Der soziale Rechtsstaat: Theorie und Praxis
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Der Sozialstaat bindet die Person an den Staat und macht sie von ihm abhängig. Es handelt sich um eine staatliche Beihilfe, die darauf ausgerichtet ist, Vergünstigungen, Auszeichnungen und Subventionen zu vergeben. Die Rechtsstaatlichkeit, also der Vorrang des Gesetzes, steht nicht immer im Einklang mit einem konstanten Inhalt. Es ist jedoch möglich, den verfassungsmäßigen Rechten durch soziale Grundrechte Konkretheit zu verleihen. Dies ändert die Beziehung zwischen Legislative und Exekutive sowie die Gewaltenteilung. Während der Rechtsstaat ein Gesetzesstaat ist, stellt der Sozialstaat einen Verwaltungsstaat dar.
Der soziale Rechtsstaat ist keine bloße Unterkategorie der Rechtsstaatlichkeit. Die Verfassung ermöglicht verschiedene politische Ordnungen und enthält Hinweise auf die soziale Orientierung sowie auf Rechtsmittel im Rahmen der Steuerhoheit. Er behauptet eine Unterscheidung zwischen dem Eigentum und dem Potenzial für den Eingriff in Vermögen und Einkommen durch Steuern. So kommt Forsthoff zu dem Schluss, dass die Verbindung beider eine Realität ist, auch wenn dem Sozialstaat die verfassungsmäßige Garantie für soziale Trends, Gegebenheiten und Anforderungen des Lebens fehlt.
Wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen qualifizieren diesen Zustand. Seine Praxis zielt auf die vollständige und tatsächliche Gleichstellung von Personen ab. Diese beziehen sich auf die zeitgenössische Legitimität. Der Staat soll soziale und wirtschaftliche Rechte gewährleisten, die auf die Verwirklichung der Gleichstellung ausgerichtet sind. Diese können jedoch mit anderen Rechten, wie den bürgerlichen und politischen Rechten, kollidieren. Die Grundrechte sind tief in der liberal-demokratischen Kultur des Westens verwurzelt. Eines ist die Existenz eines Katalogs, der in den Erklärungen der verfassungsmäßigen Rechte verankert ist; ein anderes ist die Garantie ihrer praktischen Ausübung.
Soziale Rechte kreisen um das Thema Gleichheit. Es ist schwierig, sich auf eine genaue Vorstellung davon zu einigen, was Gleichheit bedeutet. Oft erfolgt eine Umstellung auf Chancengleichheit. Man kann eine Idee der Gleichheit formulieren, die von der Gesellschaft weitgehend akzeptiert wird. Gleichstellung wird als Wert und Prinzip angerufen, ist aber auch ein Recht, das für die Anwendung in den Staaten empfänglich ist. Darüber hinaus gibt es eine Trennung zwischen der politischen und der rechtlichen Realität sowie zwischen Legalität und Legitimität. So kann die Gleichstellung in Bezug auf die Rechtmäßigkeit nur ein formaler Erfolg sein. Für einige Autoren stellt dies eine alternative Nutzung des Rechts dar, als Reaktion auf die konsequenten Werte in der Gesellschaft.
Die Anforderungen sind an das Wirtschaftswachstum, den Ausbau der sozialen Wohlfahrt und die Vollbeschäftigung gebunden. Es wurde über Probleme der Rechtsstaatlichkeit und des Sozialstaats sowie über die philosophischen und rechtlichen Schwierigkeiten bei der korrekten Formulierung beider berichtet. Die Praxis des Sozialen und deren Konsolidierung in der Nachkriegszeit war eine hochpolitische Tatsache. Tatsächlich waren die grundlegenden Voraussetzungen für den Betrieb des Modells gegeben:
- 1. Eine entsprechende verfassungsrechtliche Basis.
- 2. Ein politischer Unterstützungspakt, der das Wohlfahrtsmodell trägt.
- 3. Regulierende und interventionistische Zwecke des Wirtschaftswachstums und der Einkommensumverteilung.
Dies gab den notwendigen Kurs der Aktion vor: Auswahl und Priorisierung von Zielen, Rationalisierung von Politik, Verwaltung und Wirtschaft sowie die allgemeine Planung. All dies gilt als Ausdruck eines bedingungslosen Konsenses über die Demokratie. Die Erwartungen an das Modell waren für Konservative, Liberale und Sozialisten gleichermaßen hoch.