Soziale Dienste in Autonomen Gemeinschaften: Leistungen & Struktur
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Finanzielle Leistungen der Sozialen Dienste
Finanzielle Leistungen werden als Bargeld in regelmäßigen Abständen oder ad-hoc gewährt, um Einzelpersonen oder Familien zu unterstützen. Sie sollen die soziale Integration fördern, die Betreuung von Angehörigen erleichtern und vorübergehende Notlagen lindern oder das Existenzminimum sichern.
Die Gewährung dieser Leistungen erfordert den vorherigen Nachweis, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem, dass das Einkommen des Antragstellers bestimmte Kriterien erfüllt, um Zugang zu diesen wirtschaftlichen Hilfen zu erhalten.
Zu den finanziellen Leistungen zählen:
- Wirtschaftliche Hilfen bei sozialer Not, die außerordentlich und einmalig sind.
- Vorübergehende finanzielle Hilfen zur Unterstützung der sozialen Integration und persönlichen Entwicklung.
- Finanzielle Unterstützung für Privatpersonen zur Förderung der Betreuung von Minderjährigen, älteren und behinderten Menschen in Pflegefamilien.
- Scheck-Dienstleistungen, die Einzelpersonen oder Familien gewährt werden, um spezifische Bedürfnisse zu decken, insbesondere zur Bezahlung von Einrichtungen, die sich als geeignet für ihre Situation erwiesen haben.
- Nicht beitragsabhängige Renten und Invaliditätsrenten der Sozialversicherung.
- Renten für die Alten- und Krankenpflege für Arbeitsunfähige aus dem ehemaligen Nationalen Wohlfahrtsfonds.
- Die Gewährung eines garantierten Mindesteinkommens.
- Leistungen für die Unterstützung durch Dritte.
- Mobilitätshilfen und die Erstattung von Transportkosten.
Sachleistungen und materielle Unterstützung
Sachleistungen umfassen die vollständige oder teilweise Bereitstellung von materiellen oder technischen Gütern als Äquivalent zu finanziellen Leistungen. Zuvor muss die Notwendigkeit der Leistung nachgewiesen werden. Die Inanspruchnahme kann an Bedingungen oder eine Kostenbeteiligung geknüpft sein.
Dazu gehören:
- Wohnpflege: Bietet eine dauerhafte oder vorübergehende Unterbringung als Ersatz für das eigene Zuhause.
- Tagespflege: Stellt persönliche Betreuung, Interessenvertretung und die Durchführung von Präventions- oder Behandlungsmaßnahmen auf ambulanter Basis bereit.
- Häusliche Pflege: Umfasst eine Reihe von Dienstleistungen, die Personen oder Familien in ihren eigenen vier Wänden erhalten, um ihre Entwicklung zu fördern und ihnen den Verbleib in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen.
- Telepflege (Telecare): Bietet instrumentelle Unterstützung, Betreuung und kontinuierliche persönliche und soziale Hilfe, um Krisen zu erkennen und sofortiges Eingreifen zu ermöglichen.
- Mahlzeitendienste: Stellen zubereitete Speisen zum Verzehr bereit, sei es in lokalen Einrichtungen, in Gemeinschaftsverpflegung oder direkt bei den Nutzern zu Hause.
- Technische Hilfen: Erhalten die Autonomie der Person und unterstützen ihre Funktionsfähigkeit in ihrem Umfeld.
Struktur der Sozialen Dienste (SSSS) in Autonomen Gemeinschaften (CCAA)
Gemäß den Gesetzen der Autonomen Gemeinschaften (CCAA) sind die Sozialen Dienste (SSSS) in gemeinschaftliche und spezialisierte Bereiche gegliedert.
Gemeinschaftliche Soziale Dienste
Gemeinschaftliche Soziale Dienste sind darauf ausgerichtet, die Förderung und Entwicklung aller Bürger zu ermöglichen.
Information und Beratung
Ziel ist es, Nutzern Kommunikations- und Orientierungshilfen zu bieten, unter Berücksichtigung ihrer Rechte und der verfügbaren sozialen Ressourcen zur Deckung ihrer Bedürfnisse. Dies umfasst Funktionen wie Diagnose, Aufnahme und Weiterleitung.
