Soziale Sicherheit in Spanien: Grundlagen, Regime und Leistungen

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Grundlagen der Sozialen Sicherheit in Spanien

Die Verfassung besagt, dass die Behörden ein öffentliches System für alle Bürger garantieren müssen, welches die Soziale Sicherheit (SS), die Pflege und angemessene Sozialleistungen in Notlagen, insbesondere im Falle von Arbeitslosigkeit, gewährleistet.

Der Staat hat die Pflicht, im Rahmen der Verfassung eine universelle, öffentliche Soziale Sicherheit zu gewährleisten.

Die wichtigsten Regelungen sind in den Änderungen des Gesetzes über die Soziale Sicherheit (TRLGSS), genehmigt durch das Königliche Gesetzesdekret 1/1994, sowie in diversen weiteren Normen, enthalten.

Diese Normen beruhen auf vier Grundsätzen:

  1. Universalität: Gilt für alle Bürger.
  2. Einheit: Es gibt nur ein System der Sozialen Sicherheit.
  3. Solidarität: Alle Versicherten tragen bei.
  4. Gleichheit: Alle Unternehmen sind vor dem Gesetz gleichgestellt.

Geltungsbereich der Sozialen Sicherheit in Spanien

1) Beitragspflichtiges System (Contributory)

Dieses System umfasst:

  • Spanische Residenten.
  • Ausländische Residenten, sofern sie sich legal im Land aufhalten und eine der folgenden Tätigkeiten ausüben:
    • Angestellte Arbeitnehmer
    • Selbstständige Erwerbstätige
    • Studierende
    • Regierungsbeamte (zivil und militärisch)

2) Beitragsfreies System (Non-Contributory)

Dieses System umfasst:

  • Alle Residenten im Inland sowie lateinamerikanische, brasilianische oder philippinische Staatsbürger.
  • Andere ansässige Ausländer im Land, die in der Regel unter die Bestimmungen internationaler Übereinkommen fallen.
  • Unabhängig vom Zuwanderungsgesetz wird das Recht auf Gesundheitsfürsorge für Ausländer garantiert, die kommunal eingeschrieben sind, sowie für alle Personen unter 18 Jahren.
  • Spanien ist verpflichtet, jedem Ausländer, der sich im Land aufhält, medizinische Nothilfe zu leisten.

Der Schutz der Sozialen Sicherheit betrifft nicht nur die Rechteinhaber, sondern auch die Verwandten oder ähnliche Personen, für die sie verantwortlich sind.

Die verschiedenen Sozialversicherungsregime

1) Allgemeines Regime (Régimen General)

Gültig für:

  • Angestellte und Partner von Handelsgesellschaften.
  • Fahrer von Personenkraftwagen im Dienst von Personen.
  • Zivile Angestellte, die nicht für den Staat, seine Aktivitäten oder die lokale Regierung arbeiten.
  • Laien oder Laienhelfer, die bezahlte Dienstleistungen für kirchliche Institutionen erbringen.
  • Personen, die Vergütungen in karitativen und sozialen Einrichtungen erhalten.
  • Mitarbeiter, die von Notaren, Immobilienregistern und ähnlichen Büros angestellt sind.
  • Beamte auf Probe, leitende Verwaltungsbedienstete und Nicht-Beamte, die neu in den Autonomen Gemeinschaften eingestellt werden.
  • Übertragene Mitglieder der Autonomen Gemeinschaften.
  • Hauspersonal der Rechtspflege.

2) Sonderregime (Regímenes Especiales)

Gültig für:

  • Arbeiter, die in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Viehzucht beschäftigt sind, oder Eigentümer kleiner Betriebe, die diese persönlich bewirtschaften.
  • Werktätige des Meeres.
  • Autonome oder selbstständig Erwerbstätige.
  • Beamte und Militärs.
  • Hausangestellte.
  • Studierende.
  • Andere Arbeitsgruppen, die durch das Ministerium bestimmt werden.

Beginn der Sozialversicherungsbeziehung

Die Beziehung beginnt mit der Registrierung von Unternehmen sowie der Mitgliedschaft und Registrierung von Arbeitnehmern.

A) Registrierung von Unternehmen

Die Allgemeine Schatzkammer der Sozialen Sicherheit (TGSS) weist dem Unternehmen eine Nummer zur Identifizierung und Kontrolle seiner Verpflichtungen in dieser Angelegenheit zu.

Die Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sind Non-Profit-Unternehmen, die gemeinsam durch Beiträge der Unternehmen für Arbeitsunfälle (AT) und Berufskrankheiten (AP) finanziert werden.

B) Mitgliedschaft, Anmeldung und Abmeldung der Arbeitnehmer

  • Mitgliedschaft (Afiliación): Dies ist der Verwaltungsakt, der die Verbindung zwischen der Sozialen Sicherheit und der Person herstellt. Sie gilt für alle Arbeitnehmer und ist einmalig für das gesamte Leben. Die Verpflichtung zur Mitgliedschaft liegt beim Arbeitgeber, aber auch beim Arbeitnehmer selbst.
  • Anmeldung (Alta): Wenn der Arbeitnehmer bereits Mitglied ist, schafft der administrative Akt der Anmeldung die rechtliche Beziehung zwischen der Sozialen Sicherheit und der geschützten Person während ihrer beruflichen Tätigkeit.
  • Abmeldung (Baja): Dies ist ein Verwaltungsakt zur Beendigung der rechtlichen Beziehung zwischen der aktiven Person und der Sozialen Sicherheit am Ende der beruflichen Tätigkeit.

