Isolierband in abgedeckten Kanälen müssen auf der Oberfläche verlegt werden, und die Verbindungen, Gelenke und Abzweigungen müssen in Dosen erfolgen.

Es sind isolierte Drähte und Kabel mit verzinktem Schutzrohr zu verwenden. Der Leiter muss eine Nennspannung von 0,6/1 kV haben und in einem hohlen, auf der Oberfläche verlegten Rohr verlaufen, unter Verwendung von wasserabweisenden Geräten und festen Isolatoren.

Geräte und Apparate

Anschlussdosen, Schalter, Steckdosen und alle verwendeten Geräte müssen den entsprechenden Schutzgrad IPX1 gegen senkrecht fallende Wassertropfen aufweisen. Ihre zugänglichen Abdeckungen und Wände dürfen keine metallischen Antriebselemente enthalten.

Beleuchtung und tragbare Leuchten

Beleuchtungsleuchten müssen gegen senkrecht fallendes Wasser (IPX1) geschützt sein und dürfen nicht der Schutzklasse 0 angehören. Tragbare Beleuchtungsgeräte müssen der Schutzklasse 2 gemäß ITC-BT-43 entsprechen.

Nasse Räume

Nasse Räume oder Standorte sind solche, in denen der Boden feuchtigkeitsgetränkt sein kann oder vorübergehend dicker Schlamm oder Wasser vorhanden ist, oder in denen Wasser durch Kondensation von Decken und Wänden tropft, oder in denen über längere Zeiträume Nebel auftreten kann. Dazu gehören Waschküchen, Reinigungsbereiche in Fabriken sowie Kühlräume. In solchen Räumen oder Bereichen müssen zusätzlich zu den Anforderungen für feuchte Räume folgende Bedingungen erfüllt sein:

Leitungsführung und Anschlüsse

Luftdichte Systeme und Geräte mit einem Schutzgrad von IPX4 (Schutz gegen Spritzwasser) müssen für Leitungen, Klemmen, Verbindungen und Anschlüsse verwendet werden. Vorgefertigte Rohre müssen ebenfalls den Schutzgrad IPX4 aufweisen. Leitungen und Kabel im Rohr müssen eine Nennspannung von 450/750 V haben und im Inneren der Rohre verlaufen.

  • Unterputzinstallation: Gemäß ITC-BT-21.
  • Aufputzinstallation: Gemäß ITC-BT-21, jedoch mit einem Korrosionsschutzgrad von 4. Kabelkanäle müssen innen isoliert sein. Der Leiter muss eine Nennspannung von 450/750 V haben und in den Kanälen verlaufen. Auf der Oberfläche müssen die Verbindungen, Gelenke und Abzweigungen in Dosen erfolgen.

Geräte und Apparate

Steuer-, Schutz- und Stromabnahmegeräte müssen außerhalb dieser Räume angebracht werden. Ist dies nicht möglich, müssen diese Geräte einen Schutzgrad von IPX4 gegen Spritzwasser aufweisen oder in Gehäusen untergebracht sein, die einen gleichwertigen Schutz bieten.

Schutzvorrichtungen

Gemäß ITC-BT-22 muss in jedem Fall eine Schutzvorrichtung am Ursprung des Stromkreises vorhanden sein.

Mobile oder tragbare Geräte

In diesen Räumen ist die Verwendung mobiler oder tragbarer Geräte verboten, es sei denn, es wird ein Schutzsystem mit galvanischer Trennung der Stromkreisspannungen oder die Verwendung von Sicherheitskleinspannung (SELV/PELV) gemäß ITC-BT-36 angewendet.

Beleuchtungsleuchten

Beleuchtungsleuchten müssen gegen Spritzwasser (IPX4) geschützt sein und dürfen nicht der Schutzklasse 0 angehören.

Räume mit Korrosionsgefahr

Räume oder Orte mit Korrosionsgefahr sind solche, in denen Gase oder Dämpfe die in elektrischen Anlagen verwendeten Materialien angreifen können. Als korrosionsgefährdet gelten beispielsweise chemische Produktionsstätten oder Bereiche mit korrosiven Geräten und Materialien. Diese Räume oder Standorte müssen die Anforderungen für nasse Räume erfüllen, und zusätzlich müssen die Außenseiten der Geräte und Rohre mit einer Beschichtung versehen sein, die gegen die oben genannten Gase oder Dämpfe beständig ist.

Staubige Räume ohne Brand- oder Explosionsgefahr

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