Der Soziale und Demokratische Rechtsstaat: Definition & Merkmale

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Der Soziale und Demokratische Rechtsstaat

Der Artikel 1.1 der Verfassung etabliert den sozialen und demokratischen Rechtsstaat. Dieses Konzept vereint drei historisch gewachsene Vorstellungen, die die Verfassung in ihrem Zusammenwirken und ihrer Interdependenz betrachtet.

Der Staat: Definition und Formen

Der Staat ist die Form der politischen Organisation, die einer Gesellschaft die Koexistenz ermöglicht. Die Staatsform bezieht sich auf die Beziehungen zwischen den grundlegenden Elementen, aus denen sich der Staat zusammensetzt: die Souveränität, das Territorium und die Staatsgewalt. Die Regierungsform beschreibt die Beziehungen zwischen den politischen Institutionen innerhalb des betreffenden Staates. Gemäß Artikel 1.3 der spanischen Verfassung ist die politische Form des spanischen Staates eine parlamentarische Monarchie.

Der Rechtsstaat: Prinzipien und Garantien

Der Rechtsstaat garantiert die Ausübung der Grundrechte und unterwirft die Ausübung staatlicher Befugnisse dem Gesetz, das den Willen des Volkes ausdrückt. Er basiert auf dem Prinzip der Legalität, das die staatlichen Behörden der Normenhierarchie unterwirft, Willkür verbietet und alle gleichermaßen bindet. Die Institutionen sind auf dem Prinzip der Gewaltenteilung aufgebaut und gewährleisten eine Reihe von verfassungsmäßigen Rechten und Freiheiten der Bürger, die alle staatlichen Gewalten verpflichten und ihnen wiederum Sicherheit abverlangen.

Der Demokratische Staat: Partizipation und Souveränität

Ein demokratischer Staat ist eine Staatsform, in der die Bürger aktiv beteiligt sind. Er zeichnet sich dadurch aus, dass die Menschen als Hüter der nationalen Souveränität ihre Vertreter durch allgemeines Wahlrecht bestimmen. Dies umfasst auch die Anerkennung von Gruppenrechten, wie dem Recht auf Vereinigung.

Der Soziale Staat: Wohlstand und Gerechtigkeit

Im Kontext des sozialen Staates bedeutet „sozial“, dass die staatliche Struktur nicht nur die Koexistenz einer Gemeinschaft sichert, sondern für alle ihre Mitglieder ein unerschütterliches Minimum an Wohlstand gewährleistet. Dies ist ein Staatstyp, der sich der Deckung der Grundbedürfnisse der Menschen durch die Anerkennung und Bereitstellung bestimmter Rechte, Leistungen und Dienste sowie durch die Umsetzung von Maßnahmen zur Erreichung eines progressiven Grades sozialer Gleichheit verpflichtet. Die erste Form des Sozialstaates entstand in Schweden durch eine Vereinbarung zwischen staatlichen Stellen, Wirtschaft und Gewerkschaften.

Er garantiert seinen Bürgern die tatsächliche Ausübung sozialer Rechte und schützt sie in wichtigen Bereichen wie Wohnen, Bildung und Gesundheitswesen. Dies manifestiert sich in der Anerkennung des Rechts der Bürger auf Einbindung in die Gestaltung des politischen Willens der Regierenden und in der Einbeziehung einer Reihe von wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsrechten. Ziel ist es, gleiche Ausgangsbedingungen zu schaffen, indem die Unterschiede, die allein durch die Förderung von Freiheiten entstehen können, begrenzt werden.

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