Beitragsbemessungsgrundlage und Beitragspflicht

Die Bemessungsgrundlage ist die Summe der Gelder, auf die die verschiedenen Beitragssätze angewendet werden, um die Sozialversicherungsbeiträge zu berechnen. Der monatliche Beitrag basiert auf der Gesamtvergütung, die während des Bezugszeitraums wahrgenommen wird (plus die zusätzlichen Zahlungen, geteilt durch 12 Monate).

Die Beitragspflicht beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer die Entlastung beantragt. Diese Pflicht muss während des gesamten Zeitraums, in dem der Arbeitnehmer Dienstleistungen erbringt, und auch in den folgenden Situationen aufrechterhalten werden:

  • Vorübergehende Behinderung (Arbeitsunfähigkeit)
  • Risikoschwangerschaft
  • Mutterschaftsurlaub
  • Pflichtverletzungen öffentlichen Charakters
  • Ausübung gewerkschaftlicher Vertretung
  • Genehmigungen und Lizenzen
  • Beitragspflichtige Arbeitslosigkeit oder Sozialhilfe

Die Zahlung der Beiträge durch die Arbeitnehmer muss innerhalb eines Monats nach ihrer Entstehung erfolgen, gemäß den Dokumenten im Bulletin der Preise und der entsprechenden Soll-Liste.

Wichtige Leistungen und Schutzbereiche der SS

Die Hauptmerkmale der Sozialen Sicherheit umfassen: Gesundheitswesen, vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, Mutterschaft, Vaterschaft, Invalidität, Alter, Tod und Überleben, Arbeitslosengeld, etc.

a) Gesundheitswesen (Asistencia Sanitaria)

Ziel ist die Bereitstellung medizinischer und pharmazeutischer Dienstleistungen. Davon profitieren: gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer, Rentner, Familienangehörige von Rentnern, die kein Einkommen über 6.000 Euro pro Jahr erhalten. Auch alle Bedürftigen haben Anspruch auf diese Hilfe.

b) Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit (Incapacidad Temporal)

Sie besteht aus einem Zuschuss, der den Einkommensverlust des Arbeitnehmers aufgrund von Krankheiten oder Unfällen abdeckt. Bei einer Krankschreibung (IT) übernimmt die Soziale Sicherheit die Kosten für die Unterstützung. Begünstigte sind: Angestellte und Selbstständige, die sich für diese Bestimmung in der Sozialversicherung entschieden haben.

c) Dauerhafte Invalidität (Incapacidad Permanente)

Die Anerkennung der Invalidität obliegt der Provinzleitung des Nationalen Instituts für Soziale Sicherheit (INSS). Das Recht auf diese Leistung kann erlöschen durch:

  • Zugang zur Altersrente
  • Umkehrung der Invaliditätssituation (Genesung)
  • Tod

d) Mutterschaft und Vaterschaft

Das Mutterschaftsgeld ist eine Subvention in Höhe von 100% der Bemessungsgrundlage. Es wird allen Arbeitnehmern oder Selbstständigen gewährt, die innerhalb der letzten sieben Jahre 180 Tage oder insgesamt 360 Tage Beitragszeit geleistet haben.

Das Vaterschaftsgeld beträgt ebenfalls 100% der Bemessungsgrundlage für die Dauer von 13 Tagen.

e) Altersrente (Jubilación)

Es handelt sich um eine lebenslange Rente, die dem Arbeitnehmer infolge der Beendigung der Tätigkeit aufgrund des Alters gewährt wird. Um die Altersrente zu beziehen, muss die beitragspflichtige Person mindestens 15 Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Die Rentenzahlung erlischt nur mit dem Tod.

f) Schutz bei Arbeitslosigkeit

Dieser Schutz zielt darauf ab, die Arbeitslosigkeit als Kontingenz abzudecken, wenn Personen, die fähig und willens sind zu arbeiten, ihre reguläre Arbeitszeit reduziert sehen oder ihren Arbeitsplatz verlieren. Der Schutz vor Arbeitslosigkeit ist in zwei Ebenen strukturiert: die beitragsabhängige Arbeitslosenunterstützung und die Sozialhilfe.

Beitragsabhängiges Arbeitslosengeld (Nivel Contributivo)

Der Zugang hierzu erfordert, dass der Antragsteller Mitglied der SS ist, das Rentenalter noch nicht erreicht hat und eine erforderliche Beitragsdauer nachweisen kann. Anspruch auf diese Leistung besteht in folgenden Fällen:

  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
  • Einige Fälle der Aussetzung des Arbeitsverhältnisses, die Anspruch auf Arbeitslosigkeit begründen.
  • Kurzarbeit.
  • Rückkehr spanischer Arbeiter aus dem Ausland nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

Arbeitslosenhilfe (Nivel Asistencial)

Die Arbeitslosenhilfe ist eine Sozialleistung für Situationen, in denen kein Zugang zur beitragsabhängigen Arbeitslosenunterstützung besteht. Die Leistungen umfassen die monatliche Zahlung einer Miete an die SS. Die Empfänger müssen als Arbeitssuchende registriert sein und dürfen keine entsprechenden Jobangebote oder die Teilnahme an Schulungen ablehnen. Sie müssen außerdem einen Mangel an Einkommen nachweisen, wobei das Einkommen höchstens 75% des Mindestlohns betragen darf.

Hauptbegünstigte sind:

  • Arbeitnehmer, die das Arbeitslosengeld ausgeschöpft haben und familiäre Verpflichtungen haben.
  • Arbeitnehmer über 45 Jahre, die das Arbeitslosengeld ohne Unterhaltsverpflichtungen ausgeschöpft haben.
  • Arbeitnehmer über 52 Jahre.
  • Zurückkehrende Wanderarbeitnehmer.
  • Aus dem Gefängnis entlassene Personen.

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