Zu den Funktionen gehören unter anderem:
- Bereitstellung präziser Informationen für Bürger sowie öffentliche und private Einrichtungen.
- Erkennung des Bedarfs für eine bessere Diagnose und Nutzerorientierung.
- Identifizierung von Problemen bei Personen mit hohem sozialen Risiko.
- Förderung der Einrichtung, Koordinierung sowie umfassenden und vielseitigen Nutzung sozialer Ressourcen in ihrem Anwendungsbereich.
Förderung und soziale Zusammenarbeit
Ziel ist es, die Lebensqualität in der Gemeinschaft zu erhöhen, die Teilnahme an gemeinsamen Aufgaben zu fördern und soziales Engagement, insbesondere durch Ehrenamt und Partnerschaften, zu unterstützen.
Dies beinhaltet:
- Die Entwicklung und den Fortschritt bei den Aufgaben von Vereinen und die Förderung der Beteiligung durch angemessene Unterstützung und Fachwissen.
- Die Förderung sozialer Freiwilligenorganisationen.
- Die Gründung kooperativer Programme zwischen verschiedenen öffentlichen, privaten und gemeinnützigen Verwaltungen.
- Die Entwicklung und Förderung von Sensibilisierung und sozialem Bewusstsein in Zusammenarbeit mit Agenturen und Verbänden.
- Die Förderung der Entwicklung strukturschwacher städtischer und ländlicher Gebiete, um den Lebensstandard durch gemeinschaftliche und administrative Anstrengungen zu erhöhen.
Häusliche Pflege (Homecare)
Diese Dienste bieten zu Hause eine Reihe von Hilfen im Haushalt, soziale, psychologische und rehabilitative Unterstützung für Einzelpersonen und Familien, die aufgrund von Funktionsstörungen oder psychofamiliären Konflikten Unterstützung benötigen. Dies erleichtert die Kontinuität und Autonomie im gewohnten Lebensumfeld.
Dazu gehören unter anderem die Unterstützung bei Gesundheit, Hygiene und Körperpflege sowie die Bereitstellung von Informationen für die Empfänger in ihren Häusern. Diese Dienste richten sich an Bürger, die in ihrem eigenen Zuhause bleiben möchten. Zielgruppen sind Familien (im Falle von Krankheit, Krankenhausaufenthalt oder anderen vorübergehenden, wesentlichen Gründen, die den normalen Ablauf beeinträchtigen), ältere Menschen, Behinderte, Kinder, Frauen und Drogenabhängige.
Dienste für gemeinschaftliches Wohnen und Koexistenz
Diese Dienste fördern alternative Formen des Zusammenlebens in Fällen, in denen ein privater Haushalt nicht vorhanden oder nicht praktikabel ist, um eine Verschlechterung der psychischen, emotionalen und sozialen Situation zu verhindern und die kurzfristige Wiedereingliederung zu ermöglichen.
Begünstigte sind Bürger, die nicht in einen Haushalt integriert sind und ihre Grundbedürfnisse nicht selbst erfüllen können. Ebenso Personen, die zwar in einem Haushalt leben, aber weite Wege zurücklegen müssten, um notwendige Dienstleistungen zu erhalten, was eine tägliche Rückkehr unrentabel macht, oder die Opfer sozialer Not sind.
Zu den Funktionen gehören:
- Die Förderung von Pflege und Adoption durch die Erstellung eines Verzeichnisses potenzieller Vormünder oder Adoptiveltern und deren entsprechende Vorbereitung.
- Die Planung, Entwicklung und Verwaltung von Wohn- und betreuten Mikroresidenzen, insbesondere für ältere Menschen, Jugendliche und Frauen, die keine Familie haben oder deren familiäre Beziehungen instabil sind.
- Die Einrichtung und Verwaltung von Unterstützungssystemen, um das Zusammenleben in der Familieneinheit zu gewährleisten, auch wenn die Gründe für eine notwendige Trennung rein wirtschaftlicher Natur sind.