Soziale Arbeit: Grundsätze für Menschenrechte und Gerechtigkeit

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Grundsätze

Menschenrechte und Menschenwürde

Soziale Arbeit basiert auf der Achtung des innewohnenden Wertes und der Würde jedes Menschen und seiner Rechte. Sozialarbeiter*innen sollten die Integrität und die physische, psychische, emotionale und spirituelle Entwicklung jedes Menschen wahren und verteidigen. Das bedeutet:

1. Respektieren des Rechts auf Selbstbestimmung: Sozialarbeiter*innen sollten das Recht des Einzelnen respektieren, eigene Entscheidungen basierend auf seinen Werten, Lebensentscheidungen und Interessen zu treffen, sofern diese nicht die Rechte anderer bedrohen.

2. Förderung des Rechts auf Teilhabe: Sozialarbeiter*innen sollten die volle Einbindung der Nutzer fördern, um sie in Entscheidungen und Maßnahmen, die ihr Leben betreffen, zu stärken.

3. Behandlung jedes Menschen als Ganzes: Sozialarbeiter*innen sollten mit der ganzen Person, Familie, Gemeinschaft und der sozialen und natürlichen Umgebung interagieren und alle Aspekte berücksichtigen, die das Leben eines Menschen beeinflussen.

4. Identifizieren und Entwickeln von Stärken: Sozialarbeiter*innen sollten sich auf die Stärken des Einzelnen und der Gruppen konzentrieren und deren Ermächtigung fördern.

Soziale Gerechtigkeit

Sozialarbeiter*innen haben eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, soziale Gerechtigkeit im Allgemeinen und mit den Menschen, mit denen sie arbeiten, zu fördern. Das bedeutet:

1. Herausfordern negativer Diskriminierung: Sozialarbeiter*innen haben die Pflicht, negative Diskriminierung aufgrund von Behinderung, Alter, Kultur, Geschlecht, Familienstand, sozioökonomischem Status, politischen Meinungen, Hautfarbe oder anderen physischen Merkmalen, sexueller Orientierung oder religiösen Ideen herauszufordern.

2. Anerkennung der Diversität: Sozialarbeiter*innen sollten die kulturelle und ethnische Diversität der Menschen, mit denen sie arbeiten, anerkennen und respektieren, unter Berücksichtigung der individuellen, familiären, Gruppen- und Gemeinschaftsebene.

3. Gerechte Ressourcenverteilung: Sozialarbeiter*innen sollten sicherstellen, dass die verfügbaren Ressourcen gerecht und nach Bedarf verteilt werden.

4. Entgegenwirken ungerechter Politik und Praxis: Sozialarbeiter*innen haben die Pflicht, ihre Arbeitgeber, Gesetzgeber, Politiker und die Gesellschaft auf Situationen aufmerksam zu machen, in denen Ressourcen unzureichend sind oder wenn die Verteilung von Ressourcen, Strategien und Praktiken unterdrückend, ungerecht oder schädlich ist.

5. Arbeiten in Solidarität: Sozialarbeiter*innen haben die Pflicht, soziale Situationen anzuprangern, die zu sozialer Ausgrenzung, Stigmatisierung oder Unterdrückung beitragen, und an einer inklusiven Gesellschaft zu arbeiten.

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