Soziale Klassen im Römischen Reich: Patrizier, Plebejer und Sklaven

Eingeordnet in Latein

Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 2,68 KB

Soziale Klassen im Römischen Reich

Die römische Bevölkerung wurde in zwei Hauptgruppen unterteilt: die Freien und die Sklaven. Freie Männer konnten Bürger oder Ausländer sein (Ausländer hatten keine politischen Rechte).

Die Bürger (Cives)

1. Die Bürger (Cives Romani)

Hierzu zählten die Patrizier und Plebejer, die von den ersten Bewohnern Roms abstammten. Ursprünglich waren nur die Patrizier vollwertige Bürger.

Erwerb der Rechte durch die Plebejer

Allmählich erwarben die Plebejer wichtige Rechte:

  • Volkstribunen: Als die Plebejer drohten, ein neues Stadtzentrum zu gründen, stimmten die Patrizier der Einrichtung der Volkstribunen zu (Richter, die über die Interessen der Bürger wachten).
  • Das Gesetz der Zwölf Tafeln (451–449 v. Chr.): Die römischen Gesetze wurden auf zwölf Bronzetafeln eingraviert und auf dem Forum ausgestellt. Dies verhinderte, dass die Gesetze willkürlich von den Patriziern ausgelegt wurden.
  • Das Kanuleische Gesetz (Lex Canuleia, 445 v. Chr.): Dieses Gesetz erlaubte Ehen zwischen Plebejern und Patriziern und genehmigte somit die Vermischung der sozialen Schichten.
  • Hortensische Gesetz (Lex Hortensia, 287 v. Chr.): Dieses Gesetz stellte sicher, dass die in der Volksversammlung (Tribus) gefassten Beschlüsse Gesetzeskraft für alle Bürger besaßen, sowohl für Patrizier als auch für Plebejer.

Mit der Zeit verloren die Patrizier aufgrund ihrer Abstammung an Bedeutung. Der Adel des Blutes wich dem Adel des Amtes, der durch angesammeltes Vermögen erworben wurde.

Der Senatorenstand (Ordo Senatorius oder Nobilitas)

Dieser Stand setzte sich aus Patriziern und Plebejern zusammen, deren Vorfahren bereits eine Position im Cursus Honorum (Ämterlaufbahn) innehatten.

Der Neue Adel (Nobilitas Nova)

Wenn eine Person aus einer Familie stammte, die noch kein hohes Amt bekleidet hatte, wurde sie als Nobilitas Nova (neuer Adel) bezeichnet, wenn sie ein wichtiges Amt erreichte.

Die Ritter (Ordo Equester)

Dieser Stand bestand aus dem wohlhabenden Bürgertum, das sich wirtschaftlichen und gerichtlichen Ämtern widmete.

Die Klienten (Clientes)

Die Klienten bildeten eine bestimmte Gruppe freier Menschen. Sie waren freie Bürger, die sich unter den Schutz einer reichen Person (dem Patronus) stellten. Ursprünglich war das Verhältnis zwischen Patron und Klient intim und fast heilig, doch während des Kaiserreichs entwickelte es sich zu einem Mietverhältnis. Im zweiten Jahrhundert n. Chr. gab es in Rom schätzungsweise 150.000 Klienten.

Verwandte Einträge: