Sozialdienste in Spanien: Übergang und Verfassung
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Politischer Übergang und Sozialdienste
Seit dem politischen Übergangsprozess und der Demokratisierung der Institutionen wurde in Spanien die Konfiguration der Sozialdienste (SSSS) als ein öffentliches System der sozialen Sicherung etabliert. Es richtet sich an alle Bürger und überwindet die früheren, auf Gemeinnützigkeit basierenden Wohlfahrtsansätze und das Wohlfahrtssystem der Vergangenheit. Dies geschah später als in anderen europäischen Ländern, aber mit raschen Veränderungen, sodass die Modernisierung in kurzer Zeit abgeschlossen wurde.
Die Annahme der spanischen Verfassung von 1978 war ein wesentliches rechtliches und politisches Element dieses Prozesses, um die sozio-politische Dynamik und materielle Praktiken zu fördern.
Die weitere Entwicklung bis zur heutigen Situation war notwendig und brachte erhebliche Fortschritte in drei Richtungen:
- Politische Entwicklung: Autonomiestatute, Vorschriften des Gesetzes über die lokale Selbstverwaltung, regionale Gesetze über Sozialdienste (SSSS) sowie Tagegelder und sektorale Gesetze für spezifische Gruppen.
- Umstrukturierung der Verwaltung: Beginnend mit dem Transferprozess von Ausstattung, Personal und finanziellen Mitteln von der Zentralregierung an die regionalen Behörden. Gleichzeitig erfolgte eine Änderung und Reorganisation der Verwaltungsstrukturen für die Verwaltung der Sozialdienste in den drei Verwaltungsebenen (Zentralstaat, Autonome Gemeinschaften, Kommunen) durch die Einrichtung des Ministeriums für soziale Angelegenheiten auf zentraler Ebene, der entsprechenden Räte in den Autonomen Gemeinschaften und der zuständigen Stellen auf kommunaler Ebene.
- Aktionspläne und administrative Koordinierung: Der Konzertierte Plan zur Förderung der Grundleistungen der Sozialdienste (SSSS) und die regionalen Pläne in diesem Bereich. Dazu gehören Pläne zur Behandlung spezifischer Probleme wie Drogenabhängigkeit, Chancengleichheit für Frauen, Jugendförderung, Altenhilfe usw., die ihre Entsprechungen in den Autonomen Gemeinschaften (CCAA) haben.
Die Verfassung und ihre Entwicklung
Als höchste politische und rechtliche Norm des Staates ist sie der Grundpfeiler, auf dem die Sozialdienste (SSSS) in Spanien als Materialisierung des Wohlfahrtsstaates ruhen.
Probleme ergeben sich jedoch daraus, dass die spanische Verfassung von 1978 keine ausdrückliche Anerkennung eines öffentlichen Systems der Sozialdienste (SSSS) enthält. Dies bedeutet jedoch keine Beschränkung oder Einschränkung. Eine solche Anerkennung lässt sich jedoch aus der Auslegung mehrerer Artikel ableiten:
- Erstens, basierend auf den Grundwerten der Verfassung: Bereits in der Präambel zeigt sich ein Bekenntnis zu sozialen Fragen und sozialer Gerechtigkeit.
Artikel 1 definiert Spanien als sozialen und demokratischen Rechtsstaat. Dies impliziert einen interventionistischen Staat, der sich verpflichtet, ungerechte soziale Situationen zu korrigieren. Es ist ein Staat der Dienstleistungen und des Wohlergehens (Wohlfahrtsstaat), was zur Schaffung sozialer Rechte führt und Maßnahmen der sozialen Solidarität sowie Kriterien der Umverteilung erfordert. Seine höchsten Werte sind Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichheit und politischer Pluralismus.
Die SSSS sind ein sozialer Sektor und ein Instrument der Sozialpolitik. Sie dienen der Verwirklichung des Rechts auf ein Leben in einer gerechteren, egalitäreren Solidargemeinschaft, in der Bürger nicht in benachteiligte Situationen wie Ausgrenzung oder Armut geraten. Sie sind ein Mittel, um Ungleichgewichte und soziale Ungleichheiten auszugleichen. - Zweitens, das Prinzip der rechtlichen Gleichstellung: Dies ist ein weiterer Grund für die Notwendigkeit, ein System der SSSS zu schaffen. Artikel 14 legt fest, dass alle Spanier vor dem Gesetz gleich sind, ohne Diskriminierung aufgrund von Abstammung, Rasse, Geschlecht, Religion, Meinung oder sonstiger persönlicher oder sozialer Umstände.
Dieser Artikel bildet die Grundlage für politische und administrative Maßnahmen zugunsten von Gruppen, die sich aus irgendeinem Grund in einer objektiven Situation der Ungleichheit befinden (z. B. Maßnahmen lokaler und regionaler Regierungen für ethnische Minderheiten). Die SSSS sind ein Instrument zur Umsetzung dieser Politik. - Drittens, internationale Einflüsse: Artikel 10, Absatz 2 der Verfassung sieht vor, dass die Vorschriften über die Grundrechte und -freiheiten im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie den von Spanien ratifizierten internationalen Verträgen und Abkommen auszulegen sind.
Es gibt internationale Instrumente, die von Spanien ratifiziert wurden, sich auf die Sozialdienste beziehen und in unser Rechtssystem integriert sind.
Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte erkennt in Artikel 11 das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard an, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen.
Europäische Organisationen wie die Europäische Union (Vertrag über die Europäische Union) und frühere Entwürfe einer Europäischen Verfassung sind ebenfalls relevant.
Vom Europarat ist insbesondere die Europäische Sozialcharta hervorzuheben. Ihr Artikel 14 statuiert das Recht auf Sozialdienste und verpflichtet die Staaten, deren Förderung und Organisation zum individuellen und kollektiven Wohlstand sicherzustellen. Er fördert zudem die Beteiligung von Einzelpersonen und Organisationen an der Schaffung und Aufrechterhaltung solcher Dienste.
Die Verfassung widmet Kapitel 3 des Titels 1 den Leitprinzipien der Sozial- und Wirtschaftspolitik. Dies wäre der geeignete Ort gewesen, um ausdrücklich auf die SSSS Bezug zu nehmen.
Dieser Mangel verursacht viele Interpretationsprobleme und Schwierigkeiten bei der Kompetenzverteilung bezüglich der SSSS. Dennoch sieht die Verfassung Schutz für bestimmte Gruppen oder Sektoren vor, wie Familie, Kinder, Migranten und Rückkehrer usw.
Weitere relevante Artikel sind Artikel 25 (Rehabilitation und soziale Wiedereingliederung von Strafgefangenen) und Artikel 13, Absatz 4 (bezogen auf Flüchtlinge und Staatenlose).
Die spezialisierten Sozialdienste leiten sich aus den verfassungsrechtlichen Zusagen zur Sozialpolitik sowie aus Rechten wie Bildung, Ausbildung, Gesundheit, Sicherheit am Arbeitsplatz, Wohnungspolitik, öffentlicher Gesundheit usw. ab.