Die Soziale Sicherheit in Spanien: Aufbau, Leistungen und Pflichten

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Die Soziale Sicherheit in Spanien: Ein Überblick

Grundlagen der Sozialen Sicherheit

Die Soziale Sicherheit ist darauf ausgelegt und bestimmt, Mitarbeitern und deren Angehörigen angemessenen Schutz in Notsituationen zu gewährleisten, wie bei Unfällen, Krankheit oder Arbeitslosigkeit.

Arten der Sozialen Sicherheit

Beitragsorientierte Soziale Sicherheit

Diese Art integriert Arbeitnehmer mit Wohnsitz und Betrieb im Inland, die entsprechende Beiträge leisten.

Nicht-Beitragsorientierte Soziale Sicherheit

Hierin sind alle in Spanien ansässigen Personen enthalten, die nicht in der beitragsorientierten Kategorie sind, nicht genügend Beiträge geleistet haben oder die Voraussetzungen für den Erhalt von Leistungen erfüllen.

Regelungen der Sozialen Sicherheit

Allgemeine Regelung

Diese Regelung gilt für Arbeitnehmer, die Dienstleistungen mit herausragenden Besonderheiten erbringen.

Sonderregelungen

Diese Regelungen sind für Personen mit speziellen Dienstleistungen vorgesehen. Dazu gehören:

  • Sonderregelung für landwirtschaftliche Arbeitnehmer
  • Seeleute
  • Bergarbeiter
  • Selbstständige
  • Spezielle Beamte
  • Hausangestellte
  • Studenten
  • Weitere Gruppen, wie vom Arbeitsministerium festgelegt

Struktur der Sozialen Sicherheit (SS) in Spanien

Verwaltung der Sozialen Sicherheit

Die Verwaltung der Sozialen Sicherheit erfolgt durch Leitungsorgane, gemeinsame Dienste, autonome Einrichtungen und kooperierende Institutionen.

Leitungsorgane

  • INSS (Nationales Institut für Soziale Sicherheit): Verantwortlich für die Gestaltung und Verwaltung der wirtschaftlichen Leistungen.
  • INGESA (Institut für Gesundheitsmanagement): Zuständig für die Verwaltung von Gesundheitsdiensten.
  • IMSERSO (Institut für Senioren und Soziale Dienste): Verantwortlich für die Verwaltung von Renten-, Invaliditäts- und Beitragsleistungen.
  • ISM (Sozialinstitut der Marine): Zuständig für die Verwaltung der Leistungen im maritimen Sektor.

Gemeinsame Dienste

  • TGSS (Allgemeine Schatzkammer der Sozialen Sicherheit): Verantwortlich für die Verwaltung aller finanziellen Mittel sowie für die Erhebung und Zahlung der Verpflichtungen der Sozialen Sicherheit.
  • GI (IT-Management): Zuständig für die Informatisierung der Sozialen Sicherheit.

Autonome Einrichtungen

  • Öffentlicher Arbeitsdienst (SEPE): Bietet Leistungen bei Arbeitslosigkeit.
  • INSHT (Nationales Institut für Arbeitssicherheit und Hygiene): Verantwortlich für die Verwaltung von Maßnahmen zur Prävention berufsbedingter Gefahren.

Kooperierende Institutionen

  • Berufsgenossenschaften für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten: Organisationen, die die Verwaltung und Betreuung von Arbeitnehmern übernehmen, die Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten erleiden. Es kann ein Vertrag mit einer Berufsgenossenschaft oder direkt mit der Sozialen Sicherheit bestehen.

Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gegenüber der Sozialen Sicherheit

Die wichtigsten Pflichten sind:

  1. Registrierung des Unternehmens: Unternehmen müssen sich mittels des Formulars TA6 registrieren. Durch diese Registrierung wird das Unternehmen im System erfasst und erhält eine eindeutige Identifikationsnummer, die für das gesamte Staatsgebiet gültig ist.
  2. Absicherung beruflicher Risiken: Arbeitgeber müssen sich für den Schutz vor beruflichen Risiken entscheiden, entweder durch die Soziale Sicherheit (Ausfüllen des Formulars TA16) oder durch eine Vereinbarung mit einer Berufsgenossenschaft.
  3. Anmeldung der Arbeitnehmer: Dies ist der Akt, durch den Arbeitnehmer identifiziert und für die Arbeit anerkannt werden. Dabei wird eine individuelle Sozialversicherungsnummer vergeben. Die Anmeldung erfolgt einmalig im Leben.

Besonderheiten für Selbstständige

Selbstständige müssen sich innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in der RETA (Sonderregelung für Selbstständige) anmelden.

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