Soziale Beziehungen, Bürgerschaft und Menschenrechte in der modernen Gesellschaft

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Soziale Beziehungen und die Familie

Menschen sind soziale Wesen, die für andere leben und ihre Gefühle und Beziehungen teilen. Gute Beziehungen basieren auf Respekt, Solidarität und Zusammenleben.

In der modernen Gesellschaft ist die Familie die grundlegende Einheit der sozialen Organisation. Sie bleibt wichtig für das Leben und das persönliche Wachstum. Die Funktion der Zuneigung und Unterstützung bei der Kinderbetreuung ist unersetzlich. Ein guter Familienstil erfordert Kommunikation und die Beteiligung aller Mitglieder.

Bürgerschaft: Rechte und Pflichten

Bürgerschaft ist ein Recht und die beste Pflicht. Sie auszuüben ist der beste Weg, um zur Schaffung eines Modells für ein glückliches Leben und ein gerechteres, demokratisches Zusammenleben beizutragen.

Die Konsolidierung der Bürgerschaft war schon immer der wichtigste Ausdruck des gemeinsamen Lebens. Heute bezieht sie sich auf die Rechte und Pflichten der Angehörigen eines Staates. Die Bürgerschaft bezieht sich auf die Rechte von Menschen nicht nur als Individuen, sondern als Mitglieder einer Gemeinschaft.

Europäische Union und Bürgerschaft

  • 1957: Anerkennung des Rechts auf Freizügigkeit im Hoheitsgebiet der Europäischen Union.
  • 1957: Die ersten Wahlen zum Europäischen Parlament wurden durch allgemeines Wahlrecht einberufen.
  • Vertrag von Maastricht: Institutionalisierte die Unionsbürgerschaft, um den rechtlichen Status zu stärken und die europäische Identität zu festigen.

Kultur und Menschenrechte

Kultur ist eine Reihe von Werten, Überzeugungen, Ideen, Wissen und Techniken, die von einer Gemeinschaft geteilt werden.

Generationen der Menschenrechte

Menschenrechte werden in drei Generationen unterteilt:

  1. 1. Generation: Freiheitsrechte, die bürgerlichen und politischen Rechte.
  2. 2. Generation: Gleiche Rechte, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte.
  3. 3. Generation: Solidaritätsrechte, Umwelt, Frieden und sektorale Entwicklung.

Die Erklärung der Menschenrechte umfasst eine Präambel mit 7 Punkten und 30 Artikeln.

Vorurteile gegenüber dem Anderen

Vorurteile entstehen gegenüber dem, was als anders wahrgenommen wird:

Fremdenfeindlichkeit

Ein Gefühl von Hass und Ablehnung gegenüber Ausländern, das die kulturelle Segregation verteidigt.

Islamophobie

Angst oder Abneigung gegen Muslime und ihre Religion. Jeder Muslim sollte die Elemente des Fundamentalismus identifizieren können. Einige Beispiele sind:

  • Rassistische Demonstrationen gegen nicht-europäische Muslime, meist dunklerer Hautfarbe.
  • Unverständnis und Ablehnung einiger ihrer Sitten und religiösen Regeln.

Homophobie

Intensive und irrationale Ablehnung gegenüber homosexuellen Menschen. Diese Voreingenommenheit wird durch den traditionell von Männern dominierten Charakter der westlichen Bevölkerung verstärkt.

Fälle von Abtreibung und Ehe für alle

Fälle, in denen Abtreibung erlaubt ist: Gefahr für die Schwangere (keine Begrenzung), Vergewaltigung (bis zur 12. Woche), Fehlbildungen des Fötus (bis zur 22. Woche).

Länder, in denen die gleichgeschlechtliche Ehe erlaubt ist: Niederlande, Belgien, Norwegen, Schweden, Spanien.

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