Sondervorschriften für elektrische Anlagen (ITC 38–41)
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ITC 38: Sondervorschriften für OP- und Interventionssäle
ITC 38: Service für besondere Zwecke.
Der Zweck dieser Untersuchung ist es, die besonderen Anforderungen für elektrische Anlagen in OP-Sälen und Interventionssälen sowie die Bedingungen für die Installation der in ihnen verwendeten Empfänger zu bestimmen. Die Anforderungen an diese Empfänger richten sich nach den europäischen Richtlinien, insbesondere nach den Bestimmungen in Artikel 6 der Niederspannungs-Vorschriften. Zusätzlich zu den allgemeinen lokalen Anforderungen für sanitäre Einrichtungen, wie sie in ITC-BT-28 aufgeführt sind, sind die in dieser Erklärung beschriebenen detaillierten Anforderungen zu erfüllen.
ITC 39: Elektrische Weidezäune für Vieh
ITC 39: Service für besondere Zwecke. Weidezaungerät für das Vieh.
Der Zweck dieser Anleitung ist es, die besonderen Anforderungen an elektrische Zäune für Vieh, deren Versorgung und Installation zu bestimmen.
Als Elektrozaun für Tiere gilt eine tierische Barriere, die aus einem oder mehreren Leitern aus Draht, Stäben oder Stacheldraht besteht.
Als Futtergerät für den Elektrozaun gilt die Vorrichtung zur regelmäßigen Abgabe von Spannungsimpulsen an den mit ihr verbundenen Zaun.
2. Versorgung
- In Verbindung mit einem Netzwerk der Energieverteilung.
- Wenn Batterien oder Akkumulatoren verwendet werden, deren Ladung über ein Verteilungsnetz erfolgt.
- An autonome Batterien oder Akkumulatoren, d. h. solche, die nicht zum Anschluss an ein Stromverteilungsnetz vorgesehen sind.
3. Besondere Vorschriften
Die Futtergeräte sind an Orten zu platzieren, an denen sie nicht durch Stroh, Heu o. Ä. bedeckt werden können, und in der Nähe des Zauns aufzustellen.
Die Leiter des Zauns sind von allen metallischen Gegenständen, die nicht zum Zaun gehören, zu trennen, damit keine Gefahr durch Kontakt zwischen ihnen besteht.
Das Futtergerät des Zauns und dessen Anschlüsse dürfen nicht die gleiche Unterstützung wie andere Leitungen verwenden, sei es Hoch- oder Niederspannung, Telekommunikation etc. Die Schaltelemente der Tore des Zauns sind gut zu isolieren; ihr Betrieb darf nicht dazu führen, dass die Treiber geladen werden, die zwischen den Klemmen an der Torseite liegen.
Zwischen Zäunen, die nicht vom selben Futtergerät gespeist werden, sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass eine Person oder ein Tier sie gleichzeitig berühren kann.
Die Schaltelemente der Tore des Zauns sind gut zu isolieren. Ihr Betrieb darf nicht dazu führen, dass die Treiber geladen werden, die zwischen den Klammern an der Seite des Tores liegen.
Zwischen Zäunen, die nicht vom gleichen Futtergerät gespeist werden, sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit eine Person oder ein Tier sie nicht gleichzeitig berühren kann. In der Regel gilt ein Abstand von 2 m zwischen den Leitern dieser verschiedenen Zäune als ausreichend.
Warnschilder sind aufzustellen, wo der Zaun der Öffentlichkeit zugänglich sein kann, um die Menschen auf seine Anwesenheit hinzuweisen; in jedem Fall sind sie neben einer öffentlichen Straße anzubringen.
Die Schilder werden mindestens eines pro gerader Verlauf des Zauns haben und in jedem Fall in Abständen von 50 Metern angebracht.
Die Schilder sind an gut sichtbaren Stellen zu platzieren, vorzugsweise unter der obersten Leitung des Zauns, wenn die Höhe über dem Boden die Sichtbarkeit sicherstellt; andernfalls sind sie an den Pfosten des Zauns so zu positionieren, dass sie sowohl von außen als auch von innen sichtbar sind.
Die Schilder tragen die Aufschrift 'Electric Fence' auf einer horizontalen Tafel oder auf einem gleichseitigen Dreieck mit schwarzen Buchstaben auf gelbem Hintergrund. Das Schild hat eine Mindestgröße von 105 x 210 mm und Buchstaben mit einer Höhe von 25 mm.
Die Erdung der Stromversorgung des Zauns muss von allen anderen Erdungen getrennt sein, einschließlich der Erdung desselben Geräts.
ITC 41: Elektrische Anlagen in Wohnwagen- und Caravan-Parks
ITC 41: Elektrische Anlagen in Wohnwagen- und Caravan-Parks
Der Zweck dieser Untersuchung ist es, die Installationsvoraussetzungen für Caravans und Wohnwagen in Parks festzulegen. Die Empfänger dieser Einrichtungen müssen die Anforderungen der geltenden europäischen Richtlinien erfüllen, wie sie in Artikel 6 der Niederspannungs-Elektrotechnik-Verordnungen genannt sind.