Die Simulation im Recht: Definition, Arten, Wirkungen
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Punkt 12: Die Simulation im Recht
Definition: Simulation liegt vor, wenn die Parteien ein Rechtsgeschäft (Handlung oder Vertrag) nach außen hin als gültig erscheinen lassen, das aber tatsächlich ganz oder teilweise fiktiv ist oder dessen Wirkung durch eine geheime oder vertrauliche Vereinbarung (die wahre Absicht der Parteien) verändert oder aufgehoben wird.
Die Simulation setzt den Abschluss von zwei Rechtsgeschäften voraus: ein nach außen hin sichtbares, simuliertes oder scheinbares Geschäft und ein geheimes, wirkliches Geschäft, das die wahre Absicht der Parteien wiedergibt.
Klassen der Simulation
- Absolute Simulation: Liegt vor, wenn das nach außen hin sichtbare Geschäft überhaupt nicht gewollt ist und die Parteien in Wahrheit keinerlei Rechtswirkung erzielen wollen.
- Relative Simulation: Liegt vor, wenn das nach außen hin sichtbare Geschäft nicht vollständig fehlt, sondern nur teilweise, weil die Parteien in Wahrheit ein anderes Geschäft mit abweichendem Inhalt oder anderer Art gewollt haben.
Anwendungsbereiche der Simulation
Die Simulation kann verschiedene Sachverhalte betreffen. Die häufigsten Anwendungsbereiche sind:
- Wenn die Rechtsnatur eines Geschäfts verschleiert wird (z. B. Schenkung als Kaufvertrag).
- Wenn einzelne Bestimmungen des nach außen sichtbaren Geschäfts simuliert werden (z. B. ein höherer Preis als der tatsächlich vereinbarte).
- Wenn der Zeitpunkt des Geschäfts simuliert wird.
- Wenn die am Geschäft beteiligten Personen oder die Gegenstände des Geschäfts simuliert werden (z. B. Strohmann-Geschäfte).
Rechtswidrige Simulation
Liegt vor, wenn das wirkliche Geschäft gegen ein Gesetz verstößt oder einen sittenwidrigen Zweck verfolgt. In diesem Fall ist das wirkliche Geschäft nichtig und entfaltet keine Rechtswirkungen.
Simulation unter Beteiligung Dritter
Die Simulation betrifft grundsätzlich nur die Parteien des Geschäfts. Sie kann aber auch unter Beteiligung eines Dritten erfolgen, der an der Simulation mitwirkt.
Elemente der Simulation
- Das nach außen hin sichtbare, simulierte Geschäft, das freiwillig abgeschlossen wird.
- Das simulierte Geschäft, das dem nach außen erklärten Willen entspricht.
- Das wirkliche oder geheime Geschäft, das dem wahren Willen der Parteien entspricht und geheim gehalten wird.
Die Gegenurkunde (Contradocumento)
Definition: Die Gegenurkunde ist das wesentliche Beweismittel für die Simulation. Es ist ein Dokument, in dem die Parteien erklären, dass das nach außen hin abgeschlossene Geschäft nicht ihrem wahren Willen entspricht oder unwirksam sein soll.
Wirkungen der Simulation zwischen den Parteien
- Das nach außen hin sichtbare (simulierte) Geschäft ist zwischen den Parteien nichtig. Das wirkliche (geheime) Geschäft ist gültig, sofern es den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
- Wurden im Rahmen der Simulation Vermögenswerte oder Rechte übertragen, so fallen diese an den ursprünglichen Eigentümer zurück, zusammen mit den daraus gezogenen Nutzungen und Erträgen, abzüglich notwendiger Aufwendungen (z. B. Instandhaltungskosten).
Wirkungen der Simulation gegenüber Dritten
Gegenüber Dritten im guten Glauben: Die Simulation hat keine Wirkung gegenüber Dritten, die im guten Glauben (ohne Kenntnis der Simulation) Rechte an dem simulierten Geschäft erworben haben. Ihr Erwerb ist geschützt. Dies stellt eine Ausnahme vom Grundsatz der Nichtigkeit des simulierten Geschäfts dar.
Gegenüber Dritten im bösen Glauben: Die Erklärung der Simulation (d.h. die Geltendmachung der Nichtigkeit des simulierten Geschäfts) wirkt gegenüber Dritten, die bei ihrem Erwerb Kenntnis von der Simulation hatten. Ihr Erwerb ist nicht geschützt. Dritte im bösen Glauben können zudem schadensersatzpflichtig sein (ggf. nach Artikel 1281 des Bürgerlichen Gesetzbuches, falls anwendbar).
Beweis der Simulation
Beweismittel für Simulation
Wenn die Simulation von den Parteien geltend gemacht wird: Zwischen den Parteien ist das vorrangige Beweismittel für die Simulation die schriftliche Gegenurkunde (Contradocumento). Zeugenaussagen sind in der Regel nicht zulässig, es sei denn, es gibt eine Ausnahme von der Schriftformerfordernis für den Beweis.
Wenn die Simulation von Dritten geltend gemacht wird: Wenn die Simulation von Dritten geltend gemacht wird, sind alle Beweismittel zulässig, einschließlich Zeugenaussagen.